Sozialfürsorge

Landeskindergeld – Erneuerung Jahr 2024

Der Antrag um Landeskindergeld muss alle Jahre erneuert werden. Für den Bezugszeitraum März 2024 bis Februar 2025 kann der Antrag ab Jänner 2024 bis 30. September 2024 gestellt werden. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, erhalten das Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Wer ist berechtigt?
Familien mit minderjährigen bzw. volljährigen Kinder mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 % können um das Landeskindergeld ansuchen.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen aufscheinen. Ausnahmeregeln dazu gibt es für Kinder, die anvertraut sind.
Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung.
Familien aus Nicht-EU-Ländern müssen Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, falls vor dem 31.12.20 in Italien ansässig, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, San Marino, Vatikan.
Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 € vorgelegt werden. Die ISEE-Erklärung wird von der Steuerabteilung im KVW CAF Service verfasst (online Vormerkungen unter www.mycaf.eu oder telefonisch unter 0471 020730).

Wie hoch ist der Betrag?
Bis zu einem ISEE-Wert von 15.000 € wird das Landeskindergeld folgendermaßen ausbezahlt:

– minderjähriges Kind: 70 € im Monat
– volljähriges Kind mit Beeinträchtigung: 250 € im Monat
– minderjähriges Kind mit Beeinträchtigung: 300 € im Monat

Bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000€ und 40.000 € gelten folgende Werte:
– minderjähriges Kind: 55 € im Monat
– volljähriges Kind mit Beeinträchtigung: 120 € im Monat
– minderjähriges Kind mit Beeinträchtigung: 170 € im Monat

Wie erfolgt die Zahlung?
Die Zahlungen werden monatlich im Nachhinein durchgeführt, also zum Beispiel der Monat Dezember wird Ende Jänner gutgeschrieben.
Die Zahlung erfolgt auf dem Bankkonto, das im Antrag angegeben wurde und auf dem Antragsteller lautet.

Was geschieht bei einer Neugeburt?
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen und Anvertrauung.
Ist bereits das Landeskindergeld in Auszahlung, so ist um eine Neuberechnung anzusuchen und nicht ein Neuantrag.

Neue E-Mail Adressen
Das Patronat KVW-Acli hat die E-Mail Adressen geändert. Die bisherige Domäne @kvw.org wurde mit @patronat-kvw-acli.eu ersetzt. Aktualisieren Sie Ihre Kontakte, um eine reibungslose Kommunikation in Zukunft zu gewährleisten.


Patronat Bozen
Südtiroler Str. 28
bozen@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Brixen
Hofgasse 2
brixen@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Bruneck
Dantestraße 1
bruneck@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Meran
Goethestraße 8
meran@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Neumarkt
Rathausring 3/1
neumarkt@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Schlanders
Hauptstraße 131
schlanders@patronat-kvw-acli.eu

Patronat Sterzing
Brennerstraße 14/b
sterzing@patronat-kvw-acli.eu

Teilen Sie in Ihrer Anfrage per E-Mail immer Ihre Personaldaten mit, also Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie eine Telefonnummer. Die Mitarbeiter:innen des Patronats werden versuchen, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.

Text: Elisabeth Scherlin, Direktorin KVW Acli

Kommentar

Die ausländische Wohnbevölkerung in Südtirol

Matthias Oberbacher bei der Vorstellung des statistischen Jarhrbuchs zur Einwanderung 2023. Foto: LPA / Fabio Brucceleri

Ende 2022 betrug der Anteil der ausländischen Bevölkerung in der Autonomen Provinz Bozen laut Schätzungen des ISTAT 51.723 Personen, was 9,7% der Gesamtbevölkerung in Südtirol entspricht. Diese Prozentzahl liegt über dem nationalen (8,6 %) und dem regionalen Durchschnitt (8,9 %).
Im Vergleich zum Vorjahr gab es ein Anstieg von lediglich 130 Einheiten (+0,3%) zu verzeichnen, der sich aus einem positiven natürlichen Saldo und einem positiven Wanderungssaldo (+531 bzw. +2.564) und einem negativen Saldo aus anderen Gründen (-795) ergibt. Hinzu kamen 2.170 Einbürgerungen, durch die ebenso viele Ausländer*innen, die nun Italiener*innen wurden, aus dem Melderegister gestrichen wurden.
Die ausländische Wohnbevölkerung weist eine leichte weibliche Mehrheit auf und ein durchschnittlich jüngeres Alter als die italienische Bevölkerung. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung liegt mit 51,7% leicht über dem nationalen Durchschnitt (51%). In Bezug auf das Alter sind 67,1% der ausländischen Bevölkerungsgruppe jünger als 45 Jahre alt (19 % Minderjährige), im Vergleicht zu 48,3% der italienischen Bevölkerung, wobei der Anteil der über 64-Jährigen (6,2%) im Vergleich zu den Einheimischen (21,8%) deutlich geringer ist.
Unter Berücksichtigung der Herkunftsgebiete (Daten von 2021) bleibt der Einfluss der europäische Kontinent dominant, der 31.995 ausländischen Einwohner:innen ausmacht (62,0% der Gesamtzahl, davon 31,7% aus einem EU-Land). Es folgen der asiatische Kontinent mit 9.971 (19,3%, davon 13,6% aus Mittel- und Südamerika), der afrikanische Kontinent mit 7.307 (14,2%, davon 9,2 % aus Nordafrika) und der amerikanische Kontinent mit 2.297 (4,5%, fast ausschließlich aus Mittel- und Südamerika). Nach einzelnen Nationalitäten betrachtet, bleibt die albanische Gemeinschaft die zahlreichste, mit 6.293 Einwohnern:innen (12,2% der ausländischen Bevölkerung) gefolgt von den Deutschen (4.418 und 8,6%), Pakistanern (3.654 und 7,1%), Rumänen (3.622 und 7,0%) und Marokkanern (3.501 und 6,8%).
Ende 2022 waren laut Daten des Innenministeriums 34.928 Nicht-EU-Bürger legal in Südtirol gemeldet (+1.149 im Vergleich zum Vorjahr), von denen 57,1% eine Langzeitgenehmigung besaßen, ein Wert, der leicht unter dem nationalen Durchschnitt (60,1%). Von den langfristig aufenthaltsberechtigten Personen haben 39,2% einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen, 30,3% zum humanitären Schutz und 27,3% aus beruflichen Gründen.
Im Laufe des Jahres wurden 3.895 neue Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt (+1.753 im Vergleich zu 2021), wobei mehr als die Hälfte (50,7%) aus Schutzgründen erfolgte, gefolgt von familiären Gründen (35,1%) und der Arbeit (8,8%, wovon nur 1,6% für Saisonarbeit). Beachtenswert ist insbesondere der Anstieg der Genehmigungen aus Schutzgründen, eine Dynamik, die hauptsächlich auf den Exodus der ukrainischen Flüchtlinge zurückzuführen ist, da mehr als 70% der Genehmigungen (1.443 von insgesamt 1.974) wurden genau für diese Notlage ausgestellt wurde.
Im Schuljahr 2022/2023 beläuft sich die Gesamtzahl der eingeschriebenen Schüler:innen auf 90.795 (Astat-Daten). Darunter machen die ausländischen Studierenden 12,5% aus, was insgesamt 11.383 Eingeschriebene entspricht. Die Präsenz der nicht italienischen Komponente variiert jedoch erheblich je nach Schulstufe und Schulsystem.

Geiselsberg
Herzlichen Glückwunsch
Lorenz Steger gehört zu den zahlreichen treuen Mitgliedern der KVW Ortsgruppe Geiselsberg. Weil er ein rundes Jubiläum- 40 Jahre Mitglied – feiert, überraschten ihn der Ortsvorsitzende Wolfgang und die Bezirksvorsitzende Monika mit einem Besuch. Wir bedanken uns für die langjährige Mitgliedschaft und wünschen noch viele Jahre bei guter Gesundheit in unserem Kreis.