Sozialfürsorge

Einheitliches Kindergeld (assegno unico)

Neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit Kindern
Die neue Familienunterstützung wird mit März 2022 in Kraft treten. Die Höhe der finanziellen Leistung richtet sich nach dem ISEE-Wert und der Zusammensetzung der Familie. Zur Familiengemeinschaft werden die minderjährigen Kinder sowie Kinder bis zu 21 Jahren mit bestimmten Voraussetzungen gezählt. Das einheitliche Kindergeld wird die staatlichen Familienleistungen, mit Ausnahme des KITA-Bonus, ersetzen und steht bei Neugeburten bereits ab dem siebten Schwangerschaftsmonat zu.
Ab Jänner 2022 müsste der Antrag online eingereicht werden können, vorausgesetzt, dass die nationale Einkommens- und Vermögensbewertung ISEE 2022 bereits verfasst wurde. Wird der Antrag innerhalb 30. Juni 2022 eingereicht, so stehen die Nachzahlungen ab März 2022 zu.
Das einheitliche Kindergeld beträgt für jedes minderjährige Kind maximal 175 Euro im Monat und maximal 85 Euro im Monat für volljährige Kinder zwischen 18 und 21 Jahren. Familien mit arbeitsunfähigen Kindern haben Anrecht auf eine Erhöhung. Wird keine ISEE-Erklärung abgefasst, so steht ein Mindestbetrag von 50 Euro zu.
Die Leistung wurde noch nicht endgültig genehmigt. Daher sind Änderungen möglich und wahrscheinlich.

Sozialfürsorge

Antwort des Patronats KVW-ACLI auf die Frage einer Leserin

Schwangerschaft - arbeiten bis einen Monat vor der Geburt
Ich bin schwanger und habe keine größeren gesundheitliche Probleme. Ich möchte bis einen Monat vor der Geburt arbeiten? Ist das möglich? Was muss ich beachten?
Grundsätzlich besteht zwei Monate vor der Geburt und drei Monate nach der Geburt die Verpflichtung zur Arbeitsenthaltung. Wenn ein mit dem Sanitätsbetrieb konventionierter Gynäkologe sowie der Betriebsarzt bestätigen, dass keine gesundheitliche Gefahr für das Kind und für die werdende Mutter besteht, kann bis zu einen Monat vor der Geburt gearbeitet werden. Oben angeführte ärztliche Bestätigungen, die nach der 31. Schwangerschaftswoche ausgestellt werden müssen, sowie das telematisch an das Versicherungsinstitut weitergeleitete ärztliche Schwangerschaftszeugnis mit errechnetem Geburtstermin müssen spätestens zwei Monate vor errechnetem Geburtstermin mittels Antrags an die Versicherungsanstalt NISF/INPS und an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Hilfestellung bei der telematischen Übermittlung gibt das Patronat KVW-Acli.