Dienstleistungen

Erneuerung der EEVE ab 1. Juni

Ab 1. Juni kann die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung), die sich auf die Einkommens- und Vermögenssituation 2017 bezieht, abgefasst werden.
Notwendig ist die Abfassung der EEVE für jene Bürger, die gewisse Leistungen der öffentlichen Hand im Sozial- und Gesundheitswesen in Anspruch nehmen wollen.
Die wichtigsten Bereiche, für welche die EEVE von Nöten ist, sind folgende:
Familiengeld des Landes
Landeskindergeld
Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Altersheime, Hauspflege, Kinderhorte, usw.)
Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe
Ticketbefreiung für Bedürftige
Beiträge für kurative oder prothetische Zahnleistungen
Rückerstattung für die indirekte Betreuung bei Krankenhausaufenthalten
Leistungen im Bereich der Wohnbauförderung
Der SBR, das Patronat des ASGB und die DGA GmbH, die Steuerabteilung im ASGB, fassen für euch gerne die EEVE ab.

Dienstleistungen

Die 14. Rentenrate für einkommensschwache Rentner

Die 14. Rentenrate, welche es seit 2007 gibt, wird jedes Jahr im Juli, zusätzlich zur Rente an Anspruchsberechtigte ausbezahlt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2017 wurden einige Abänderungen eingefügt, damit mehr Rentner in den Genuss dieser Förderung kommen. Zudem wurde die 14. Rentenrate um ca. 30 Prozent erhöht. Analog dazu wurde der Steuerfreibetrag der Rentner, die sogenannte NO TAX AREA, an jener der Lohnabhängigen angeglichen, die nun unabhängig vom Alter 8.124,00 Euro beträgt und somit indirekt zu einem höheren Netto-Renteneinkommen beiträgt.
Wer sind die Anspruchsberechtigten?
Die Kriterien zum Erhalt der 14. Rentenrate sind folgende:
ein Alter von über 64 Jahren;
das Gesamteinkommen darf nicht das doppelte der Mindestrente betragen;
Für 2018 ist die Mindestrente auf 507,42 euro festgelegt worden:
das doppelte der Mindestrente entspricht einem Jahreseinkommen von 13.192,92 Euro;
Wie wird die 14. Rente berechnet?
Die Berechnung der 14. Rente hängt mit dem Typ der Rente zusammen (Lohnabhängiger oder Selbständiger) sowie mit den Beitragsjahren und dem persönlichen Einkommen.