Sozialfürsorge

Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten und Pflegezeiten

Foto: pexels / Andrea piacquadio
Der regionale Zuschuss zur rentenmäßigen Absicherung der Erziehungszeiten wird ausbezahlt, wenn Rentenbeiträge in die Pensionskasse bzw. in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden. Somit sind die Zeiträume des Fernbleibens von der Arbeit zwecks Betreuung und Erziehung von Kleinkindern oder von minderjährigen Vollzeit anvertrauten Kindern rentenmäßig abgedeckt.
Der regionale Beitrag steht bis zum dritten Lebensjahr des Kindes oder innerhalb des dritten Jahres ab Adoption zu. Für Angestellte mit einem Teilzeitarbeitsvertrag bis 70 % (gilt nicht für öffentliche Angestellte) steht dieser Beitrag bis zum fünften Lebensjahr oder innerhalb des fünften Jahres ab Adoption zu.
Der Beitrag kann auch für Ersatzzeiten wie Lohnausgleich, obligatorische Mutterschaft ab dem 3. Monat bzw. Elternzeit, Krankheit jedoch nicht Arbeitsplatzverlust / Naspi beantragt werden.
Der regionale Zuschuss zur rentenmäßigen Absicherung der Pflegezeiten wird ausbezahlt, wenn Rentenbeiträge in die Pensionskasse bzw. in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden. Somit sind die Zeiträume des Fernbleibens von der Arbeit für die Pflege und Betreuung von schwer pflegebedürftigen Familienmitgliedern, die sich in der 2., 3. oder 4. Pflegestufe befinden, abgedeckt. Für Familienmitglieder unter 5 Jahren muss eine Zivilinvalidität von mindestens 74 % anerkannt worden sein.
Der Antrag für den Zeitraum Jahr 2022 muss innerhalb 31. Oktober 2023 telematisch über das Patronat KVW-Acli eingereicht werden. Eine Stempelmarke zu 16 € ist notwendig sowie die Einzahlungen in die Rentenkasse bzw. die Position Zusatzrentenfonds zum Dezember 2022.
Für die Zahlung von Nachzahlungen aus vorherigen Jahren ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Fälligkeit der ersten Zahlungsfrist zu stellen.
Landeskindergeld – Bezugszeitraum März 2023 bis Februar 2024
Das Landeskindergeld steht Familien mit minderjährigen Kinder bzw. volljährigen Kindern mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 % zu.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen ausscheinen. Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung. Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 € vorgelegt werden.
Der Antrag um Landeskindergeld muss jedes Jahr erneuert werden. Wird der Antrag bis zum 30. September 2023 eingereicht, stehen auch die Nachzahlungen ab März 2023 zu. Anträge, die nach dieser Fälligkeit eingereicht werden, starten mit der Zahlung ab dem Monat der Antragstellung.
Für Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen oder Anvertrauung.
Renten und Arbeiten - Anrecht auf Rentenzuschlag
RentnerInnen, die auch nach der Gewährung der Rente einer Arbeitstätigkeit nachgehen, haben Anrecht auf eine Rentenerhöhung.
Der Antrag um Rentenzuschlag, sog. „supplemento“, kann frühestens 5 Jahre nach Rentenbeginn und dann immer im 5 Jahrestakt eingereicht werden. Wird das Alter von 67 Jahren erreicht, kann der Rentenzuschlag einmal im Zeitabstand von 2 Jahren beantragt werden.
Informationen erteilt das Patronat KVW-Acli. Für die Antragstellung benötigen Sie nur eine gültige Identitätskarte sowie Informationen über Ihren Zivilstand.
Höchstbeträge – Art. 1 für Erziehungszeiten
Art der Einzahlung Hausfrauen Selbständige PT bis 70 %
Freiwillige Beiträge 9.000 € pro Jahr
18.000 € insgesamt
4.500 € pro Jahr
18.000 € insgesamt
Pflichtbeiträge
INPS / Freiberufler
4.000 € pro Jahr
8.000 € insgesamt
Zusatzrentenfonds 4.000 € pro Jahr
8.000 € insgesamt
4.000 € pro Jahr
8.000 € insgesamt
2.000 € pro Jahr
8.000 € insgesamt
Höchstbeträge – Art. 2 für Pflegezeiten
Art der Einzahlung Hausfrauen Selbständige PT bis 70 %
Freiwillige Beiträge 9.000 € pro Jahr 2.000 € pro Jahr
Pflichtbeiträge INPS
Freiberufler, Hausangestellte
4.000 € pro Jahr, 9.000 € pro Jahr bei Kind unter 5 Jahren bzw. 4.000 € bei Unterbringung in Einrichtung 4.000 € pro Jahr, 9.000 € pro Jahr bei Kind unter 5 Jahren bzw. 4.000 € bei Unterbringung in Einrichtung
Zusatzrentenfonds 4.000 € pro Jahr 4.000 € pro Jahr 2.000 € pro Jahr

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

30. September
Verlängerung Antrag Landeskindergeld für Zeitraum März 2023 bis Februar 2024
31. Oktober
Antrag rentenmäßige Absicherung Erziehungszeiten bzw. Pflegezeiten ASWE
Saisonsende
Überprüfung Anrecht Naspi / Arbeitslosengeld