Sozialfürsorge
Einheitliches Kindergeld (assegno unico)
Neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit Kindern
Die neue Familienunterstützung wird mit März 2022 in Kraft treten. Die Höhe der finanziellen Leistung richtet sich nach dem ISEE-Wert und der Zusammensetzung der Familie. Zur Familiengemeinschaft werden die minderjährigen Kinder sowie Kinder bis zu 21 Jahren mit bestimmten Voraussetzungen gezählt. Das einheitliche Kindergeld wird die staatlichen Familienleistungen, mit Ausnahme des KITA-Bonus, ersetzen und steht bei Neugeburten bereits ab dem siebten Schwangerschaftsmonat zu.
Ab Jänner 2022 müsste der Antrag online eingereicht werden können, vorausgesetzt, dass die nationale Einkommens- und Vermögensbewertung ISEE 2022 bereits verfasst wurde. Wird der Antrag innerhalb 30. Juni 2022 eingereicht, so stehen die Nachzahlungen ab März 2022 zu.
Das einheitliche Kindergeld beträgt für jedes minderjährige Kind maximal 175 Euro im Monat und maximal 85 Euro im Monat für volljährige Kinder zwischen 18 und 21 Jahren. Familien mit arbeitsunfähigen Kindern haben Anrecht auf eine Erhöhung. Wird keine ISEE-Erklärung abgefasst, so steht ein Mindestbetrag von 50 Euro zu.
Die Leistung wurde noch nicht endgültig genehmigt. Daher sind Änderungen möglich und wahrscheinlich.
Ab Jänner 2022 müsste der Antrag online eingereicht werden können, vorausgesetzt, dass die nationale Einkommens- und Vermögensbewertung ISEE 2022 bereits verfasst wurde. Wird der Antrag innerhalb 30. Juni 2022 eingereicht, so stehen die Nachzahlungen ab März 2022 zu.
Das einheitliche Kindergeld beträgt für jedes minderjährige Kind maximal 175 Euro im Monat und maximal 85 Euro im Monat für volljährige Kinder zwischen 18 und 21 Jahren. Familien mit arbeitsunfähigen Kindern haben Anrecht auf eine Erhöhung. Wird keine ISEE-Erklärung abgefasst, so steht ein Mindestbetrag von 50 Euro zu.
Die Leistung wurde noch nicht endgültig genehmigt. Daher sind Änderungen möglich und wahrscheinlich.