Sozialfürsorge

Unterstützung für wirtschaftliche Notlage

Um Beitrag der Regionen ansuchen
Wer hat Anrecht?
Die Region Trentino-Südtirol unterstützt Arbeitnehmer und Selbständige, die in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt des Ansuchens muss seit mindestens zwei Jahren der Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol vorliegen.
Ab der wirtschaftlichen Notlage muss der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein (ausgeschlossen sind individuelle Rentenpläne und bereits vor 1993 gegründete Zusatzrentenfonds).
Grund für wirtschaftliche Notlage
Bezug von Beihilfen auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei Verlust des Arbeitsplatzes bzw. vollständiger Aussetzung des Arbeitsplatzes (NASpI, Lohnausgleich),
Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber ausschließlich mit Verträgen für kontinuierliche und koordinierte Mitarbeit oder mit Verträgen für Projektarbeit, wobei Personen, die eine direkte Rente beziehen, und Mitglieder der Verwaltungs- und der Kontrollorgane der Gesellschaften sowie Mitglieder von Gremien und Kommissionen ausgeschlossen sind,
Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die über den von dem jeweiligen Vorsorgeinstitut und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausgehen.
Zum Zeitpunkt des Antrages muss eine gültige EEVE-Erklärung vorliegen. Die wirtschaftliche Lage muss einem Nettoäquivalenzeinkommen von höchstens 30.000 Euro jährlich eines einköpfigen Haushalts entsprechen. Bei Mehrpersonenhaushalten finden die von den beiden Autonomen Provinzen für die Berechnung der jeweiligen Indikatoren der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandten Gewichtungsskalen Anwendung.
Stempelmarke zu 16 Euro
Wann wird der Antrag gestellt?
Das Ansuchen muss immer bei Ende der Notsituation, das heißt, nach 208 Wochen eingereicht werden.
Innerhalb 30. Juni 2022 müssen die Anträge für den Zeitraum Jahr 2020 eingereicht werden. Natürlich können auch schon jetzt die Anträge für das Bezugsjahr 2021 über das Patronat KVW-ACLI an Pensplan übermittelt werden. Der Antrag ist kostenlos.
Notwendige Unterlagen
Identitätskarte und Steuernummer
Stempelmarke zu 16 Euro
Schreiben des Zusatzrentenfonds mit Angabe des Beitrittsdatums
gültige EEVE-Erklärung.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

30.06.2022
Regionaler Beitrag für freiwillige Weiterversicherung Hausfrauen
30.06.2022
Beitragszahlung Pensplan bei wirtschaftlicher Notlage, z.B. Arbeitslosigkeit für das Jahr 2020. Vorheriges Abfassen der EEVE notwendig und Stempelmarke zu 16 Euro
30.06.2022
Antrag einheitliches Kindergeld mit Anrecht auf Nachzahlungen ab März 2022