Dienstleistungen

Die 14. Rentenrate für einkommensschwache Rentner

Die 14. Rentenrate, welche es seit 2007 gibt, wird jedes Jahr im Juli, zusätzlich zur Rente an Anspruchsberechtigte ausbezahlt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2017 wurden einige Abänderungen eingefügt, damit mehr Rentner in den Genuss dieser Förderung kommen. Zudem wurde die 14. Rentenrate um ca. 30 Prozent erhöht. Analog dazu wurde der Steuerfreibetrag der Rentner, die sogenannte NO TAX AREA, an jener der Lohnabhängigen angeglichen, die nun unabhängig vom Alter 8.124,00 Euro beträgt und somit indirekt zu einem höheren Netto-Renteneinkommen beiträgt.
Wer sind die Anspruchsberechtigten?
Die Kriterien zum Erhalt der 14. Rentenrate sind folgende:
ein Alter von über 64 Jahren;
das Gesamteinkommen darf nicht das doppelte der Mindestrente betragen;
Für 2018 ist die Mindestrente auf 507,42 euro festgelegt worden:
das doppelte der Mindestrente entspricht einem Jahreseinkommen von 13.192,92 Euro;
Wie wird die 14. Rente berechnet?
Die Berechnung der 14. Rente hängt mit dem Typ der Rente zusammen (Lohnabhängiger oder Selbständiger) sowie mit den Beitragsjahren und dem persönlichen Einkommen.

ASGB Rentner

Wohnen im Alter

Neue Wohnmodelle für Senioren
Auf Initiative der Genossenschaft „Wohnen im Alter“ und des Instituts für den Sozialen Wohnbau fand kürzlich im Palais Widmann , eine Tagung zum Thema „Wohnen im Alter“ statt, in der anhand praktischer Beispiele neue Wohnmodelle für Senioren vorgestellt wurden.
Nach den einleitenden Worten von L.A.bg Otto von Dellemann gingen die LR Martha Stocker und LR. Christian Tommasini auf die demographische Entwicklung der Südtiroler Gesellschaft ein. Dabei waren sie sich einig in der Aussage, dass die alternde Gesellschaft und die höhere Lebenserwartung in Zukunft eine große Herausforderung für die Allgemeinheit darstellen. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, alle Senioren in Altersheimen unterzubringen. Daher, so betonten beide Politiker, muss schon heute das Augenmerk darauf gelegt werden, alternative Wohnmodelle anzudenken und einzurichten.
Gastreferentin, Frau Brigitte Herkert von der Koordinationsstelle Wohnen im Alter München stellte zwei verschiedene Wohnmodelle aus Bayern vor: „Wohnen zu Hause“ mit dem Verbleib in der eigenen Wohnung und „Wohnen wie zu Hause“, bei dem ein Umzug in eine neue Wohnumgebung erfolgt, wobei Pflegebedürftige, die früher ausschließlich stationär oder zu Hause von den Angehörigen betreut wurden, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften eine interessante Alternative gefunden haben. Je nach Bedarf ist dabei die Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten von Bedeutung. Als Faktoren für das Gelingen nennt sie das Interesse aller Beteiligten, die breite politische Unterstützung und den Einsatz der Gemeinden, die das Thema zur „Chefsache“ erklären müssen.
Cinzia Boniatti, die Expertin für CoHousing, Buon Abitare APS Trient, ging in ihren Ausführungen auf die „Praxis Süd“ ein und betonte, dass die stationäre Unterbringung derzeit weitaus mehr kostet als das betreute Wohnen.
In der Folge wurden verschiedene CoHousing Lösungen aus dem Trentino und Südtirol vorgestellt.
Abschließend betonte der Landeshauptmann die Notwendigkeit der vorausschauenden urbanistischen Planung für Land und Gemeinden. Nur so könne man den Anforderungen der demographischen Entwicklung Herr werden und letztendlich enorme Folgekosten vermeiden.