KVW Aktuell
Ein Kommentar zur Patientenverfügung
Primar Dr. Herbert Heidegger
Dank des Fortschrittes der modernen Medizin können heute viele Krankheiten geheilt oder zumindest in ihrem Verlauf positiv beeinflusst werden.
Insbesondere gibt es viel mehr Möglichkeiten, menschliches Leben auch bei schwersten Unfällen und Erkrankungen zu erhalten.
Wenn Maßnahmen aber das Leiden und den Sterbeprozess verlängern, stellt sich die Frage, ob die sonst so segensreichen Errungenschaften der modernen Medizin wirklich im Interesse der Patientinnen und Patienten sind. Das macht vielen Menschen Angst. Besonders groß ist die Angst vor Situationen, in denen eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können, in denen Fremdbestimmung oder sogar Entmündigung drohen.
Wir möchten mitentscheiden dürfen bei medizinischen Maßnahmen, die uns selbst betreffen, und wir möchten Vorsorge treffen können für den Fall, dass wir nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Immer mehr Menschen sterben nicht plötzlich und unerwartet, sondern nach einem längeren Krankheitsverlauf, der mit einem Verlust der Entscheidungsfähigkeit einhergeht und irgendwann Entscheidungen über den Einsatz lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen erfordert.
Dafür gibt es die Patientenverfügung.
Sie bietet die Möglichkeit, rechtzeitig über eigene Wünsche im Hinblick auf schwerwiegende Erkrankungen und das eigene Sterben nachzudenken und diese schriftlich festzuhalten.
Dies ist zugleich eine gute Gelegenheit, mit vertrauten Menschen über das Thema Lebensende ins Gespräch zu kommen.
Dank der Verfügung können Betroffene auch nach Verlust ihrer Entscheidungs- oder Kommunikationsfähigkeit Einfluss auf die medizinische Behandlung nehmen und damit ihre Selbstbestimmung wahren.
Für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte und für die Pflegenden kann es eine große Erleichterung sein, zu wissen, wie weit die Lebenserhaltungsmöglichkeiten nach dem mutmaßlichen Willen einer Person ausgeschöpft werden sollen.
Insbesondere gibt es viel mehr Möglichkeiten, menschliches Leben auch bei schwersten Unfällen und Erkrankungen zu erhalten.
Wenn Maßnahmen aber das Leiden und den Sterbeprozess verlängern, stellt sich die Frage, ob die sonst so segensreichen Errungenschaften der modernen Medizin wirklich im Interesse der Patientinnen und Patienten sind. Das macht vielen Menschen Angst. Besonders groß ist die Angst vor Situationen, in denen eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können, in denen Fremdbestimmung oder sogar Entmündigung drohen.
Wir möchten mitentscheiden dürfen bei medizinischen Maßnahmen, die uns selbst betreffen, und wir möchten Vorsorge treffen können für den Fall, dass wir nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Immer mehr Menschen sterben nicht plötzlich und unerwartet, sondern nach einem längeren Krankheitsverlauf, der mit einem Verlust der Entscheidungsfähigkeit einhergeht und irgendwann Entscheidungen über den Einsatz lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen erfordert.
Dafür gibt es die Patientenverfügung.
Sie bietet die Möglichkeit, rechtzeitig über eigene Wünsche im Hinblick auf schwerwiegende Erkrankungen und das eigene Sterben nachzudenken und diese schriftlich festzuhalten.
Dies ist zugleich eine gute Gelegenheit, mit vertrauten Menschen über das Thema Lebensende ins Gespräch zu kommen.
Dank der Verfügung können Betroffene auch nach Verlust ihrer Entscheidungs- oder Kommunikationsfähigkeit Einfluss auf die medizinische Behandlung nehmen und damit ihre Selbstbestimmung wahren.
Für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte und für die Pflegenden kann es eine große Erleichterung sein, zu wissen, wie weit die Lebenserhaltungsmöglichkeiten nach dem mutmaßlichen Willen einer Person ausgeschöpft werden sollen.
Primar Dr. Herbert Heidegger M.Sc.
Sanitätskoordinator
Direktor der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe
Präsident des Landesethikkomitees
Sanitätskoordinator
Direktor der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe
Präsident des Landesethikkomitees