GesundheitsDienst


Erneuerung Bereichskollektivvertrag

Verhandlungen haben begonnen
Es hat ein erstes Treffen gegeben, bei welchem die wesentlichen Themen und die Vorgehensweise für die Verhandlungen vereinbart wurden. Nun muss die Landesregierung die Richtlinien und die Finanzierung beschließen. Vereinbart wurde, dass die Verhandlungen in drei Teilen ablaufen und folgende Themen verhandelt werden sollen:
Teil 1
Arbeitszeit: Mehrstunden, Flexibilisierung der Arbeitszeit (smart-working, Teilzeit, usw.), Nacht- und Feiertagsdienst, Intramoenia, usw. Weiterbildung: innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit. Mobilität im Betrieb und in den Bezirken, Aufgaben- und andere Zulagen, Koordinatoren, usw.
Teil 2
Berufskarriere und Masterzulage
Teil 3
Berufsbilder (Berufsbeschreibung, Zugangskriterien, usw.)
Wir werden euch über den weiteren Verlauf der Verhandlungen informieren.

Dienstleistungen

RITA - die vorzeitige Zusatzrente

Die Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds, insbesondere in einem kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds wie dem „Laborfonds“, lohnt sich für lohnabhängige Arbeitnehmer, daran zweifelt heute niemand mehr.
Sie bringt wesentliche Vorteile, die nach und nach ausgebaut wurden wie beispielsweise die Anwendung der günstigeren Steuerbestimmungen ab 2018 auch für öffentlich Bedienstete oder die Steuerbefreiung auf Produktionsprämien der Privatangestellten, die in den Zusatzrentenfonds einfließen oder den Zugang zum sogenannten Bausparmodell des Landes Südtirol zur Finanzierung der Erstwohnung.
Neu ist in diesem Zusammenhang auch die sogenannte RITA wie die italienische Bezeichnung für die vorzeitige befristete Zusatzrente lautet. Sie dient zur finanziellen Überbrückung des Zeitraums vom vorgezogenen Arbeitsende bis zum Erreichen der Altersernte und könnte somit für manche Arbeitnehmer eine realistische Alternative zur sogenannten „Ape volontaria“ sein.
RITA, die vorzeitige Zusatzrente
Allgemeine Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft von mindestens fünf Jahren in einem Zusatzrentenfonds.
Die RITA kann in folgenden Fällen beantragt werden:
1. Beendigung der Arbeitstätigkeit mit mindestens 20 Beitragsjahren bei der gesetzlichen Rentenkasse, falls weniger als fünf Jahre auf das Anrecht auf die gesetzliche Altersrente fehlen;
2. Arbeitslosigkeit von mindestens 24 Monaten, falls man innerhalb der nächsten zehn Jahre das Anrecht auf die gesetzliche Altersrente erwirbt;
Die vorzeitige Zusatzrente kann somit nur im Hinblick auf die Altersrente in Anspruch genommen werden.
Steuerliche Vorteile
Für viele Fondsmitglieder kann die RITA je nach Beschäftigungssektor und Beitrittsdatum einen großen steuerlichen Vorteil bringen, da die Besteuerung des gesamten Kapitals bei nur 15 Prozent liegt. Zudem reduziert sich diese Steuer ab dem 15. Mitgliedsjahr im Fonds um weitere 0,3 Prozent jährlich bis hin zu einem Mindeststeuersatz von 9 Prozent. Die Besteuerungsgrundlage richtet sich hingegen nach den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Einzahlungszeitraumes. Erweist sich die ordentliche Besteuerung für das Mitglied als vorteilhafter, kann diese anstelle der Ersatzbesteuerung über die Einkommenserklärung geltend gemacht werden.
Auszahlung der vorzeitigen Zusatzrente
Die vorzeitige Zusatzrente wird in Raten aufgeteilt, wobei diese vierteljährlich ausbezahlt werden. Das Mitglied kann sich entweder das gesamte im Zusatzrentenfonds angereifte Kapital als RITA auszahlen lassen oder auch nur einen Teil davon. Die Auszahlung der RITA kann auch unterbrochen werden. Bei Entscheidung für die vorzeitige Zusatzrente wird das angereifte Kapital automatisch in die garantierte Linie übertragen, außer der Antragsteller wählt ausdrücklich eine andere Investitionslinie, was eine Änderung der einzelnen Raten bewirken kann, je nachdem, ob der weitere Verlauf der gewählten Investitionslinie positiv oder negativ ist.
Nicht nur Vorteile? Beratung hilft bei der Entscheidung
Ob es im Einzelfall sinnvoll ist, die vorzeitige Zusatzrente (RITA) in Anspruch zu nehmen, kann am besten in einer individuellen Beratung abgeklärt werden. Auf der einen Seite ist nämlich die Besteuerung der RITA in vielen Fällen ein ausschlaggebender Punkt, sich dafür zu entscheiden.
Auf der anderen Seite muss man aber beachten, dass man mit der vorzeitigen Zusatzrente bei Erreichen der gesetzlichen Altersrente das gesamte Kapital im Zusatzrentenfonds oder den Großteil davon bereits aufgebraucht hat und somit kein zweites Standbein mehr zur Verfügung hat, sollte die Altersrente gering ausfallen. Um die Vor- und eventuellen Nachteile der vorzeitigen Zusatzrente abzuwägen, empfiehlt es sich vorher eine kostenlose Beratung bei einem der Pensplan-Infopoints in den Bezirksbüros des ASGB in Anspruch zu nehmen (siehe Adressen auf Seite 2).