Sozialfürsorge
Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen
Familiengeld auf dem Lohnstreifen
Im letzten Kompass wurde das Familiengeld auf dem Lohnstreifen erklärt. Ich habe das Familiengeld bereits die letzten Jahre erhalten und habe auch heuer wieder angesucht. Für den Monat August habe ich jetzt den Betrag erhalten. Doch ist dieser unverändert und gleich hoch wie das letzte Jahr. Zwar hat sich unser Einkommen auch nicht verändert, doch die Lebenskosten steigen ständig. Hat sich das Lohnbüro geirrt?
Das Gesetz sieht eine jährliche Aufwertung der Einkommensgrenzen zum 1. Juli eines jeden Jahres vor und zwar im Verhältnis zum FOI-Index, also des Warenkorbs für Familien von Arbeitern und Angestellten, bestehend aus 1.481 Basis-Produkten. Laut diesem Bewertungskriterium war die Veränderung der Preise zum Vorjahr negativ. Somit hat der Gesetzgeber die Einkommensgrenzen und somit auch die Höhe des Familiengeldes für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 mit denselben Werten wie im Vorjahr bestätigt. Die Einkommensgrenzen bzw. Familiengelder auf dem Lohnstreifen wurden seit 1. Juli 2015 nicht mehr erhöht. Leider hat sich das Lohnbüro nicht geirrt.