KVW Aktuell

Wofür Sachwalterschaft gebraucht wird

Werner Atz, KVW Geschäftsführer


Sachwalterschaft bedeutet, dass eine andere Person, meist ein Familienangehöriger, sich um die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten einer Person kümmert, die das (nicht) mehr selbst kann. Der Sachwalter soll aber kein Vorgesetzter sein, sondern eine Hilfe. Sachwalterschaft ist auch keine Entmündigung!
Meist ist es die Familie des Betroffenen, die sich an das Vormundschaftsgericht oder den Verein für Sachwalterschaft wendet, die dann alles in die Wege leiten. Ein Richter sieht sich den Fall an und ernennt wenn nötig einen Sachwalter und legt genau fest, was dieser darf oder tun muss.
Der Sachwalter ist dann wiederum meist ein naher Verwandter, gibt es keine Familienangehörigen oder liegt ein familiärer Konflikt vor, kann der Richter einen externen Sachwalter benennen. Man kann auch mit einer notariellen Verfügen im Voraus bestimmen, wer der eigene Sachwalter sein soll, wenn es denn mal nötig sein sollte.
Rund 4.000 Menschen in Südtirol haben einen Sachwalter, die potentiellen „Kunden“ sind weit mehr, Tendenz steigend. Betroffen sind vor allem ältere Menschen mit einer Demenzerkrankung, aber auch psychisch kranke Menschen oder Menschen mit einer Alkohol- oder Spielsucht.
Der Unterschied zur Entmündigung ist, dass dem Betroffenen nicht die Bürgerrechte entzogen werden, sondern er bekommt eine Hilfe zur Seite gestellt. Der Richter entscheidet von Fall zu Fall, was der Betroffene auch künftig eigenverantwortlich erledigen kann und welche Entscheidungen dem Sachwalter obliegen. Die Handlungsfähigkeit der Person soll so wenig wie möglich beschnitten werden.
Südtirol ist im Bereich Sachwalterschaft führend in Italien, nirgends sind die Abläufe so eingespielt wie bei uns. Im Vergleich zum Rest Europas sind wir aber im Hintertreffen. Dort wurde zum Beispiel die Entmündigung größtenteils abgeschafft und Sachwalter ist ein anerkannter und geregelter Beruf. Auch in Italien gibt es Bestrebungen, die Entmündigung abzuschaffen und durch die flexiblere Sachwalterschaft zu ersetzen.
Wichtig sind und bleiben aber in jedem Fall Transparenz und Vetrauenwürdigkeit, damit die Interessen der Personen wahrgenommen werden.
Text: Werner Atz

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