KVW Aktuell
Recht und Ordnung …
Text: Karl Brunner
… sind wesentliche Grundlagen für das Zusammenleben. Sie sind aber nicht die einzig wichtigen Werte für das gesellschaftliche Miteinander.
Karl Brunner, geistlicher Assistent im KVW
Die Landtagsdiskussion um das WOBI-Gesetz am Sommerbeginn macht deutlich, dass im politischen Diskurs mehr Trennschärfe wünschenswert wäre. Gewisse StraftäterInnen sollen – so die umstrittenen Änderungsanträge zur Gesetzesvorlage – von WOBI-Wohnungen ausgeschlossen werden, überhaupt solche, die wegen häuslicher Gewalt verurteilt wurden.
Wer will nicht Opfer von Gewalt vor den meist männlichen Tätern schützen? Und vor allem möchten wohl die allermeisten von uns, dass Straftaten auch Konsequenzen nach sich ziehen. Ob man diese Ziele allerdings mit dem Entzug des sozialen Wohnrechts in unserem Land erreichen kann, ist mehr als fragwürdig. Vermutlich wird sich dadurch so manches Problem eher verschärfen.
Im Grunde geht es hier um die Frage, ob Solidarität in unserem Land für alle Menschen gilt oder nur für einen ausgewählten Kreis, der erst von der Politik definiert werden darf. Das Kriterium für das Anrecht auf Solidarität aber ist nicht der Strafregisterauszug eines Menschen, sondern die Bedürftigkeit, letztlich um dessen Würde und damit die Menchenwürde allgemein zu schützen. Das ist ein sehr hoher Wert in unserer Gesellschaft, auf den wir nicht verzichten sollten.
Will man den Rechtsstaat stärken, scheinen die Modernisierung und Finanzierung der Justiz, der längst überfällige Neubau des Gefängnisses, aber auch ein qualitätsvoller, klar nachvollziehbarer und angemessen überschaubarer Gesetzesapparat ureigene Aufgaben der Politik je nach Kompetenz auf Staats- bzw. Landesebene.
Das Gesetz und die Justiz sind „Werkzeuge“ für unseren Rechtsstaat. Die Sozialpolitik hat hingegen die Aufgabe, ein würdevolles Leben ALLER Menschen zu sichern.
Wer will nicht Opfer von Gewalt vor den meist männlichen Tätern schützen? Und vor allem möchten wohl die allermeisten von uns, dass Straftaten auch Konsequenzen nach sich ziehen. Ob man diese Ziele allerdings mit dem Entzug des sozialen Wohnrechts in unserem Land erreichen kann, ist mehr als fragwürdig. Vermutlich wird sich dadurch so manches Problem eher verschärfen.
Im Grunde geht es hier um die Frage, ob Solidarität in unserem Land für alle Menschen gilt oder nur für einen ausgewählten Kreis, der erst von der Politik definiert werden darf. Das Kriterium für das Anrecht auf Solidarität aber ist nicht der Strafregisterauszug eines Menschen, sondern die Bedürftigkeit, letztlich um dessen Würde und damit die Menchenwürde allgemein zu schützen. Das ist ein sehr hoher Wert in unserer Gesellschaft, auf den wir nicht verzichten sollten.
Will man den Rechtsstaat stärken, scheinen die Modernisierung und Finanzierung der Justiz, der längst überfällige Neubau des Gefängnisses, aber auch ein qualitätsvoller, klar nachvollziehbarer und angemessen überschaubarer Gesetzesapparat ureigene Aufgaben der Politik je nach Kompetenz auf Staats- bzw. Landesebene.
Das Gesetz und die Justiz sind „Werkzeuge“ für unseren Rechtsstaat. Die Sozialpolitik hat hingegen die Aufgabe, ein würdevolles Leben ALLER Menschen zu sichern.