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Mitgliedskarte 2022

Die neuen Mitgliedskarten 2022 sind da. Da das Büro derzeit nur mit Terminvereinbarung für den Parteienverkehr zugänglich ist, möchten wir Sie bitten, den Mitgliedsbeitrag von 20 Euro auf das Bankkonto bei der Volksbank Meran am Kornplatz zu überweisen:
IBAN IT 15 O (= O wie Otto) 05856 58590 040570003705.
Die Mitgliedskarte wird per Post zugesandt.
Für Informationen: Siegfried Gufler, Tel. 335 5467 100 oder
KVW Bezirksbüro Meran, Tel. 0473 220 381

Bauen, Energie, Sanieren

Sanieren lohnt sich weiterhin

Steuerabzüge für Gebäude­sanierung gehen weiter
Der Möbel- und Elektrogerätebonus gilt auch weiterhin, er kann nur im Zuge einer Sanierung, für die der 50-prozentige Steuerabzug in Anspruch genommen wird, geltend gemacht werden. - FOTO: Fontana
Ob Wärmedämmung, Heizanlage, Gartenpflege, Möbelkauf oder sogar Aufzüge: Auch 2022 bringen Verbesserungen an Haus oder Wohnung eine Steuerersparnis.
Zahlreiche Südtiroler Familien haben aufgeatmet, als Ende des Jahres das staatliche Haushaltsgesetz genehmigt wurde. Nach langem Hin und Her gibt es nun doch wieder Positives in Zusammenhang mit den Steuerabzügen für die Gebäudesanierungen zu berichten.
Fast alle Steuerabzüge gehen 2022 und darüber hinaus unverändert weiter. Grünes Licht gibt es auch für die Weitergabe der Steuerabzüge. Auch in Zukunft können die Steuerabzüge entweder selbst genutzt, an Dritte abgetreten oder in Form eines Abschlages auf der Rechnung genutzt werden.
Und so sieht es mit den verschiedenen Steuerabzügen nun in Zukunft aus:
110 Prozent Steuerabzug – Superbonus
Der Superbonus wurde für Einfamilienhäuser bis Ende 2022 (Voraussetzung: am 30. Juni Baufortschritt 30 Prozent) verlängert. Für Kondominien und Gebäuden mit zwei bis vier Wohneinheiten und einem Besitzer kann der Superbonus noch bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden.
Für 2024 und 2025 gibt es den Superbonus dann nur mehr für Kondominien und Gebäuden mit zwei bis vier Einheiten, die einem Besitzer gehören, und auch nur mehr in reduzierter Form (70 Prozent bzw. 60 Prozent).
Zur Erinnerung: Um den Superbonus in Anspruch nehmen zu können, muss ein Gebäude auch weiterhin im Zuge der Sanierung um mindestens zwei Energieklassen besser werden. Außerdem muss eine Hauptmaßnahme umgesetzt werden, zu welcher die Wärmedämmung (mindestens 25 Prozent der Außenfläche) und der Austausch der Heizanlage zählt. Erst dann fallen auch Nebenmaßnahmen, wie zum Beispiel der Fensteraustausch, der Abbau von architektonischen Barrieren und die Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Superbonus.
Wer sich in der Vergangenheit schon einmal mit dem Superbonus befasst hat, weiß, dass das Erlangen dieses hohen Steuerabzugs mit einer Reihe von Auflagen und Bescheinigungen verbunden ist. Wer dies alles in Kauf nimmt, wird dafür mit einem unglaublichen Steuerabzug von 110 Prozent belohnt.
50 Prozent Steuerabzug für Wohnungen und Wohngebäude


Schon seit zahlreichen Jahren gibt es den Steuerabzug für Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden. Jahr für Jahr wurde er verlängert und mit unterschiedlichen Prozentsätzen versehen.
Nun wurde der Steuerabzug für die verschiedenen Sanierungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden für zwei Jahre, also bis Ende 2024, verlängert. Auch kann er weiterhin im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten, bis zu einer maximalen Ausgabe von 96.000 Euro, in Anspruch genommen werden.
Auch der grüne Bonus, also der 36-prozentige Steuerabzug für die Pflege von Gärten, Grünanlagen und Terrassen für bestehende Gebäude, wurde bis 2024 verlängert.
Ebenso geht der Möbel- und Elektrogerätebonus weiter, jedoch in reduzierter Form. Es können zwar weiterhin 50 Prozent der Ausgaben von der Steuer abgezogen werden, jedoch liegt der Höchstbetrag für 2022 bei 10.000 Euro und für die Jahre 2023 und 2024 nur mehr bei 5.000 Euro.
Fassadenbonus wurde reduziert
Der Fassadenbonus, welcher 2020 als Verschönerungsanreiz für die Dorfzentren eingeführt wurde, kann nur mehr dieses Jahr, also bis Ende 2022, in Anspruch genommen werden. Zudem wurde er auf 60 Prozent reduziert.
Zur Erinnerung: Der Fassadenbonus kann für Maßnahmen zur Wiederherstellung und Restaurierung der sichtbaren Außenfassaden an bestehenden Gebäuden in A- und B-Zonen in Anspruch genommen werden.
Ökobonus – Steuerabzug für energetische Sanierungs­maßnahmen
Auch der Ökobonus, welcher für die verschiedensten energetischen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden herangezogen werden kann, wurde bis Ende 2024 verlängert. Je nach Maßnahme und Gebäudetyp kann er auch weiterhin im Ausmaß von 50 bis 75 Prozent in Anspruch genommen werden. Wie bereits eingangs erwähnt, kann der Ökobonus entweder selbst genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
Der Fassaden­bonus gilt nur mehr bis Ende dieses Jahres.
Neu: Steuerabzug für Aufzüge
Neu eingeführt wurde der 75-prozentige Steuerabzug für den Einbau von Aufzügen und Lastenaufzügen in Einfamilienhäusern und Kondominien. Der Höchstbetrag der Ausgaben wurde für Einfamilienhäuser bei 50.000 Euro und Mehrfamiliengebäude je nach Anzahl der Wohneinheiten bei 40.000 bzw. 30.000 Euro pro Wohneinheit festgelegt.
TEXT: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)