Soziales

KVW Mitgliedsbeitrag 2024


Sozialfürsorge

Landeskindergeld – Erneuerung Jahr 2024

Der Antrag um Landeskindergeld muss alle Jahre erneuert werden. Für den Bezugszeitraum März 2024 bis Februar 2025 kann der Antrag ab Jänner 2024 bis 30. September 2024 gestellt werden. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, erhalten das Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Wer ist berechtigt?
Familien mit minderjährigen bzw. volljährigen Kinder mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 % können um das Landeskindergeld ansuchen.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen aufscheinen. Ausnahmeregeln dazu gibt es für Kinder, die anvertraut sind.
Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung.
Familien aus Nicht-EU-Ländern müssen Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, falls vor dem 31.12.20 in Italien ansässig, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, San Marino, Vatikan.
Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 € vorgelegt werden. Die ISEE-Erklärung wird von der Steuerabteilung im KVW CAF Service verfasst (online Vormerkungen unter www.mycaf.eu oder telefonisch unter 0471 020730).

Wie hoch ist der Betrag?
Bis zu einem ISEE-Wert von 15.000 € wird das Landeskindergeld folgendermaßen ausbezahlt:

– minderjähriges Kind: 70 € im Monat
– volljähriges Kind mit Beeinträchtigung: 250 € im Monat
– minderjähriges Kind mit Beeinträchtigung: 300 € im Monat

Bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000€ und 40.000 € gelten folgende Werte:
– minderjähriges Kind: 55 € im Monat
– volljähriges Kind mit Beeinträchtigung: 120 € im Monat
– minderjähriges Kind mit Beeinträchtigung: 170 € im Monat

Wie erfolgt die Zahlung?
Die Zahlungen werden monatlich im Nachhinein durchgeführt, also zum Beispiel der Monat Dezember wird Ende Jänner gutgeschrieben.
Die Zahlung erfolgt auf dem Bankkonto, das im Antrag angegeben wurde und auf dem Antragsteller lautet.

Was geschieht bei einer Neugeburt?
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen und Anvertrauung.
Ist bereits das Landeskindergeld in Auszahlung, so ist um eine Neuberechnung anzusuchen und nicht ein Neuantrag.

Neue E-Mail Adressen
Das Patronat KVW-Acli hat die E-Mail Adressen geändert. Die bisherige Domäne @kvw.org wurde mit @patronat-kvw-acli.eu ersetzt. Aktualisieren Sie Ihre Kontakte, um eine reibungslose Kommunikation in Zukunft zu gewährleisten.


Patronat Bozen
Südtiroler Str. 28
bozen@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Brixen
Hofgasse 2
brixen@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Bruneck
Dantestraße 1
bruneck@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Meran
Goethestraße 8
meran@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Neumarkt
Rathausring 3/1
neumarkt@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Schlanders
Hauptstraße 131
schlanders@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Sterzing
Brennerstraße 14/b
sterzing@patronat-kvw-acli.eu

Teilen Sie in Ihrer Anfrage per E-Mail immer Ihre Personaldaten mit, also Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie eine Telefonnummer. Die Mitarbeiter:innen des Patronats werden versuchen, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.

Text: Elisabeth Scherlin, Direktorin KVW Acli