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Rundgang im Kloster Neustift

Die KVW-Ortsgruppe und der Seniorentreff besuchten im Juni das Kloster Neustift. Prälat Eduard Fischnaller begrüßte die Gruppe und erzählte bei einem zweistündigen Rundgang über die 900jährige Glaubens- und Kulturstätte. Das Kloster hat sich zu einem religiösen, kulturellen und auch wirtschaftlichen Zentrum entwickelt. Beeindruckend sind die berühmte barocke Stiftskirche, der Kreuzgang, der Stiftsgarten, die Bibliothek und die Kellerei. Abgeschlossen wurde der lehrreiche Ausflug im Stiftskeller, wo hauseigene Produkte verkostet wurden.

Sozialfürsorge

14. Rentenrate - Wer hat Anrecht?

Mit Juli 2023 wurde die 14. Rentenrate auf NISF/INPS Renten ausbezahlt. Die Rentenanstalt NISF/INPS bezahlt diesen zusätzlichen Betrag automatisch aufgrund der vorliegenden Einkommensdaten aus. Die Höhe variiert je nach Beitragsjahren und steuerpflichtigen Einkommen zwischen 336 € und 655 €.
Foto: Cottonbro Studio - pexels
Wer die 14. Rentenrate mit der Juli Rentenzahlung nicht erhalten hat, kann um Auszahlung ansuchen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Alter von 64 Jahren und
- der Antragsteller darf die Bruttoeinkommensgrenzen von 10.992,93 € bzw. 15.161,24 € nicht überschreiten. Je länger der Rentner gearbeitet hat, umso höher ist die Einkommensgrenze. Ist jedoch das persönliche Bruttoeinkommen höher als 15.161,24 €, besteht auf keinen Fall Anrecht auf die 14. Rentenrate.
Rentner, die die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen und den Zusatzbetrag nicht erhalten haben, können um Rentenneufestsetzung über das Patronat KVW-Acli ansuchen. Es fallen Kosten von 20,00€ für KVW-Mitglieder und 24,00€ für Nicht-Mitglieder an. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: gültige Identitätskarte vom Antragsteller (und Ehepartner), Angabe Zivilstand, steurpflichtige und nichtsteuerpflichtige Einkommen (auch vom Ehepartner).