Thema

Digitale Lösungen im Pflegebereich

Zwischen körperlicher Entlastung und Zeitgewinn
Wird Zeit durch Digitalisierung eingespart, soll dies zugunsten der Zeit am Menschen gehen.
Welche Chancen bieten digitalen Lösungen in der Pflege? Körperliche Entlastung durch Robotik ist sicher eine Erleichterung, ebenso wie Verlässlichkeit, Sicherheit und Zeitgewinn. Es gibt aber auch Bereiche, die niemals von Computern oder Maschinen übernommen werden können. Zu Pflegende brauchen den Kontakt zu Menschen, sie brauchen den Austausch, das Sprechen, Spüren, Hören und Fühlen.
Maria Oberprantacher,
Pflegedirektorin Stiftung St. Elisabeth
Alle Dienstleister in der Pflege, ambulant und stationär, verwenden bereits digitale Technologien und diese sind bereits so sehr etabliert, dass sie in der täglichen Arbeit gar nicht mehr wegzudenken sind. Ja sogar nicht mehr als digitale Techniken empfunden werden. Tastaturen, Smartphones und virtuelle Intelligenzsysteme potenzieren und modulieren oft zwar Beziehungen, aber anders ist es, wenn wir an den „Pflegeroboter“ denken, der dem Bewohner das Kuscheltier, ein Glas Wasser oder die Fernbedienung reicht. Das sind Zukunftsmodelle die sich kein Pfleger, keine Pflegerin wünscht. Pflegen heißt sich um den Menschen kümmern, mit allen seinen tageszeitabhängigen, individuellen Bedürfnissen, seiner Gebrechlichkeit und seinen Besonderheiten. Die menschliche Nähe, die Beobachtung, der Hautkontakt, die Stimme und das Zuhören können und sollen nicht durch Technik ersetzt werden. Es gibt aber eine ganze Reihe an digitalen Anwendungsmöglichkeiten, welche bereits in der Pflege ihren Raum gefunden haben, sicher auch noch ausbaufähig sind. Die Digitalisierung dient vor allem dem Informationsfluss, der Organisation und der Vernetzung, erleichtert und sichert viele Arbeitsprozesse. Hierzu zählen vor allem Pflegeplanung und -dokumentation, technische Assistenzsysteme, computergestützte Pflegehilfsmittel, Smart-Home-Systeme und für die Mitarbeiter auch E-Learning-Systeme.
Computergestützte Pflegedokumentation: Lesbarkeit und damit auch Klarheit in der Berichterstattung zwischen den Diensten oder Dienstschichten, in den ärztlichen Verordnungen und allgemein im Informationsfluss zur betreuten Person geben Sicherheit. Vor allem auch aus gesetzlicher Sicht. Wir sprechen von Qualitätssicherung bis hin zur Zeiteinsparung.
Vernetzung zwischen den Anbietern, bis hin zu den Netzwerkpartnern wie z.B. zum Gesundheitsbetrieb - Seniorenwohnheim, zu den Kontrollorganen im Land und zu den Verbänden. Das bietet Arbeitserleichterung, gibt Transparenz und steht für einen schnellen und effizienten Austausch. Wobei hier auch zu betonen ist, dass es noch viele weitere Möglichkeiten auszuschöpfen gilt.
Erleichterung und Sicherheit
Rufanlage/Hausnotruf: Die Rufanlage gibt es mittlerweile in sehr vielen Varianten vom Kabel- bis zum Funksystem und im stationären Bereich bieten fast alle die Möglichkeit, auch ohne Betreten des Zimmers, schnell nach den Bedürfnissen des Bewohners zu fragen.
Bei physischen Entlastungssystemen wie z.B. das intelligente Pflegebett, welches nicht nur alle Positionsänderungen/Bewegungen für Bewohner und Mitarbeiter erleichtert, sondern auch in der Lage ist, personenbezogene Daten wie das Gewicht des Bewohners und weitere Parameter zu monitorieren und gleich direkt in das zentrale Dokumentationssystem einzuspeisen.
Die Verblisterung der Medikamente hat sich in Südtirol leider noch nicht ganz durgesetzt. Dabei bietet diese Sicherheit für den Bewohner/ Patienten, Kosteneinsparung für den Gesundheitsbetrieb und Arbeitszeiteinsparung für die Krankenpflege, Zeit, die direkt dem Bewohner zugutekommen würde.
In der Unterstützung der Patientensicherheit: Bewohner welche z.B. von Demenz betroffen sind, oder Menschen mit hoher Sturzgefahr sind darauf angewiesen, dass die Pflege für ihren Schutz sorgt. Das kann auch bedeuten, dass sich Türen nur in Begleitung öffnen oder dass der Bewohner mittels einer digitalen Überwachung die Einrichtung kontrolliert verlassen kann. Hierzu zählen auch Lokalisierungs-, Ortungs- und Trackingsysteme, welche dem Menschen sogar ein großes Stück an Freiheit und Selbständigkeit ermöglichen
Video-Monitoring: z.B. bei psychisch kranken Menschen und Menschen mit einem hohen Selbst- oder Fremdgefährdungspotential; hier kann die Überwachungskamera sehr sinnvoll sein und gute Dienste leisten.
Anregung für geistige Fitness
Spiele und Aktivierungsprogramme: In der Aktivierung und in der Tagesgestaltung sind digitale Hilfsmittel wie Computerspiele bis hin zu den digitalen Medien eine sehr große Hilfe und Bereicherung nicht zuletzt auch, weil mittlerweile viele unserer Senioren grundsätzlich schon mit technologischen Utensilien vertraut sind.
Es braucht Weiterbildung
In einigen Bereichen wünschen wir uns ein schnelleres und kompetenteres Voranschreiten der Technologie. Aber mangelndes Wissen zu den technischen Möglichkeiten, fehlendes Knowhow der Mitarbeiter*innen im Umgang mit den digitalen Möglichkeiten, so wie das Fehlen bereits erprobter verfügbarer technischer Lösungen, verlangsamen diesen Prozess. Eine unserer Herausforderungen ist es, in naher Zukunft in diesen Bereich in Form von gezielten Weiterbildungen zu investieren. Dadurch können auch viele ethische und juridische Aspekte und Fragen schon vor der Implementierung gut aufgearbeitet werden und den Mitarbeiter*innen wird auch sensibilisiert zu intervenieren, wenn es in der Pflege zu Fehlentwicklungen bzw. nicht zielführendem Einsatz von technischen Innovationen kommt. Ziel soll immer sein, Arbeitszeiteinsparungen aufgrund von EDV unterstützten Optimierungen zugunsten von Zeit am Menschen zu schaffen.
TEXT: Maria Oberprantacher

Sozialfürsorge

Das Landeskindergeld

Jetzt für 2022 um Verlängerung ansuchen
Seit 1. September 2021 kann wieder um die Verlängerung des Landeskindergeldes (ehemals Familiengeld der Region) für den Bezugszeitraum 2022 angesucht werden.
Ausbezahlt wird das Landeskindergeld an Familien mit
einem Kind unter sieben Jahren oder
mindestens zwei minderjährigen Kinder oder
einem behinderten Kind mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent unabhängig vom Alter oder
zwei Kindern, die auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheinen, davon ein minderjähriges Kind.
Voraussetzung Wohnsitz
Der Antragsteller muss einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen vorweisen beziehungsweise einen historischen Wohnsitz von mindestens 15 Jahren, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches. Liegt ein Wohnsitz von weniger als fünf Jahren vor aber ein andauernder Aufenthalt seit mindestens fünf Jahren in Südtirol, besteht gegebenenfalls auch Anrecht aufs Landeskindergeld. Der ununterbrochene Aufenthalt kann durch einen Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Schulbesuch der Kinder usw. bewiesen werden.
Wenn die antragstellende Person diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss diese der Ehepartner besitzen.
Voraussetzung Familienzusammensetzung
Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben. Dies muss aus dem Familienbogen hervorgehen. Ausnahmen gelten bei anvertrauten Kindern.
Den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind folgende Personen:
die volljährigen Kinder, falls eine Zivilinvalidität von mehr als 74 Prozent anerkannt wurde;
die minderjährigen Enkelkinder oder die volljährigen Enkelkinder, falls es sich um anerkannte Zivilinvaliden von mehr als 74 Prozent handelt;
die minderjährigen Geschwister, Nichten und Neffen, die Vollwaisen sind;
die Geschwister, Nichten und Neffen, falls es sich um anerkannte Zivilinvaliden von mehr als 74 Prozent handelt;
die vom Gericht oder mit Verwaltungsmaßnahme auf Vollzeit zur Betreuung überlassenen minderjährigen Kinder, auch wenn sie nicht auf dem Familienbogen der antragstellenden Person aufscheinen, die minderjährigen Kinder unter Vormundschaft der antragstellenden Person sowie behinderte Volljährige unter Vormund, Pfleg- oder Sachwalterschaft oder anderem Rechtsschutz der antragstellenden Person.
Voraussetzung EEVE
Damit das Kindergeld auch tatsächlich ausbezahlt wird, dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft wird durch die EEVE-festgestellt, die in der Steuerabteilung KVW Service kostenlos abgefasst werden kann. Erfasst wird das Einkommen und Vermögen des Kalenderjahres 2020. Das Finanzvermögen ist anzugeben, falls der Betrag von 5.000 Euro überschritten wird. Die ausführliche Checkliste ist im Internet abrufbar: www.mycaf.eu
Zu beachten:
1. das Abfassen der EEVE für jedes Familienmitglied ist Voraussetzung für den Antrag ums Landeskindergeld
2. jede Änderung der Familienzusammensetzung, des Wohnsitzes sowie der Bankdaten müssen innerhalb kürzester Zeit den Mitarbeitern des Patronats KVW-ACLI mitgeteilt werden
3. auch wenn im letzten Jahr kein Antrag um Landeskindergeld gestellt oder dieser abgelehnt wurde, soll der Antrag im Herbst eingereicht werden, wenn sich die Einkommens- und/oder Vermögenssituation und/oder Familienzusammensetzung geändert haben.
Das zuständige Amt führt Stichprobenkontrollen und alltägliche Kontrollen durch. Falscherklärungen werden mit Strafen und Widerruf der gesamten Begünstigung geahndet.
Das Landeskindergeld ist vereinbar, kann also gleichzeitig bezogen werden mit dem Landesfamiliengeld in der Höhe von 200 Euro im Monat, dem staatlichen Familiengeld und den Familienzulagen auf dem Lohnstreifen.
Terminvereinbarung unter www.mycaf.eu