Kommentar

Nein zu Gentechnik

VZS protestiert gegen die Einführung der Gentechnik
Geht es nach dem neuen Strategiepapier für Landwirtschaft, dann soll Südtirol bis 2030 zum Land der Artenvielfalt, des sauberen Wassers, der fruchtbaren Böden und nicht zuletzt der Premiumprodukte werden. Offenbar aber auch zu einem Land, in dem gentechnisch veränderte Pflanzen gezüchtet werden. Die Verbraucherzentrale Südtirol fordert dagegen, am Verbot der Gentechnik in der Landwirtschaft festzuhalten.
„Südtirol, das Land der Artenvielfalt“: so lautet eins der vielen schönen Schlagworte im neuen Strategiepapier für die Südtiroler Landwirtschaft „LandWIRtschaft 2030“. Es enthält „konkrete Handlungsanleitungen und Perspektiven für die nächsten zehn Jahre“ und beschreibt, in welche Richtung sich die Landwirtschaft entwickeln soll.
Bei der Lektüre des Programms ist dem Vorstand der Verbraucherzentrale Südtirol ein Punkt ganz besonders ins Auge gestochen, der in der Berichterstattung bislang (absichtlich?) unerwähnt blieb und in krassem Gegensatz zu den Prinzipien von Artenvielfalt und Dialog und zum bisherigen Bekenntnis zur Gentechnikfreiheit steht: die Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen „Made in Südtirol“. Im Kapitel „Begleitmaßnahmen“ ist im Abschnitt über den Ausbau der Forschung zu lesen: „Da wollen wir hin: (…) Moderne Züchtungsmethoden (CIS-Genetik, Genom-Editierung) für die Entwicklung von resistenten und robusten Sorten (…)“
Offenbar soll hier und jetzt ohne jede öffentliche Debatte und durch die Hintertür ein kompletter Paradigmenwechsel eingeläutet werden. Denn bisher gab es einen Konsens darüber, dass Südtirol gentechnikfrei sein soll: die Aussaat von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Südtirol per Landesgesetz verboten.
Befürworter und Befürworterinnen der neuen Gentechnik-Verfahren argumentieren damit, dass diese neuen Techniken sehr präzise seien und folglich kein Risiko für unerwünschte Effekte bestehe, dass die erzielten Änderungen theoretisch auch durch spontane Mutationen entstehen könnten und dass die damit hergestellten Endprodukte gar nicht transgen seien, also kein artfremdes Erbgut enthielten. Mit diesen Begründungen wollen sie erreichen, dass solcherart veränderte Organismen in Zukunft nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssten.
Dagegen ist festzuhalten, dass auch in Bezug auf die neuen gentechnischen Verfahren unvorhergesehene und unerwünschte Auswirkungen auf das Genom oder die Physiologie von gentechnisch veränderten Organismen und in der Folge auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können.
Zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen und der Umwelt fordert die Verbraucherzentrale Südtirol:
Südtirol ist zu klein, um gentechnisch veränderte Pflanzen neben gentechnikfreien Pflanzen anzubauen.
Die Südtiroler Landwirtschaft betont bei jeder Gelegenheit die hohe Qualität ihrer Produkte. Zudem soll die Artenvielfalt in Südtirol gesteigert werden. Der Verzicht auf Gentechnik, ja, das Verbot der Gentechnik sind die einzig logische Konsequenz.
Die Gentechnik darf in Südtirol nicht durch die Hintertür eingeführt werden. Ein derart einschneidender Paradigmenwechsel darf nicht ohne eine breit angelegte öffentliche Diskussion erfolgen.
Die neuen gentechnischen Verfahren müssen, mit allen damit verbundenen rechtlichen Folgen, als Gentechnik eingestuft werden. Die Verfahren sowie die damit hergestellten Organismen (Pflanzen, Tiere) müssen mindestens so streng reguliert werden wie die „klassischen“ gentechnischen Verfahren bzw. Produkte.
Derzeit liegen keine Daten über mögliche Wirkungen von Produkten der neuen Gentechnik-Verfahren auf Umwelt und Gesundheit vor.
Der Schutz der gentechnikfreien Pflanzen- und Tierzüchtung sowie der gentechnikfreien biologischen und konventionellen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung ist ohne Kompromisse sicherzustellen.
Um dem „obersten Gebot, die bäuerlichen Familienbetriebe zu erhalten“, gerecht zu werden, braucht Südtirol eine bäuerliche und an den Prinzipien der Ökologie orientierte Landwirtschaft. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen dagegen verstärkt sowohl die Industrialisierung der Landwirtschaft als auch die Abhängigkeit der Bauern und Bäuerinnen von großen Agrokonzernen.

Sozialfürsorge

Neue Leistung für Minderjährige

Übergangslösung bis Ende Dezember 2021
Da der sogenannte „assegno unico“ nicht für alle Familien wie geplant ab 1. Juli 2021 startet, wurde für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 eine neue Leistung für Minderjährige eingeführt. Berechtigt sind jene Familien, die kein Anrecht auf das Familiengeld aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder Bezug des Arbeitslosengeldes NASpI haben und folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen:
der Antragsteller muss italienischer Staatsbürger oder EU-Bürger oder Familienmitglied einer Person mit dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder Nicht-EU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung sein;
der Antragsteller muss in Italien steuerpflichtig sein;
der Antragsteller muss in Italien den Aufenthaltsort und den Wohnsitz haben und minderjährige Kinder, die steuerrechtlich zu Lasten sind;
der Antragstellung muss seit mindestens zwei Jahre (auch mit Unterbrechungen) in Italien regulär den Wohnsitz vorweisen können bzw. einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen bzw. einen befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monaten;
im Besitz einer ISEE-Erklärung von weniger al 50.000 Euro sein.

Die Höhe der Übergangsleistung hängt von der Familienzusammensetzung und vom ISEE-Wert ab.
Der Antrag muss online mittels persönlichem SPID oder über das Patronat an die Versicherungsanstalt NISF/INPS gestellt werden. Zum Redaktionsschluss wurden die entsprechenden Rundschreiben noch nicht erlassen und die Antragstellung ist noch nicht möglich. Erfolgt die Antragstellung innerhalb 30. September 2021, stehen die Nachzahlungen für die Monate Juli, August und September zu. Wird der Antrag ab Oktober 2021 eingereicht, erfolgt die Zahlung ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.