Sozialfürsorge
Das Patronat KVW-ACLI beantwortet Fragen
Voraussetzungen für Altersteilzeit
Meine Tochter ist vor sechs Monaten Mutter geworden. Ich möchte sie bei der Familienarbeit unterstützen und Großmutter sein. Da für mich auch schon in der Vergangenheit die Familie das wichtigste war, habe ich erst 1996 als Angestellte angefangen zu arbeiten. Nun bin ich 64 Jahre und zwei Monate alt und möchte die neu eingeführte Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Mein Arbeitgeber hat mir aber mitgeteilt, dass diese Möglichkeit für mich nicht gilt. Warum nicht? Laut Kompass Ausgabe Juli 2016 müsste ich die Voraussetzungen haben!
Meine Tochter ist vor sechs Monaten Mutter geworden. Ich möchte sie bei der Familienarbeit unterstützen und Großmutter sein. Da für mich auch schon in der Vergangenheit die Familie das wichtigste war, habe ich erst 1996 als Angestellte angefangen zu arbeiten. Nun bin ich 64 Jahre und zwei Monate alt und möchte die neu eingeführte Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Mein Arbeitgeber hat mir aber mitgeteilt, dass diese Möglichkeit für mich nicht gilt. Warum nicht? Laut Kompass Ausgabe Juli 2016 müsste ich die Voraussetzungen haben!
Laut Ihren Angaben erfüllen Sie die Voraussetzungen der Beitragszeiten (20 Versicherungsjahre) und des Lebensalters (65 Jahre und sieben Monate innerhalb von Dezember 2017). Da Sie erst im Jahre 1996 zum ersten Mal Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, muss für die Berechtigung der Altersteilzeit auch ein Mindestrentenbetrag von 1,5mal des Sozialgeldes erreicht werden. Dies entspricht im Jahr 2016 brutto 672,10 Euro. Wenn dieser Betrag erreicht wird, haben Sie auch Anrecht auf die Altersteilzeit. Wenden Sie sich an das Patronat, um den Antrag auf Anerkennung der Berechtigung seitens der Rentenanstalt NISF/INPS einzureichen. Bestätigt die Rentenanstalt die Alters- und Beitragsvoraussetzung sowie den Mindestbetrag der Rentenhöhe, können Sie beim Arbeitgeber die Umwandlung der Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit einreichen. Beachten Sie, dass der Arbeitgeber dazu aber nicht verpflichtet ist!