Aus dem Haushaltsgesetz


Frauenregelung

Mit der sogenannten „opzione donna“ früher in Rente
Im Haushaltsgesetz 2021 wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Rente mit der Frauenregelung festgelegt. Frauen, die innerhalb 31. Dezember 2020 die angeführten Bedingungen erfüllen, können die Rente beantragen:
mindestens 35 Versicherungsjahre und
Lebensalter von 58 Jahren als Arbeitnehmerin bzw. 59 Jahren als Selbständige.
Die Rentenberechnung ist rein beitragsbezogen! Für den Rentenbeginn sind auch Einstiegsfenster zu beachten.
Informationen im Patronat KVW-Acli.

KVW Aktuell

Zeit für die Steuererklärung

Termin beim KVW vereinbaren
Für die Erstellung der Steuererklärung (Mod. 730/2020 bzw. Mod. Einkommen 20) steht das Steuerbeistandszentrum des KVW gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in einem der KVW Büros.
Sie können Ihren Termin rund um die Uhr und ohne telefonische Wartezeiten auf www.mycaf.eu selbst vormerken. Natürlich können Sie auch weiterhin Ihren Termin telefonisch vereinbaren.