KVW Aktuell

Mehr Raum = mehr Service

Neues KVW Service Büro in Lana feierlich eingeweiht
Im Bild von links: Herbert Schatzer (KVW), Bürgermeister Harald Stauder, Pater Bruno, Margareth Fink (KVW), Werner Steiner (Landesvorsitzender KVW), Heinrich Fliri (KVW)
Die KVW Service erstellte im Jahr 2022 landesweit 32.000 Steuererklärungen, 15.300 EEVE Erklärungen und 12.924 ISEE Erklärungen: Tendenz steigend.

Kürzlich wurde im Feldgatterweg in Lana das neue KVW Service Büro feierlich eingeweiht. Dort soll weiterhin eine wohnortnahe Betreuung der Kunden ermöglicht werden, um sie in allen steuerlichen Fragen, die die Arbeitnehmer:innen betreffen, zu beraten. Geleitet wird das Büro, von der Zweigstelle Meran aus unter der kompetenten Leitung von Almira Bukva.
Herbert Schatzer, Vorstandmitglied des KVW zeigte sich erfreut „Die KVW Service ist eine Dienstleistungsgesellschaft des KVW. Sie ist das größte Steuerbeistandszentrum und mit 10 Filialen in ganz Südtirol vertreten. Nun auch in diesen tollen Räumlichkeiten in Lana!“

Die Einweihung wurde von Pater Bruno vorgenommen und anschließend wurde bei einem kleinen Umtrunk mit dem gesamten Team und Kunden angestoßen.

Kommentar

50. Grenzpendlertagung in Schluderns

Knapp 1500 Vinschger pendeln aus Arbeitsgründen in die nahe gelegene Schweiz. Über 100 dieser Grenzpendler trafen sich am 20. Mai in Schluderns zur bereits 50. Grenzpendlertagung.
Grenzpendlertagung heute
und in den späten 70ernInformierte Arbeitnehmende sind auch sichere Arbeitnehmende
Zur 50. Ausgabe der Grenzpendlertagung gratulierte auch der Landesvorsitzende des KVW Werner Steiner, der seine Grußworte an die Grenzpendler:innen richtete, die sich gemäß des KVW Jahresthemas „Gemeinsam in Bewegung“ auf den Weg gemacht haben, damit sich etwas bewegt. Zahlreiche Ehrengäste wie etwa Landeshauptmann Arno Kompatscher und dessen Stellvertreterin Waltraud Deeg, sowie die Abgeordnete Renate Gebhard, wohnten der Veranstaltung bei.
Vorstandsmitglied der „Südtiroler in der Welt“ Erich Achmüller, gab zum runden Geburtstag einen Rückblick auf die vergangenen 50. Tagungen. Dabei unterstrich er, dass der Bedarf der Tagung und im Allgemeinen die Beratungen rund um Grenzpendlerfragen immer noch groß ist, wenn nicht sogar zunimmt.

Das sind die Ergebnisse der Tagung:
„Steuerabkommen Italien – Schweiz für Grenzpendler:innen“
Das Gesetz zur Ratifizierung des neuen Steuerabkommens mit der Schweiz ist am 31. Mai 2023 durch den Senat endgültig verabschiedet worden. Danach wird es durch den Staatspräsidenten ratifiziert.Inkrafttreten wird das Abkommen mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden (Notenwechsel) zwischen den Regierungen Italiens und der Schweiz. D.h. es wird ab dem 1.1.2024 Anwendung.
Familiengeld – Formular E411
Arbeitet ein Elternteil im Ausland wendet sich im Normalfall die ausländische Kindergeldstelle an die INPS, um von der INPS auf behördlichem Weg zu erfahren, wieviel Kindergeld die Familie bereits in Italien bezieht.
Die INPS stellt aber seit einem Jahr kein Formular E411 aus, das die Grundlage für die ausländischen Kindergeldstellen ist, um die Höhe des zustehenden ausländischen Kindergeldes zu berechnen.
Große Kindergeldstellen in der Schweiz wie die SVA Graubünden zahlen dennoch weiterhin das Kindergeld aus, sofern die Familien über einen Kontoauszug und weitere Dokumente nachweisen kann, wieviel Kindergeld (inklusive Assegno Unico) sie in Italien bezieht.
Kleinere Kindergeldstellen behalten sich die Weiterzahlungen teilweise vor, bis die INPS wieder offizielle Bestätigung ausstellen kann. Berechtigte Kindergelder werden nachgezahlt. Österreich handhabt die Thematik ähnlich.
Homeoffice
Dies ist derzeit über eine Übergangsregelung geregelt zwischen 1. Februar – 30. Juni 2023. Diese Übergangsregelung ist im aktuellen Abänderungsantrag zum Ratifizierungsgesetz zwischen Italien und der Schweiz enthalten.
Dabei darf Homeoffice höchstens 40 % der Arbeitszeit ausmachen. D.h. in der Praxis 2 Tage die Woche. Bis zu diesem Ausmaß bleibt der Status als Grenzpendler aufrecht. Dies sollte auch für die derzeit in der Schweiz zu versteuernden Arbeitsverhältnissen gelten. Es handelt sich um eine besondere Ausnahmeregelung.
Man geht davon aus, dass aufgrund weiterer Gespräche zwischen der Schweiz und Italien diese 40 % Regelung auch für die Zukunft festgelegt wird.
Was aber bereits jetzt gilt und auch weiterhin so bleiben wird, ist die Regelung, dass Grenzpendler an max. 45 Tagen nicht an den Wohnort zurückkehren müssen (ohne Urlaub und Zeitausgleich). Bis zu dieser Spanne bleiben sie dennoch echte Grenzpendler.