Der nützliche KVW Ratgeber
Was ist ein Familiengut?
Das Italienische Zivilgesetzbuch gibt Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein sogenanntes Familiengut zu bilden. Das ist eine Möglichkeit, das Familienvermögen für die Zwecke und Interessen der Familie zu schützen und zu erhalten und vor dem Zugriff Dritter zu bewahren. Bildhaft vorstellen kann man sich das Familiengut wie eine Käseglocke, welche sich schützend über das Familienvermögen stülpt.
So kann eine Immobilie, für welche ein Familiengut gebildet wurde, grundsätzlich keiner Zwangsvollstreckung (Pfändung und Versteigerung) unterzogen werden.
Ein Familiengut wird mittels notarieller Urkunde gebildet. Besteht die Absicht, damit auch Immobilien (etwa die Familienwohnung) zu schützen, wird dieses Familiengut im Grundbuch angemerkt und somit jedem gegenüber rechtswirksam. Zudem muss die Bildung des Familienguts im Trauungsregister vermerkt werden.
Ein Familiengut kann nur von einem Ehepaar gebildet werden, ist also bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht möglich.
Die Bildung eines Familienguts macht grundsätzlich dann Sinn, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit des einen oder anderen Ehepartners die Gefahr besteht, mit dem gesamten Vermögen für eventuelle Unglücks- oder Schadensfälle haften zu müssen.
So kann eine Immobilie, für welche ein Familiengut gebildet wurde, grundsätzlich keiner Zwangsvollstreckung (Pfändung und Versteigerung) unterzogen werden.
Ein Familiengut wird mittels notarieller Urkunde gebildet. Besteht die Absicht, damit auch Immobilien (etwa die Familienwohnung) zu schützen, wird dieses Familiengut im Grundbuch angemerkt und somit jedem gegenüber rechtswirksam. Zudem muss die Bildung des Familienguts im Trauungsregister vermerkt werden.
Ein Familiengut kann nur von einem Ehepaar gebildet werden, ist also bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht möglich.
Die Bildung eines Familienguts macht grundsätzlich dann Sinn, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit des einen oder anderen Ehepartners die Gefahr besteht, mit dem gesamten Vermögen für eventuelle Unglücks- oder Schadensfälle haften zu müssen.