Bauen, Energie, Sanieren

Sanieren lohnt sich weiterhin

Steuerabzüge für Gebäude­sanierung gehen weiter
Der Möbel- und Elektrogerätebonus gilt auch weiterhin, er kann nur im Zuge einer Sanierung, für die der 50-prozentige Steuerabzug in Anspruch genommen wird, geltend gemacht werden. - FOTO: Fontana
Ob Wärmedämmung, Heizanlage, Gartenpflege, Möbelkauf oder sogar Aufzüge: Auch 2022 bringen Verbesserungen an Haus oder Wohnung eine Steuerersparnis.
Zahlreiche Südtiroler Familien haben aufgeatmet, als Ende des Jahres das staatliche Haushaltsgesetz genehmigt wurde. Nach langem Hin und Her gibt es nun doch wieder Positives in Zusammenhang mit den Steuerabzügen für die Gebäudesanierungen zu berichten.
Fast alle Steuerabzüge gehen 2022 und darüber hinaus unverändert weiter. Grünes Licht gibt es auch für die Weitergabe der Steuerabzüge. Auch in Zukunft können die Steuerabzüge entweder selbst genutzt, an Dritte abgetreten oder in Form eines Abschlages auf der Rechnung genutzt werden.
Und so sieht es mit den verschiedenen Steuerabzügen nun in Zukunft aus:
110 Prozent Steuerabzug – Superbonus
Der Superbonus wurde für Einfamilienhäuser bis Ende 2022 (Voraussetzung: am 30. Juni Baufortschritt 30 Prozent) verlängert. Für Kondominien und Gebäuden mit zwei bis vier Wohneinheiten und einem Besitzer kann der Superbonus noch bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden.
Für 2024 und 2025 gibt es den Superbonus dann nur mehr für Kondominien und Gebäuden mit zwei bis vier Einheiten, die einem Besitzer gehören, und auch nur mehr in reduzierter Form (70 Prozent bzw. 60 Prozent).
Zur Erinnerung: Um den Superbonus in Anspruch nehmen zu können, muss ein Gebäude auch weiterhin im Zuge der Sanierung um mindestens zwei Energieklassen besser werden. Außerdem muss eine Hauptmaßnahme umgesetzt werden, zu welcher die Wärmedämmung (mindestens 25 Prozent der Außenfläche) und der Austausch der Heizanlage zählt. Erst dann fallen auch Nebenmaßnahmen, wie zum Beispiel der Fensteraustausch, der Abbau von architektonischen Barrieren und die Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Superbonus.
Wer sich in der Vergangenheit schon einmal mit dem Superbonus befasst hat, weiß, dass das Erlangen dieses hohen Steuerabzugs mit einer Reihe von Auflagen und Bescheinigungen verbunden ist. Wer dies alles in Kauf nimmt, wird dafür mit einem unglaublichen Steuerabzug von 110 Prozent belohnt.
50 Prozent Steuerabzug für Wohnungen und Wohngebäude


Schon seit zahlreichen Jahren gibt es den Steuerabzug für Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden. Jahr für Jahr wurde er verlängert und mit unterschiedlichen Prozentsätzen versehen.
Nun wurde der Steuerabzug für die verschiedenen Sanierungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden für zwei Jahre, also bis Ende 2024, verlängert. Auch kann er weiterhin im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten, bis zu einer maximalen Ausgabe von 96.000 Euro, in Anspruch genommen werden.
Auch der grüne Bonus, also der 36-prozentige Steuerabzug für die Pflege von Gärten, Grünanlagen und Terrassen für bestehende Gebäude, wurde bis 2024 verlängert.
Ebenso geht der Möbel- und Elektrogerätebonus weiter, jedoch in reduzierter Form. Es können zwar weiterhin 50 Prozent der Ausgaben von der Steuer abgezogen werden, jedoch liegt der Höchstbetrag für 2022 bei 10.000 Euro und für die Jahre 2023 und 2024 nur mehr bei 5.000 Euro.
Fassadenbonus wurde reduziert
Der Fassadenbonus, welcher 2020 als Verschönerungsanreiz für die Dorfzentren eingeführt wurde, kann nur mehr dieses Jahr, also bis Ende 2022, in Anspruch genommen werden. Zudem wurde er auf 60 Prozent reduziert.
Zur Erinnerung: Der Fassadenbonus kann für Maßnahmen zur Wiederherstellung und Restaurierung der sichtbaren Außenfassaden an bestehenden Gebäuden in A- und B-Zonen in Anspruch genommen werden.
Ökobonus – Steuerabzug für energetische Sanierungs­maßnahmen
Auch der Ökobonus, welcher für die verschiedensten energetischen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden herangezogen werden kann, wurde bis Ende 2024 verlängert. Je nach Maßnahme und Gebäudetyp kann er auch weiterhin im Ausmaß von 50 bis 75 Prozent in Anspruch genommen werden. Wie bereits eingangs erwähnt, kann der Ökobonus entweder selbst genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
Der Fassaden­bonus gilt nur mehr bis Ende dieses Jahres.
Neu: Steuerabzug für Aufzüge
Neu eingeführt wurde der 75-prozentige Steuerabzug für den Einbau von Aufzügen und Lastenaufzügen in Einfamilienhäusern und Kondominien. Der Höchstbetrag der Ausgaben wurde für Einfamilienhäuser bei 50.000 Euro und Mehrfamiliengebäude je nach Anzahl der Wohneinheiten bei 40.000 bzw. 30.000 Euro pro Wohneinheit festgelegt.
TEXT: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)

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Stromsparen leicht gemacht

Bewusst auf das eigene Verhalten im Alltag achten
Ein Strommessgerät hilft einen Überblick zu erhalten, welche Geräte auch im Stand-by-Modus Geld verbrauchen.
In Zeiten ständig steigender Energiepreise ist nichts wichtiger als zu wissen, wo im Bedarfsfall der Sparhebel angesetzt werden kann.
Strom einzusparen ist nicht so schwer wie man anfänglich vielleicht denkt. Wenn man einmal weiß, wo und wie viel elektrische Energie im Haushalt benötigt wird, bedarf es lediglich noch etwas Disziplin und Durchhaltevermögen. Alte Verhaltensmuster müssen abgelegt und ein neuer energiebewusster Alltag zur Normalität werden. Wer noch nicht weiß, wie viel seine Elektrogeräte Energie verbrauchen und welche Geräte im Stand-by-Modus heimlich Geld verschwenden, kann dies mit einem Strommessgerät ermitteln. Diese können in einigen Südtiroler Gemeinden ausgeliehen oder im Handel um rund 15 Euro erworben werden.
Energiebewusstsein schärfen
Für einen energiebewussten Alltag gibt es zahlreiche einfache Tipps, wie Energie und somit Geld eingespart werden kann.
Reduzierung der Stand-by-Verbräuche, also der Bereitschaftsdienste
von zum Beispiel Fernseher, Radio, Stereoanlage, Kaffeemaschine, Computer, Bildschirme u.ä. In einem Haushalt schlummern meist zahlreiche versteckte Stromfresser. Durch die Verwendung von ausschaltbaren Steckerleisten oder das Ausstecken der nicht benutzten Geräte können im Schnitt rund 130 Euro eingespart werden.
Energiesparendes Kochen und Backen
Durch das Kochen mit Deckel lassen sich rund 70 Prozent der Energie einsparen. Noch effizienter geht es mit einem Schnellkochtopf und anderen Hilfsmitteln, wie etwa einem Wasserkocher. Weiteres Einsparpotential bringt die Restwärme des Kochfeldes mit sich. Dies gilt auch für das Backrohr. Dort kann je nach Gericht die Restwärme genutzt und bestenfalls auf langes Vorheizen verzichtet werden. Das Backen mit Umluft ist in der Regel effizienter als mit Ober- und Unterhitze, da die Betriebstemperaturen um rund 20 bis 30 Grad niedriger sind und auf mehreren Ebenen gleichzeitig gebacken werden kann.
Energiesparendes Kühlen und Gefrieren
Es sollten stets nur abgekühlte Gerichte in die Kühlgeräte gestellt werden. Wer dann noch die Möglichkeit hat, die Geräte an einem etwas kühlen Ort und weit von jeglichen Wärmequellen entfernt aufzustellen, kann auch hier noch einiges an Geld einsparen. Auch die Kühltemperaturen und der Reifansatz an den Innenwänden haben Einfluss auf den Stromverbrauch und sollten somit stets im Auge behalten werden.
Energiesparendes Waschen und Trocknen
Je niedriger die Waschtemperatur, desto geringer der Stromverbrauch. Es sollte also stets überlegt werden, ob die Wäsche auch bei geringeren Temperaturen gewaschen werden kann. Die Vorwäsche ist meistens nur bei stark verschmutzter Wäsche wirklich notwendig. Wer den Wäschetrockner durch die Wäscheleine ersetzt, kann jährlich rund 70 Euro einsparen. Auch beim Bügeln kann gespart werden, indem die Wäsche nach Bügeltemperaturen sortiert und auf eine geeignete Bügelfeuchte geachtet wird.
Wer genau wissen will, was durch die einzelnen Stromspartipps eingespart werden kann, muss einen Blick auf seine Stromrechnungen werfen. Dort kann anhand der verbrauchten Kilowattstunden und des Preises der Kostenpunkt für eine Kilowattstunde ermittelt werden. Dies in Kombination mit der Erhebung anhand des Strommessgerätes gibt einen guten Überblick, wo und vor allem wie viel im eigenen Haushalt eingespart werden kann.
Berechnung für eine Familie
Eine Familie mit einem Jahresstromverbrauch von 2.700 Kilowattstunden muss zum aktuellen Zeitpunkt mit jährlichen Kosten in der Größenordnung von 650 bis 950 Euro (je nach Anbieter und Rahmenbedingungen) rechnen. Daraus ergibt sich ein Kilowattstundenpreis von 0,24 bis 0,35 Euro.

TEXT: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)