KVW Aktuell

Erleichterung für Familien

Kostenersparnis für den geförderten Wohnbau
Durch eine Änderung im Haushaltsgesetz 2022 wird die Übergabe von Baugrund steuerlich günstiger.
Durch eine Änderung im Haushaltsgesetz wird der Baugrund für geförderten Wohnbau mit einem Fixbetrag von 200 Euro besteuert. Familien ersparen sich dadurch Kosten von 5.000 bis 15.000 Euro, freut sich die Arche im KVW.
Künftig ist für Grundstücksübertragungen, die für den geförderten Wohnbau bestimmt sind, eine Besteuerung zum Fixbetrag von 200 Euro vorgesehen. Dies wurde im Rahmen der Verhandlungen rund um das staatliche Haushaltsgesetz 2022 im römischen Senat als eine authentische Interpretation in das Gesetz aufgenommen. Vorher wurde eine proportionale Steuer in Höhe von neun Prozent des Wertes des Baugrundstücks berechnet. „Die bisherige Regelung war nicht gerecht und wir haben gemeinsam mit den Politikern in Rom für die Änderung gekämpft“, sagt Leonhard Resch, Referatsleiter der Arche im KVW. Durch diese Änderung werden bei der Übertragung des Grundes zwischen 5.000 und 15.000 Euro je Familien eingespart.
Erfreut über diese wesentliche finanzielle Erleichterung für die Interessierten im geförderten Wohnbau zeigten sich Erstunterzeichner Meinhard Durnwalder sowie Dieter Steger und die Abgeordneten der Kammer Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian.
Beim Erwerb von Grundflächen, welche für den geförderten Wohnbau vorgesehen sind, wird zukünftig eine fixe Registergebühr von 200 Euro und nicht, wie letzthin passiert, eine Registergebühr von neun Prozent eingehoben. Dies wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Staatshaushalt 2022 nach zähen Verhandlungen erzielt.
Der neuen Regelung, welche nun Eingang in das Haushaltsgesetz 2022 gefunden hat, sind zahlreiche Vorgespräche seitens der Südtiroler Parlamentarier bei den verschiedenen Stellen und Ministerien vorangegangen. Die Bestimmung sieht zukünftig die Anwendung der Pauschalbesteuerung ausdrücklich vor: „Die Haushaltskommission des Senats hat am 21.12.2022 der Aufnahme unseres Antrags in das Haushaltsgesetz zugestimmt, welches schlussendlich am 24.12.2021 vom Senat verabschiedet wurde“, erklärt Senator Durnwalder. „Dadurch werden künftig Bauwerber des geförderten Wohnbaus, die häufig junge Familien sind, für den Erwerb der Baugründe weniger zur Kasse gebeten. Dabei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme, um die Bauvorhaben im geförderten Wohnbau und unsere jungen Familien finanziell weiter zu entlasten.“

KVW Aktuell

Frauen und Rente

Heute schon an morgen denken
Werner Atz
KVW Geschäftsführer
„Werde ich im Alter von meiner Rente leben können?“ Sich schon frühzeitig mit dieser Frage zu beschäftigen und eventuelle Vorkehrungen zu treffen, empfiehlt sich vor allem für Frauen. Sind sie es doch, die in dieser Hinsicht offenkundig stark benachteiligt werden. Die Frauen im KVW weisen immer wieder auf diese Thematik hin, und das ist auch dringend notwendig.
Die klassischen Geschlechterrollen weichen zwar auf, aber noch immer sind es vor allem Frauen, die sich um die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen kümmern.
Allzu oft nehmen sie deshalb eine Auszeit vom Arbeitsleben oder arbeiten in Teilzeit. Dazu kommt, dass Frauen ohnehin tendenziell in schlechter entlohnten Branchen arbeiten und für dieselbe Arbeit weniger Lohn bekommen als Männer.
Rechtzeitig gegen Armut im Alter vorbeugen
All dies bewirkt, dass Frauen weniger in die Rentenkasse einzahlen und am Ende auch weniger Rente beziehen, oft nur rund die Hälfte von dem, was Männer bekommen.
Das muss aber nicht so sein! Der erste Schritt, diesem Dilemma zu entgehen, ist eine Bestandsaufnahme der persönlichen Situation mit Hilfe von Fachleuten. Zusammen mit ihnen kann man Fragen wie diese erörtern: „Wie ist meine aktuelle und zukünftige Rentenposition?“, „Wie wird meine Altersrente aussehen?“ und, wenn sie zu niedrig ist: „Wie kann ich gegensteuern?“
Ein kurzes Gespräch stellt dann einen ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung dar und kann ein böses Erwachen im Alter vielleicht verhindern.
Altersarmut ist heute vorwiegend weiblich. Aber das muss nicht so bleiben!
TEXT: Werner Atz