Sozialfürsorge

Invalidenrenten

Erhöhung der Rente für Vollinvaliden, Vollblinde und Gehörlose.
Bisher stand die Erhöhung der Rente auf die sogenannte „Berlusconi Million“ unter anderem Vollinvaliden zu, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Das Verfassungsgericht entschied im Sommer 2020 mit Urteil, dass die Erhöhung allen Vollinvaliden, Vollblinden und Gehörlosen über 18 Jahren zusteht, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Zivilinvalidenrente für Invaliden zu 100 Prozent, Vollblinde und Gehörlose, ausbezahlt von der Autonomen Provinz Bozen, kann ab dem 1. August 2020 auf 651,51 Euro erhöht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
das Einkommen des Antragstellers darf 8.469,63 Euro brutto im Jahr 2019 nicht überschreiten; berücksichtigt werden auch die von der ASWE ausbezahlten Rentenbeträge sowie Sozialgelder;
sollte der Zivilinvalide diese Einkommensgrenze nicht erreichen und verheiratet sein, wird auch das Einkommen des Ehepartners herangezogen. Beide Einkommen des Jahres 2019 dürfen nicht höher als 14.447,42 Euro brutto sein.
Etwa 1.700 Zivilinvaliden werden ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, die Einkommen innerhalb 30. November 2020 an die ASWE zu übermitteln. Wer die angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss kein Formular ausfüllen.
Die Erhöhung der Rente wird bei Erfüllen der Voraussetzungen bis zum 31. Mai 2021 gewährt.
Für die Erneuerung der Erhöhung ist innerhalb Mai eines jeden Jahres das Einkommen des Vorjahres mitzuteilen. Der Renteninhaber muss diese Fälligkeit selber verwalten, da das zuständige Amt keine Aufforderung zuschicken wird. Innerhalb Mai 2021 muss also das Einkommen 2020 an die ASWE übermittelt werden.
TEXT: Elisabeth Scherlin

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