Sozialfürsorge
Antwort des Patronats KVW-ACLI auf die Frage einer Leserin
Schwangerschaft - arbeiten bis einen Monat vor der Geburt
Ich bin schwanger und habe keine größeren gesundheitliche Probleme. Ich möchte bis einen Monat vor der Geburt arbeiten? Ist das möglich? Was muss ich beachten?
Grundsätzlich besteht zwei Monate vor der Geburt und drei Monate nach der Geburt die Verpflichtung zur Arbeitsenthaltung. Wenn ein mit dem Sanitätsbetrieb konventionierter Gynäkologe sowie der Betriebsarzt bestätigen, dass keine gesundheitliche Gefahr für das Kind und für die werdende Mutter besteht, kann bis zu einen Monat vor der Geburt gearbeitet werden. Oben angeführte ärztliche Bestätigungen, die nach der 31. Schwangerschaftswoche ausgestellt werden müssen, sowie das telematisch an das Versicherungsinstitut weitergeleitete ärztliche Schwangerschaftszeugnis mit errechnetem Geburtstermin müssen spätestens zwei Monate vor errechnetem Geburtstermin mittels Antrags an die Versicherungsanstalt NISF/INPS und an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Hilfestellung bei der telematischen Übermittlung gibt das Patronat KVW-Acli.
Hilfestellung bei der telematischen Übermittlung gibt das Patronat KVW-Acli.