Kommentar

Wie kann Demokratie gelingen?

Unter diesem Motto fanden Anfang September die Brixner Philosophietage statt. Die Maturaklasse des Franziskanergymnasiums Bozen hat ebenfalls daran teilgenommen und die Schüler haben in einem Essay sich selbst Gedanken darüber gemacht. Der folgende Beitrag stammt vom Maturanten Tobias Vale aus Bozen.
Foto: gayatri malhotra - unsplash
Politik ist kein Fußball
Hupende Autos, jubelnde Anhänger, entgeisterte Gegner sitzen vor dem Fernseher und können das Ergebnis nicht fassen. Es könnten Szenen vom letzten Spieltag der Serie A sein. Eigentlich aber sind es Szenen vom 28. September 2022. Fratelli d’Italia haben in den Parlamentswahlen 26% der Stimmen erhalten – 21,4 Prozentpunkte mehr als bei den vorherigen Wahlen.
Man kann sie ja verstehen. Immerhin kann diese Partei nun die Interessen ihrer Wähler deutlich besser vertreten. Das könnte tatsächlich diesen ganzen Trubel deutlich eher rechtfertigen, als der Sieg der eigenen Fußballmannschaft. Bestimmt doch die Parlamentswahl das eigene Leben für vier Jahre und oft noch deutlich darüber hinaus beträchtlich. Von einem Fußballspiel ist das selten der Fall.
Was viel eher Sorgen bereitet ist die sich wandelnde Mentalität, die sich in die Politik einschleicht, bei der die Parteien wie Fußballmannschaften behandelt werden. Gewinnt die Partei Wähler, so ist das ein Tor, verliert sie diese ein Eigentor. Dem ist aber leider ganz und gar nicht so. Das Wesen der Politik ist nämlich die Pluralität. Oft gibt es viele Wege zum Ziel und meist ist es eine Synthese mehrerer Wege, die schlussendlich der beste unter ihnen ist. Der Weg zu einer erfolgreichen Regierung ist folglich der Dialog zwischen Parteien, um Ideen auszutauschen und sich auf einen Kompromiss zu einigen.
Eine Mentalität des „dem Gegner eins Auswischens“, wie es im Sport und zunehmend eben auch in der Politik zu spüren ist, schadet diesem Dialog enorm, was zu einer weiteren Spaltung der Lager führt und den Effekt nur weiter ankurbelt. Zunehmend ist man nicht mehr Anhänger der eigenen Partei, weil man von deren Visionen überzeugt ist, sondern ist von diesen Visionen überzeugt, weil man Anhänger ebendieser Partei ist und jede andere Haltung als Verrat an der Partei gewertet werden müsste.
Doch auch dieser Schluss ist gefährlich. Viele Menschen wählen eine Partei, weil sie einen Teil derer Ansichten teilen. Wenn solche Menschen nun als, in allen Interessen mit ihrer Partei übereinstimmend, abgestempelt werden, behindert das die politische Debatte zusätzlich.
Im schlimmsten Fall können sich Individuen sogar dazu gezwungen sehen, nun tatsächlich diese Mentalitäten anzunehmen. Öffentlich etwas anderes zu behaupten, könnte ja der Partei als Ganzen schaden und somit auch jenen Interessen, für welche man die Partei ursprünglich wählte.
Menschen in solche Schubladen zu sperren ist fatal für die Demokratie, was sich ja klar an den Wahlergebnissen in großen Teilen Europas ablesen lässt. Ein- und scheinbar abgegrenzte Menschen tendieren dazu extrem zu wählen und das System leidet darunter.
Was braucht es also? Nun zuallererst braucht es Politiker, die versuchen den Interessen der Wähler zu dienen, statt die Wähler von den eigenen Interessen zu überzeugen. Andererseits braucht es ein Umdenken von Seiten aller Wählern. Wir müssen die Anhänger anderer Parteien ebenso wie uns selbst als vielschichtige Menschen und nicht als Blaupause des Wahlprogramms ihrer Partei verstehen. Vielleicht sollten wir gar aufhören von „unserer“ und „ihrer“ Partei zu sprechen und uns schlicht und ergreifend zur Debatte auf Augenhöhe treffen, um einzelnen Themen, statt von Wahlprogrammen zu diskutieren. Traurige Realität des politischen Alltags mag zwar sein, dass man am Ende nur eine Partei mit der man nur teils übereinstimmt wählen kann, aber immerhin wäre die Debatte zuvor dann mit Argumenten und Fakten, statt mit Floskeln und Feindbildern geführt worden.
Tatsächlich können nämlich auch zwei Parteien zusammenarbeiten um endlich das Runde ins Eckige zu befördern. TOOOOOOR – und alle können jubeln.
Tobias Vale

Sozialfürsorge

Naspi – Arbeitslosengeld

Foto: monstera production - pexels
Arbeitnehmer:innen, einschließlich Lehrlinge, mitarbeitende Genossenschaftsmitglieder, Künstler:innen mit einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis und Fixangestellte in der Landwirtschaft können um das Arbeitslosengeld Naspi bei Verlust des Arbeitsverhältnisses ansuchen.

Arbeitnehmer:innen in der öffentlichen Verwaltung mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis haben kein Anrecht auf Naspi. Landwirtschaftliche Taglöhner müssen um das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft ansuchen (Fälligkeit immer der 31. März des darauffolgenden Jahres der Arbeitstätigkeit).
Voraussetzungen
- 13 Beitragswochen, also 3 Versicherungsmonate innerhalb der 4 Kalenderjahre vor Arbeitsbeendigung;
- unfreiwillige Arbeitsbeendigung (Entlassung, befristeter Arbeitsvertrag); nur Eltern mit einem Kind jünger als 1 Jahr haben Anrecht auf Naspi bei Selbstkündigung.
- Der Antragsteller muss für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies geschieht durch die Meldung beim Arbeitsservice.
Dauer
Die Naspi wird bis zu maximal 2 Jahren ausbezahlt. Die Dauer hängt von der Arbeitstätigkeit ab. Die Naspi wird für den Zeitraum der Hälfte der Versicherungsbeiträge in den letzten 4 Jahren ausbezahlt (also 4 volle Arbeitsjahre entsprechen 2 Jahre Naspi). Für die Berechnung der Dauer der Naspi werden Versicherungsbeiträge, die bereits für die vorherige Naspi berücksichtigt wurden, nicht mehr berechnet.
Höhe
Die Höhe der Naspi wird folgendermaßen berechnet:
- 75 % des durchschnittlichen Monatsbruttolohns der letzten 4 Jahre, sofern der durchschnittliche Lohn im Jahre 2023 dem Höchstbetrag von 1.352,19 entspricht bzw. niedriger ist;
- 25 % der Differenz von durchschnittlichen Monatslohn und 1.352,19 € werden hinzugerechnet, sofern der durchschnittliche Monatslohn mehr als 1.352,19 € beträgt;
- die monatliche Naspi beträgt im Jahr 2023 maximal 1.470,99 € brutto;
- ab dem 151. Tag nach Beginn des Anrechts wird der Naspi-betrag alle 30 Tage um jeweils 3 % gekürzt, wenn der Antragsteller bei Antragsdatum jünger als 55 Jahre alt war. Ist der Antragsteller über 55 Jahre, so erfolgt die Reduzierung ab dem 211. Tag des Anrechts.

Der Antrag um Arbeitslosengeld Naspi muss innerhalb 68 Tage nach Arbeitsbeendigung eingereicht werden, am besten innerhalb 8 Tagen.

Wurde der letzte Arbeitsvertrag mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ausgestellt, muss immer ein Neuantrag eingereicht werden. Bei einer Dauer von weniger als 6 Monaten überprüft der Patronatsmitarbeiter, ob die Suspendierung der Leistung greift.