Aktuell
Tag der Arbeit

„Aufschwung für alle!“

so das Motto 1. Mai-Feier 2018, die traditionsgemäß am Festplatz in Völs am Schlern stattfand.
Auch heuer konnte Priska Auer wieder eine Reihe von Ehrengästen begrüßen, allen voran Landeshauptmann Arno Kompatscher, die Vizebürgermeisterin von Völs Maria Kritzinger-Nössing, Landesrätin Waltraud Deeg, die L.Abg. Helmuth Renzler, Walter Blaas und Tamara Oberhofer, den Direktor der Abteilung Arbeit, Helmuth Sinn, den Ressortchef für Soziales für Gesundheits, Soziales und Arbeit, Michael Mair, den Direktor des AFI, Stephan Perini, den Herausgeber der Tageszeitung, Arnold Tribus u.a.m.
Nach den Grußworten der Vizebürgermeisterin, die sich sehr erfreut zeigte, dass der ASGB sein Fest zum Tag der Arbeit seit Jahrzehnten in Völs abhält, richtete Landeshauptmann Kompatscher die Grußworte an die Anwesenden. Er bedankte sich beim ASGB für seine Arbeit zum Wohle der Südtiroler Arbeiterschaft und zeigte sich überzeugt, dass sich der wirtschaftliche Aufschwung in Südtirol bald auch in den Geldtaschen der arbeitenden Bevölkerung bemerkbar machen wird. Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett hielt anschließend sein Referat zum Tagesmotto, welches wir in gekürzter Form wiedergeben: „Das Motto der diesjährigen 1. Mai Feier lautet: Aufschwung für Alle! Aufschwung für alle deshalb, weil durch gezielte Unterstützung und Förderung der Wirtschaft – die auch wir Arbeitnehmer mitgetragen haben – der Wirtschaftsmotor wieder Fahrt aufgenommen hat und die Prognosen weiteres Wachstum voraussagen. Die Wirtschaft wurde also durch unser aller Zutun gestärkt und angekurbelt. Nur wir Arbeitnehmer schauen weiterhin durch die Finger. Die Zeit der Sonntagsrhetorik ist jetzt vorbei! Wir wollen endlich Resultate sehen!
Wir wollen, dass die bereits seit vielen Jahren verfallenen Kollektivverträge im öffentlichen Sektor erneuert werden und wir wollen, dass spürbare Lohnerhöhungen für die Bediensteten herausschauen! In Deutschland sieht der neue Tarifvertrag z.B. 7,5 Prozent mehr Lohn vor – dies sind spürbare Lohnerhöhungen! Wir wollen außerdem, dass sich die wenigen Zuckerlen für Arbeitnehmer am Ende des Tages nicht zu deren Nachteil erweisen, wie es aktuell oft durch undurchdachte EEVE-Vorgaben vor allem im Bereich der Wohnbauförderung und mit dem Beitrag für Miete und Wohnnebenkosten geschieht!
Wir nähern uns der Vollbeschäftigung! Diese Tatsache ist natürlich positiv. Aber diese Tatsache ist vielfach auch teuer erkauft, denn es steigt auch die Zahl der Erwerbsarmen. Das heißt, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, mit ihrem Einkommen nicht über die Runden kommen. Das Arbeitsförderungsinstitut AFI hat vor wenigen Monaten im Rahmen einer Tagung eine Studie vorgestellt, deren Resultat aufhorchen lassen muss: es wurde festgestellt, dass 16 Prozent der Arbeitnehmerfamilien mit nur einem Einkommen an der Armutsgrenze leben. Diese Zahlen decken sich durchaus mit den Erfahrungen, die wir im ASGB mit unseren Mitgliedern machen. Die festgelegte Entlohnung in den nationalen Kollektivverträgen mag in Regionen, in denen die Lebenshaltungskosten geringer sind, für ein Auskommen mit dem Einkommen ausreichen, in Südtirol vielfach leider nicht. Es ist Fakt, dass die Realeinkommen in den letzten Jahren spürbar gesunken sind. Das heißt, dass die Löhne und Renten schwächer angestiegen sind, als die Inflation.
Dass es durchaus möglich ist den Kaufkraftverlust aufzufangen, zeigen uns diverse Betriebsabkommen, die vor allem in den größeren Industriebetrieben in Südtirol abgeschlossen wurden. Hierfür möchte ich den Betriebsräten für ihren Einsatz danken, der oft nicht öffentlich wahrgenommen wird, aber eine wichtige Säule für die Arbeitnehmerschaft darstellt. Genauso bedanken möchte ich mich bei den Betrieben, die willens waren, Betriebsabkommen abzuschließen und somit den Kaufkraftverlust der Arbeitnehmer in ihren Betrieben einigermaßen aufgefangen haben. Diese Beispiele zeigen, dass die vielbeschworene Sozialpartnerschaft auch funktionieren kann.
Ich möchte aber auch daran erinnern, dass es Sektoren gibt, ich nenne als Beispiel Handel, Dienstleistung, Gastgewerbe oder Handwerk, in denen nichts geschieht. Es gibt in diesen Sektoren viele Betriebe, die zu klein sind um Betriebsabkommen abzuschließen. In diesem Fall kann eine Lohnerhöhung nur über Landeszusatzverträge erfolgen. Es hat aber den Anschein, dass Politik und Arbeitgeber in dieser Hinsicht keine Motivation haben, tätig zu werden. Dies muss sich schleunigst ändern und wir werden nicht müde werden, auf den Abschluss diverser lokaler Zusatzverträge zu pochen. Ich möchte die anwesenden politischen Vertreter daran erinnern, dass heuer auch Wahljahr ist, ein günstiger Zeitpunkt, den Großteil der Südtiroler und die Hauptsteuerzahler, nämlich die Arbeitnehmer zu entlasten. Letztes Jahr wurde versprochen, dass die IRAP-Senkung zukünftig nur noch Betrieben jener Sektoren zu Gute kommt, die bereit sind, Landeskollektivverträge zu unterschreiben, in denen sie sich verpflichten, einen Teil der IRAP-Senkung an ihre Bediensteten abzugeben. Bis dato ist diesbezüglich nichts geschehen.
An die Arbeitgeberverbände möchte ich auch einen Appell richten: Weg von Rationalisierung, hin zur Aufwertung der Arbeit. Welcher Tag eignet sich für einen solchen Appell besser als der 1. Mai? Letztendlich kommt es wieder allen zu Gute, wenn die Kaufkraft der Südtiroler steigt und der Konsummotor angekurbelt wird. Nehmen wir uns die wirtschaftlich besten Jahre Südtirols zum Vorbild, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe begegnet sind und die grenzenlose Gewinnmaximierung, der alles unterworfen wird, noch kein Thema war. Jene Jahre waren geprägt von Idealen und Werten des Gemeinwohls, die es jedem ermöglicht haben, mit dem ausbezahlten Lohn eine Familie zu ernähren und ein Leben in Würde zu führen!
Ich möchte heute in meiner Rede zum Tag der Arbeit auch auf das leidige Thema der EEVE im Bereich Wohnbau eingehen. Die Landesregierung wurde beauftragt, die EEVE im Bereich des Wohnbaus und deren Auswirkungen zu analysieren, denn es liegt auf der Hand, dass die EEVE in diesem Bereich keineswegs ein faires Mittel zur Erhebung der Einkommen und des Vermögens ist, sondern Treffsicherheit und Gerechtigkeit in der Vergabe der Beiträge arg leiden. Einerseits haben sich die Bearbeitungszeiten extrem verlängert, was zu nicht zu tolerierenden Unsicherheiten auf Seiten der Ansuchenden führt, andererseits, und dieser Aspekt ist höchst bedenklich, fallen viele Ansuchende, die den Bedarf einer Förderung augenscheinlich aufweisen, aus dem Raster.
Deshalb hat der ASGB einen Aufschub der EEVE bei den Wohnbau-Förderungsgesuchen für die Einkommen 2017 gefordert. Dies um einstweilen die notwendige Analyse der Auswirkungen machen zu können.
Wir fordern für eine gerechte Erhebung der Einkommen und Vermögen einen erhöhten Freibetrag bei Bankeinlagen, denn der Sparer darf nicht dafür bestraft werden, dass er für die eigene Familie, für das Alter oder für eventuelle Notfälle vorsorgt. Wir fordern außerdem eine Reform der Punktezahl beim Wohnungsbau, sowie das Beheben des Risikos einer zu niedrigen Nettosteuer, die aktuell in einigen Fällen dazu führt, dass der Antragssteller durch Abschreibungen unter die Schwelle des Lebensminimums sinkt.
Ich sehe viele Familien, die an der heutigen Feier teilnehmen. Darunter gibt es sicherlich auch einige, die mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihre Schwierigkeiten haben. Die Elternzeitregelung in der Privatwirtschaft muss jener im öffentlichen Dienst angeglichen werden! Der Tatsache, dass jede fünfte Mutter nach der Geburt ihres Kindes kündigt muss man mit einer Arbeitsplatzgarantie mit öffentlicher Beitragszahlung begegnen. Dies wäre annähernd gleich teuer wie die Ausgaben für Arbeitslosengeld und Wiedereingliederungen, aber um ein vielfaches effizienter. Man würde damit die Arbeitslosigkeit von Neo-Eltern drastisch senken – ein Umstand der einen beträchtlichen gesellschaftlichen Mehrwert birgt. Es braucht verstärkt familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, sowie eine Reform des Systems der freiwilligen Rentenfortzahlung ohne Vorfinanzierung seitens der Betroffenen, die durch diese finanzielle Belastung von dieser Möglichkeit oft absehen. Wir brauchen flexible Betreuungszeiten- und modelle, sowie verlängert Betreuungszeiten an Kindergärten und Grundschulen. All diese Forderungen hat der ASGB als Initiator des Projekts „Forum Zukunft Kind“ bereits im Jahr 2016 aufgeworfen. Was ist bisher passiert? Wenig bis gar nichts! Unsere Forderungen wurden zwar gutgeheißen, aber die Umsetzung lässt nach wie vor zu wünschen übrig! Wir fordern deshalb, dass die politischen Verantwortungsträger in diesem Bereich so schnell wie möglich tätig werden!
Der ASGB ist nach wie vor der einzige Südtiroler Gewerkschaftsbund, der unabhängig von den Interessen Roms walten kann und darf und nicht von einer römischen Mutterorganisation abhängig ist. Das heißt, dass wir uns nach wie vor um die Interessen der deutsch- und ladinischsprachigen Arbeitnehmer in Südtirol kümmern können und nicht von nationalen Interessen abhängig sind. Diese Flexibilität gibt uns die Möglichkeit, rasch auf die diversen Situationen reagieren zu können. Als Beispiel möchte ich die Initiative „Fit for Job“ der ASGB-Jugend nennen. Viele Schulen und Jugendliche haben beklagt, dass es nur ein mangelndes Angebot zum Thema Bewerbung und Hilfe bei der Bewerbung gibt. Unsere Jungen haben auf diese Klagen umgehend reagiert und haben Stand heute bereits vielen Jugendlichen, sei es privat oder im Rahmen des Schulunterrichts, Bewerbungstrainings gegeben.
Wir sind auch Garant dafür, dass in verschiedenen staatlich geregelten Bereichen, wie Gesundheitsfonds oder Zusatzrentenfonds immer auch die lokalen Interessen gewahrt bleiben. Der ASGB wird im Rahmen seiner Möglichkeiten auch in Zukunft mit Motivation, Weitsicht und Durchhaltevermögen für bessere Bedingungen der Südtiroler Arbeiterschaft kämpfen. Wir möchten dies - wenn möglich - jedoch nicht auf der Ebene eines Klassenkampfes machen, sondern im Dialog mit den Sozialpartnern! Der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass Sozialpartnerschaft funktionieren kann! Wir laden die Politik und die Arbeitgeberverbände dazu ein, sich auch ihrerseits vermehrt auf eine funktionierende Sozialpartnerschaft einzulassen und nicht immer nur die eigenen Interessen zu sehen. Nur wenn beide Seiten angemessen ihren Anteil bekommen, wird der Aufschwung nachhaltig sein. Ansonsten werden die schwindende Kaufkraft und die soziale Ungerechtigkeit diesen bald wieder beenden.
Glück auf!

Aktuell

Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung

Die Europäische Kommission und der Rat haben mit der Verordnung (EU) 2016/679 eine europaweit gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlassen, welche am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Ziel dieser Maßnahme war es, den in den Mitgliedstaaten der EU doch sehr individuell gehandhabten Datenschutz zu vereinheitlichen. Die DSGVO beinhaltet zwar einige sogenannte Öffnungsklauseln, die den diversen EU-Staaten ermöglichen, einige Details individuell festzulegen, die wesentlichen Punkte in Bezug auf Datenschutz werden gegenwärtig und zukünftig jedoch von der EU diktiert.
Auch wir vom ASGB, als Inhaber von Mitgliederdaten, sind von der EU-Verordnung betroffen und haben einiges umstellen müssen. Dies war insofern wichtig, als dass bei Nichteinhalten der Verordnung empfindliche Strafen drohen, die existenzgefährdend sind.
Mitgliedsanträge mussten angepasst werden, genauso wie die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. Auch für unsere Leser sind einige Neuigkeiten festgeschrieben worden, die wir in dieser Ausgabe des „Aktiv“ kundtun wollen.
Für die ASGB-Mitglieder ist die Tatsache am wichtigsten, dass sie noch umfassender darüber informiert werden müssen, welche Daten in welcher Form über sie gespeichert werden und wie diese verwendet werden. Zudem schreibt die DSGVO auch ein Recht auf Vergessen werden vor. Das heißt, dass die Daten der betroffenen Person unverzüglich gelöscht werden müssen, sobald sie zum ursprünglichen Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig sind, bzw., dass die betroffene Person jederzeit das Recht hat, die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten zu widerrufen. Dazu gesellt sich das Recht auf Berichtigung der Daten, welches der Betroffene jederzeit einfordern kann.
Der ASGB hat zu diesem Zweck, auch um seinen Mitgliedern äußerste Transparenz zu bieten, einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, wird zukünftig als Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung der Normen der Verordnung wachen und den Mitgliedern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten Rede und Antwort stehen.
Dem ASGB kommt mit der DSGVO ein bedeutender bürokratischer Mehraufwand zu, dem wir uns aber gerne stellen, da auch wir davon überzeugt sind, dass Datenschutz in Zeiten, in denen wir als gläserne Menschen leben, äußerst wichtig ist und Missbrauch von Grund auf vorgebeugt werden muss.
Wir möchten abschließend auch darüber informieren, dass unsere Mitglieder, welche unsere Gewerkschaftszeitung „Aktiv“ nicht mehr erhalten wollen, die Zustimmung zum Erhalt derselben jederzeit schriftlich widerrufen können.
Der Datenschutzbeauftragte kann jederzeit unter der E-Mail-Adresse ttschenett@asgb.org oder auf dem Postweg unter der Adresse Bindergasse Nr. 30 kontaktiert werden.