Parlamentswahlen 2022

Parlamentswahl im Herbst – ein Novum

Italien wählt am 25. September ein neues Parlament
Foto: Unsplash - Marco Oriolesi
Seit 1948 fanden die Parlamentswahlen immer in der ersten Jahreshälfte statt. Anders aber, wenn zu Neuwahlen aufgerufen wird, denn dann werden die Wähler:innen schon früher zur Urne gerufen. In der Geschichte Italiens ist das nun schon zum neunten Mal der Fall, dass eine Legislaturperiode nicht beendet wird.
Die Italienische Verfassung sieht vor, dass bei Auflösung des Parlaments, innerhalb von 70 Tagen, ein neues Parlament gewählt wird. Dieses Jahr allerdings mit einigen Neuerungen, welche die neue Verfassungsreform, aus dem Jahr 2020, vorschreibt. Denn mit dieser Reform wurde das Parlament verkleinert. In der Abgeordnetenkammer wird es anstelle von 630, nur noch 400 Abgeordnete geben und der Senat wurde von 315 auf 200 Senator:innen verkleinert.

Mit dem neuen Wahlrecht wird Südtirol anstelle von acht Parlamentariern, höchstens sechs nach Rom schicken können. Für die Senatswahl wird weiterhin in den bekannten drei Einer-Wahlkreisen Bozen/Unterland, Burggrafenamt/Vinschgau, Eisacktal/Pus­tertal gewählt. Doch bei der Abgeordnetenkammer gibt es nur mehr zwei große Einerwahlkreise. Der erste Wahlkreis umfasst Bozen-Unterland, Meran und das Burggrafenamt und der zweite das Eisacktal, Pustertal sowie den Vinschgau.
Neue Bestimmungen bei den Parlamentswahlen 2022
Mit Verfassungsgesetz Nr. 1 vom 18. Oktober 2021 (italienisches Gesetzesblatt Nr. 251 vom 20. Oktober 2021) wurde die Altersuntergrenze (aktives Wahlrecht erst ab 25 Jahren) für die Senatswahl abgeschafft.
Bei den Parlamentswahlen am 25. September dürfen daher erstmals alle jungen italienischen Wähler zwischen 18 und 25 Jahren sowohl für den Senat als auch für die Abgeordnetenkammer abstimmen und erhalten - wie alle anderen Wähler - zwei Stimmzettel.
Unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben uns diese nutzen. Nur wer sein aktives und passives Wahlrecht nutzt, kann mitbestimmen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stärken Sie die sozialen Kräfte!

Bauen, Energie, Sanieren

Photovoltaik – Strom von der Sonne

Text: Christine Romen, Bildungs- und Energieforum AFB
Ökologische und ökonomische Aspekte
Nie war das Thema Strom von der Sonne aktueller denn je. Ständig steigende Stromkosten schreien nach einer Lösung. Neben der Reduzierung des Strombedarfes und der Eliminierung unnötiger Stromfresser, kann der Einsatz einer Photovoltaikanlage eine willkommene Lösung sein, wenn es darum geht einen Teil des eigenen Strombedarfes mittels Sonnenenergie abzudecken.
Die Investition in eine eigene Photovoltaikanlage will gut durchdacht sein. Nicht nur die aktuellen Stromverbräuche für die Haushaltsgeräte und das Kochen sollten dabei betrachtet, sondern auch Überlegung getroffen werden, ob künftig auch mit Strom geheizt, gekühlt oder sogar das eigene Elektroauto geladen werden soll.

Aus all diesen Überlegungen heraus, sowie die Lage und Neigung des Montageortes wird die erforderliche Photovoltaikgröße errechnet. Gewöhnlich wird die Photovoltaikanlage auf das Dach des Wohnhauses oder einer angrenzenden Garage montiert wird. Je nachdem wo, wie und in welcher Größe sie ausgeführt wird, gelten unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf die Meldung an die Gemeinde.

Um einen maximalen Nutzen erzielen zu können, sollte nach Einbau der Photovoltaikanlage der Haushaltsstrom vor allem dann verbraucht werden, wenn die Anlage Strom liefert. Das Verbraucherverhalten sollten also bestmöglich an die Stromproduktion angepasst werden.

Eine weitere Hilfestellung kann auch der Einsatz einer Speicherbatterie mit sich bringen. Energie, die mit der Kraft der Sonne produziert wird, landet vorübergehend in den Batterien und wird dann zu einem späteren Zeitpunkt entnommen. Ob und welche Batteriegröße sinnvoll ist, hängt von der Größe der Anlage, sowie vom Verbraucherverhalten ab.
Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage
Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage kann nicht verallgemeinert werden. Zahlreiche Faktoren, wie die Anschaffungskosten für die Anlage und Montage, der Einsatz einer Speicherbatterie, das eigene Nutzerverhalten und nicht zuletzt die verschiedenen Möglichkeiten in den Genuss von finanziellen Anreizen zu kommen bzw. die unterschiedlichen Modelle der Einspeisevergütung (Stromtausch, Verkauf) haben darauf Einfluss
Eine Möglichkeit zu den herkömmlichen Systemen und Einspeisungen, stellt das so genannte Modell der Energiegemeinschaften dar. Hierbei kann Strom produziert und an eine vordefinierte Gemeinschaft, wie zum Beispiel an die Miteigentümer innerhalb eines Mehrfamiliengebäudes weitergegeben werden.

Bei der Suche nach der optimalsten Lösung, kann der anbietende Handwerker gemeinsam mit dem Techniker, aber auch ein anderer Experte eine Hilfestellung bieten. Wer sich selbst einen kleinen Überblick verschaffen möchte, kann auf das vereinfachten Simulationsprogrammes der GSE (Gestore Servizi Energetici) zurückgreifen.
Fehlende Flächen, was dann?
Der Wunsch nach der eigenen Photovoltaikanlage und bestenfalls einer Stromunabhängigkeit nützt alles nichts, wenn keine geeignete Flächen zur Verfügung stehen. Vor allem wenn es sich um ein Mehrfamiliengebäude handelt, kann es oft schwierig werden, die eigene Photovoltaikanlage auf dem Hausdach anzubringen.

In diesem Fall kann ein Stecker- Solargerät eine willkommene Alternative sein. Damit diese Balkonmodulsysteme ohne großen Zusatzaufwand montiert werden können, dürfen diese eine maximale Gesamtleistung von 800 Watt nicht überschreiten. Dennoch ist auch hier einiges zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Meldung an den Netzbetreiber und die Abklärung, ob im Mehrfamiliengebäude die Anbringung überhaupt erlaubt ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte vorab auch im Bauamt nachgefragt werden, ob an die Gemeinde eine Meldung oder Mitteilung erforderlich ist. Auch der Hauselektriker sollte einen kurzen Blick auf die Elektroinstallation werfen, um sicherzustellen, dass das die bestehende Elektroanlage geeignet ist.
Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in elektrische Energie um, welche dank des Wechselrichters für herkömmliche Haushaltsgeräte genutzt, ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder in einer Batterie gespeichert werden kann.

Finanzielle Anreize für eine Photovoltaikanlage:
bis zu 40% Landesbeitrag
50% Steuerabzug
110% Steuerabzug


Ein jedes Mikrophotovoltaikmodul produziert je nach Lage, Ausrichtung, Verschattungsgrad und Jahreszeit rund 250 bis 350 kWh Strom im Jahr. Damit könnte der Energiebedarf der Kühl- und Gefriergeräte im Haushalt abgedeckt werden.