Aktuell
In Zeiten von Corona

Wir helfen

Betreff: Masken Altersheim
Sehr geehrter Herr Münnich, das Problem hat sich soeben gelöst. Wir haben jetzt die Zusage von 150 Masken bekommen darunter sind auch welche für die Küche. Ich möchte ihnen aufrichtig für ihre angebotene und schnelle Hilfe danken. Bleiben sie gesund und nochmals Danke
KM Christoph Hofer
Seniorenwohnheim St. Ulrich

Aktuell
Vorteile für Mitglieder

Partnerschaft mit Falkensteiner Gruppe bis 2024

Die einzigartigen Vorteile für SKV-Mitglieder und deren Partner bzw. Partnerinnen mit der Gruppe Falkensteiner Hotels in sechs Ländern und mit nahezu 40 Hotels und Residenzen konnte langfristig verlängert werden.
Erich Falkensteiner
Der SKV konnte nach erfolgreichen Verhandlungen mit Erich Falkensteiner, dem Vorstandsvorsitzenden der Falkensteiner Michaeler Tourism Group, die Vorteile erweitern und bis 2024 verlängern.
Und die Konvention ist top
Die Vorteile können zusätzlich auch von Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner in Anspruch genommen werden.
Die Konvention gilt
für alle Hotels und Residences der Falkensteiner-Gruppe in sechs Ländern. Sie umfasst City-Hotels in Städten wie Wien, Jesolo oder Prag sowie mehrere Family- und Wellnesshäuser im Vier- und Fünf-Sterne-Segment. Darunter sind einige bekannte Hotels wie das Falkensteiner „Schlosshotel Velden“ am Wörthersee, das Falkensteiner Hotel „Wien Margareten“, das Falkensteiner Hotel & Spa „Iadera“ in Kroatien und viele mehr.
Der exklusive
Reservierungsvorgang für SKV-Mitglieder
1. SKV Mitglieder schicken eine Bilddatei des aktuellen Jahres-Mitgliedsausweises per Mail an patrizia.brunner@falkensteiner.com oder via WhatsApp an 349 36 63 649.
2. Im Anschluss erfolgt die telefonische Reservierung über die Servicenummer für SKV-Mitglieder (0472 975 640) oder per Mail an patrizia.brunner@falkensteiner.com.
Wichtig!
Bei der Reservierung und Abrechnung muss die SKV-Member-Card vorliegen. Die aktuelle SKV-Vorteils- & Mitgliedskarte ist zudem bei der Abreise bzw. bei der Bezahlung bereit zu halten.
Eine einzige Einschränkung ist zu beachten: Die Hochsaisonmonate Februar, August und Dezember sind jeweils ausgenommen. Aber das sind im Regelfall ohnehin nicht jene Monate, in denen Köchinnen und Köche bzw. SKV-Mitglieder Urlaub machen.