Verbrauchertelegramm

Wann verjähren Stromrechnungen?

Herr A. schreibt uns: „Ich habe von meinem Stromverkäufer eine Rechnung erhalten, welche sich auf den Zeitraum 2013 und 2014 bezieht. Darf der Stromverkäufer diesen Zeitraum überhaupt noch einfordern?“ Nein. Eine neue Norm besagt, dass seit 1. März 2018 die Stromverkäufer nur mehr zwei Jahre „zurück“ verrechnen dürfen, d.h. VerbraucherInnen müssen nur die „letzten“ 24 Monate bezahlen, die in Rechnung gestellt wurden. Die Stromhändler müssen ihre Kunden mindestens zehn Tage vor Ablauf der Zahlungsfristen für die versandten Rechnungen über dieses Recht in Kenntnis setzen. Die Frist startet in der Regel 45 Tage nach dem letzten in Rechnung gestellten Verbrauchstag. Wichtig: um unliebsame „Nachwehen“ zu vermeiden, ist es in jedem Fall ratsam, dieses Recht über eine schriftliche Beschwerde beim Stromverkäufer geltend zu machen, um eine ebenso schriftliche Rückäußerung des Stromverkäufers in der Hand zu haben; solcherart ist es bei Uneinigkeiten auch möglich, den Fall vor eine Streitbeilegungsstelle zu bringen. Das Haushaltsgesetz 2018 hat die verkürzte Verjährung auch für die Gasrechnungen (für Fälligkeiten nach dem 1. Jänner 2019) sowie für die Wasserrechnungen vorgesehen (für Fälligkeiten nach dem 1. Jänner 2020). Für die Gas- und Wasserrechnungen gilt somit bis zu diesen Daten weiterhin die Verjährung nach fünf Jahren. Danach wird die Verjährung auch für Gas und Wasser auf zwei Jahre verkürzt.

ASGB-Jugend

Selbst Hand anlegen

Berufsberatung mal anders
Das Handwerker Netzwerk Plus, eine Plattform neun verschiedener Handwerksunternehmen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, eine 360 Grad Lösung für Sanierung, Neubau oder Umgestaltung von Innenräumen anzubieten und damit den Aufwand für Kunden zu minimieren, hat am 26. Mai im Betriebssitz der Firma Lobis Böden im Kampillcenter in Bozen eine Veranstaltung organisiert, deren Zweck es war, jungen handwerksinteressierten Menschen das Handwerk in der Praxis zu zeigen. Das heißt, dass Interessierte die Möglichkeit hatten, den Angestellten der teilnehmenden Betriebe bei der Arbeit zuzusehen und selbst Hand anzulegen. Es herrschte reger Andrang bei herrlichem Wetter und der allgemeine Tenor der „Praktikanten“ war ein durchaus positiver. Viele Interessierte versuchten sich in den verschiedensten Handwerksberufen und konnten mit den Betriebsverantwortlichen wertvolle Kontakte knüpfen, die im besten Fall in einem Lehrvertrag münden. Die ASGB-Jugend war auch mit einem Stand vertreten und stand Rede und Antwort bezüglich Fragen rund um die richtige Bewerbung. Der Stand war gut besucht und auch die Fragen der Jugendlichen forderten den Bewerbungsprofis der ASGB-Jugend einiges ab. Die Stimmung war trotz der Tatsache, dass die Jugendlichen ihren freien Samstag zum Arbeiten opferten locker und ausgelassen. Wie es sich nach einem strengen Arbeitstag geziemt, gab es im Anschluss noch Würstel mit Senf und für die Volljährigen ein kühles Bier.
Die ASGB-Jugend ist überzeugt davon, dass die Berufsberatung in der Praxis eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Berufsberatung darstellt und freut sich bereits darauf, auch nächstes Jahr wieder bei dieser gelungenen und wertvollen Veranstaltung des Handwerker Netzwerk Plus teilzunehmen.