Sozialfürsorge

Pensionsreform wird diskutiert

Rentenberechnungen nur aufgrund von geltenden Gesetzen
Gewerkschaften und Regierung diskutieren über verschiedene Möglichkeiten einer Pensionsreform. Während Gesetzesentwürfe noch von den zuständigen Kommissionen überprüft werden, wollen interessierte Arbeitnehmer*innen schon genauere Informationen. Auskünfte über eine Rentenberechtigung können aber nur aufgrund genehmigter Gesetze erteilt werden. Ob die geplanten Änderungen noch heuer mit dem Haushaltsgesetz genehmigt werden oder erst irgendwann später, hängt von der Arbeit der Regeierung ab.
TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der Leser*innen

Um einen Rentenzuschlag ansuchen
Ich bin seit 2016 in Pension und habe in den Jahren 2019 und 2020 als Aushilfe in einem Handwerksbetrieb gearbeitet. Ich habe einen Lohnstreifen erhalten. Nun hat mir ein Freund erzählt, dass ich Anrecht auf eine Rentenerhöhung hätte. Stimmt das?
Ja, laut Ihren Informationen haben Sie Anrecht auf einen Rentenzuschlag. Renteninhaber*innen, die nach der Dienstalters- oder Altersrente noch eine Arbeitstätigkeit ausgeübt und somit Pensionsbeiträge eingezahlt haben, können fünf Jahre nach Rentenbeginn oder letztem Rentenzuschlag einen Antrag um Rentenerhöhung einreichen. Bei Erreichen des Rentenalters kann man ausnahmsweise den Antrag um Rentenzuschlag nach zwei Jahren einreichen. Für den Antrag um Rentenzuschlag, der über das Patronat KVW-ACLI eingereicht werden muss, sind folgende Unterlagen notwendig: gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers und des Ehepartners, Angabe des Zivilstandes, letzte persönliche Steuererklärung und jene des Ehepartners.