Aktuell
Neuwahlen
Erneuerung der SKV-Gremien für 2023–2027
Im April stehen die Neuwahlen im Südtiroler Köcheverband - SKV an, so wie diese in den Statuten festgelegt sind.
Vom 1. bis 21. April sind alle Mitglieder aufgerufen, sich an den Neuwahlen zu beteiligen und damit die Zukunft des Südtiroler Köcheverbandes - SKV proaktiv mitzugestalten. Und wenn auch 2022 viele Positionen, ausgelöst durch Rücktritte, neu bestellt worden sind, so werden mit den Neuwahlen alle Führungspositionen im SKV neu vergeben. Erstmals und auf der Grundlage der neuen Statuten werden keine Bezirkswahlen abgehalten, sondern der SKV-Landesvorstand wird neu gewählt. Das heißt, es gibt eine einzige Wahlliste für ganz Südtirol bzw. für alle SKV-Mitglieder.
Statutenreform und Landesvorstand
Auf der Grundlage der neuen SKV-Statuten können alle Mitglieder innerhalb 1. März schriftlich mit beigelegter Kopie des Mitgliedsausweises und der Identitätskarte Kandidatenvorschläge einreichen. Der bestehende Landesvorstand genehmigt die Kandidatenliste und in weiterer Folge sind alle Mitglieder aufgerufen und eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen.Neuwahlen - Save the date
1) Ernennung Wahlkommission
Durch den Landesvorstand (Jännersitzung 2023).
Die Wahlkommission besteht aus dem Präsidenten und zwei Mitgliedern (eines der Mitglieder ist zudem auch Protokollführer).
2) 27. Februar - Aktives u. passives Wahlrecht der Mitglieder (in schriftlicher Form)
Jedes Mitglied kann sich selbst als Kandidat vorschlagen.
Jedes Mitglied kann Kandidaten-Vorschläge für den Landesvorstand einbringen.
3) Ende März
Versand der Wahlunterlagen mit den Kandidatenvorschlägen per Post an die Mitglieder.
Jedes Mitglied kann bis zu sechs Personen wählen.
4) 21. April
Letzter Wahltermin der Briefwahl.
Der Poststempel, datiert bis einschließlich 21. April 2023, zählt bzw. ist gültig.
5) Erste Maiwoche
Den exakten Termin bestimmt der bzw. die Wahlkommissionspräsident:in.
Auszählung der Stimmen durch die Wahlkommission.
Protokollführung, -abschluss und Unterzeichnung durch die Wahlkommission.
Mai – Neuwahl des Präsidenten, Vizepräsidenten, Beschlussfassung Anzahl der Mitglieder im Landesvorstand, Genehmigung Bericht der Finanzkommission
6) Mai-Sitzung des Landesvorstandes
Die Wahl der bzw. des Präsident:in.
Die Wahl der Vize-Präsident:innen (ein bis drei mit Vorschlagsrecht durch den Präsidenten auf der Grundlage der Statuten).
Beschlussfassung: Festlegung der Anzahl der Mitglieder im Landesvorstand (drei bis 13 Mitglieder auf der Grundlage der Statuten).
Genehmigung des Berichtes der Finanzkommission für das erste Halbjahr 2023.
Beschluss – offizielle Einberufung der 52. Mitgliederversammlung.
Verabschiedung und Auflösung des bisherigen Präsidiums 2019–2023.
Juni – Offizielle Ernennung der Mitglieder des Landesvorstandes und Verabschiedung des geschäftsführenden Landesvorstands
7) Juni-Sitzung des Landesvorstandes
a) Beschluss – Ernennung des neuen SKV-Landesvorstandes 2023–2027 (drei bis 13 Mitglieder einschließlich Präsidenten) auf der Grundlage des Wahlergebnisses und des Vorschlags des Präsidenten.
b) Verabschiedung des geschäftsführenden Landesvorstandes, der Finanzkommission und des Landeskassiers 2019–2023).
c) Ernennung des Landeskassiers/Vorsitzenden der Finanzkommission für 2023–2027.
d) 4. Ernennung Mitglieder Finanzkommission (zwei + Präsident) für 2023–2027 mit Vorschlagsrecht des Präsidenten (auch für den/die Vorsitzende:n).
e) Ernennung der Kandidaten als Rechnungsrevisor:innen (2+1) für 2023–2027; werden in Folge von der Mitgliederversammlung offiziell gewählt (Statutenvorgabe).
f) Ernennung der Fachausschüsse und Kommissionen (oder in nächster Zeit).
g) Ernennung der Vertreter der Bezirke (Bezirksvorsitzende:r) für 2023–2027 oder auf einer der nächsten Sitzungen.
h) Präsentation der Struktur/Hierarchie des Verbandes mit Genehmigung und Beschlussfassung durch den Landesvorstand.
b) Verabschiedung des geschäftsführenden Landesvorstandes, der Finanzkommission und des Landeskassiers 2019–2023).
c) Ernennung des Landeskassiers/Vorsitzenden der Finanzkommission für 2023–2027.
d) 4. Ernennung Mitglieder Finanzkommission (zwei + Präsident) für 2023–2027 mit Vorschlagsrecht des Präsidenten (auch für den/die Vorsitzende:n).
e) Ernennung der Kandidaten als Rechnungsrevisor:innen (2+1) für 2023–2027; werden in Folge von der Mitgliederversammlung offiziell gewählt (Statutenvorgabe).
f) Ernennung der Fachausschüsse und Kommissionen (oder in nächster Zeit).
g) Ernennung der Vertreter der Bezirke (Bezirksvorsitzende:r) für 2023–2027 oder auf einer der nächsten Sitzungen.
h) Präsentation der Struktur/Hierarchie des Verbandes mit Genehmigung und Beschlussfassung durch den Landesvorstand.
Reiner Münnich
SKV-Geschäftsführer
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SKV-Geschäftsführer
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