Sozialfürsorge

Antwort des Patronats KVW-ACLI auf die Frage einer Leserin

Schwangerschaft - arbeiten bis einen Monat vor der Geburt
Ich bin schwanger und habe keine größeren gesundheitliche Probleme. Ich möchte bis einen Monat vor der Geburt arbeiten? Ist das möglich? Was muss ich beachten?
Grundsätzlich besteht zwei Monate vor der Geburt und drei Monate nach der Geburt die Verpflichtung zur Arbeitsenthaltung. Wenn ein mit dem Sanitätsbetrieb konventionierter Gynäkologe sowie der Betriebsarzt bestätigen, dass keine gesundheitliche Gefahr für das Kind und für die werdende Mutter besteht, kann bis zu einen Monat vor der Geburt gearbeitet werden. Oben angeführte ärztliche Bestätigungen, die nach der 31. Schwangerschaftswoche ausgestellt werden müssen, sowie das telematisch an das Versicherungsinstitut weitergeleitete ärztliche Schwangerschaftszeugnis mit errechnetem Geburtstermin müssen spätestens zwei Monate vor errechnetem Geburtstermin mittels Antrags an die Versicherungsanstalt NISF/INPS und an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Hilfestellung bei der telematischen Übermittlung gibt das Patronat KVW-Acli.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten


31.01.22
Staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern (ISEE-Erklärung über das CAF, Antrag über Patronat)
Februar 2022
Überprüfen, ob das Landeskindergeld ohne Unterbrechung überwiesen wurde; bei fehlender Zahlung an das Patronat wenden
31.03.2022
Antrag Landeskindergeld für das Jahr 2022
31.03.2022
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft