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Neuer Präsident beim deutschen Kochverband

Der Berliner Koch und bisherige VKD-Vizepräsident Daniel Schade wurde zum neuen Präsidenten des deutschen Kochverbandes gewählt.
Das neue VKD-Präsidium (v.l.n.r.): Christian Türnich, Marketa Schellenberg, Daniel Schade, Thorben Grübnau und Joachim Elflein.
Daniel Schade ist der neue Präsident des Verbands der Köche Deutschlands e. V. (VKD). Die VKD-Mitglieder haben den Berliner mit deutlicher Mehrheit gewählt. Das verkündete der Verband während seiner Mitgliederversammlung (MV) in Frankfurt am Main. Unterstützt wird der neue Präsident von vier Vizepräsidenten. Thorben Grübnau, Marketa Schellenberg (die erste Vizepräsidentin ins VKD-Präsidium), Joachim Elflein und Christian Elflein. „Ich freue mich darauf, mit einem komplett neuen Team die Geschicke des Verbands gemeinsam mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle lenken zu können“, sagte Daniel Schade.
Der Südtiroler Köcheverband – SKV gratuliert
Das Präsidium des Südtiroler Köcheverbandes - SKV wünscht dem neuen VKD-Präsidenten Daniel Schade mit seiner Vizepräsidentin und seinen Vizepräsidenten alles Gute und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. „Die Wahl von Daniel Schade garantiert die Kontinuität in der Weiterentwicklung des Kochberufes und des Bündnisses der Koch G5, dem Zusammenschluss der deutschsprachigen Kochverbände“, so Reiner Münnich, Geschäftsführer und Auslandsdelegierter des Südtiroler Köcheverbandes.

Die Redaktion vkd/rm

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Im Jubiläumsjahr 50 Jahre SKV

Dreitägiger Herbstausflug nach Rom

Der SKV organisiert zum 50-jährigen Jubiläum unter der Leitung des SKV-Bezirks Vinschgau eine dreitägige Fahrt in die ewige Stadt, nach Rom, und zwar vom 16. bis 18. November.
Der Herbstausflug nach Rom und die Besichtigung aller Sehenswürdigkeiten werden von einer Vinschger Reiseführerin begleitet. Sie wird dem Aufenthalt mit spannenden Erzählungen und Erklärungen die besondere Würze verleihen.
Am ersten Tag der Reise nach dem Check-in im 4-Sterne-Hotel Exe Internationale Palace steht die Besichtigung mehrerer Sehenswürdigkeiten auf dem Programm, darunter die spanische Treppe, das Pantheon und vieles mehr. Am Abend wartet ein gemütliches Menü im Restaurant Ad Hoc.
Am zweiten Tag, nach einem ausgiebigen Frühstück, geht die Reise weiter zum Petersdom, wo eine Papstaudienz eingeplant ist. Anschließend werden für uns typisch römische Gericht live gekocht, die wir dann verkosten können. Nach der kulinarischen Verköstigung wartet der Südtiroler Kammerabgeordnete Albrecht Plangger mit einer exklusiven Führung im römischen Parlament auf uns. Am Abend ist ein gemeinsames Essen im Sterne-Restaurant Sina Bernini Bristol vorbereitet. Am dritten Tag besichtigen wir das weltbekannte Kolosseum. Anschließend steht noch ein Zeitraum frei zur Verfügung, um die Heilige Stadt zu erkunden. Gegen 14 Uhr geht’s wieder ab nach Hause.
Termin:
16. bis 18. November
Abfahrt:
Um Mitternacht in Reschen Richtung Bozen
Kosten:
340 Euro für Mitglieder
400 Euro für andere Teilnehmer
Im Preis inbegriffen sind die Fahrt,
zwei Übernachtungen mit Frühstück im 4-Sterne-Hotel
eine Betriebsbesichtigung mit einer Verkostung, ein Mittagessen,zwei Abendessen, die Führungen und Eintritte zu den
Sehenswürdigkeiten und natürlich auch die Parlamentsführungsowie die Papstaudienz.
Anmeldeschluss:
Montag, 8. November mit Einzahlung auf das Konto:
IBAN: IT 73 G 08244 58920 000400402184
der Raiffeisenkasse Schlanders. Sollte die Veranstaltung wegen Corona nicht stattfinden können, wird das Geld zurückerstattet.
Weitere Infos und Anmeldungen:
bei Martin Pinggera unter 347 71 85 303
und Dietmar Folie unter 347 84 11 966 (abends)
Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr durch COVID-19
Um an diesem Ausflug teilnehmen zu können, ist der Green Pass verpflichtend. Jeder trägt für sich selbst die Verantwortung, die Organisatoren sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Wenn die konkrete Möglichkeit besteht, auf Personen zu treffen oder diese zu kreuzen, ohne den zwischenmenschlichen Abstand von einem Meter einhalten zu können oder wenn der Abstand von mindestens einem Meter nicht stabil eingehalten werden kann, dann ist es für jeden verpflichtend, einen Schutz der Atemwege (Mund- und Nasenschutz), wie laut Anlage A des Landegesetzes Nr. 4/2020 vorgesehen, zu tragen.
Bezirksobmann Vinschgau Martin Pinggera