Intern
VÖLLAN

Die Seniorentanzgruppe dankt

Hermann Hillebrand begleitete die KVW Seniorentanzgruppe Völlan seit 2010 mit der Ziehharmonika. Seine letzte Zeit verbrachte er in Martinsbrunn. Danke für all dein Musizieren!

Bauen, Energie, Sanieren

Lukrative Gebäudesanierungen

Förderungen und steuerliche Anreize
Der Einbau einer thermischen Solaranlage wird vom Land Südtirol gefördert.
Gebäudesanierungen stehen in Südtirol hoch im Kurs. Dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass es schon seit einigen Jahren sehr interessante Zuwendungen von Seiten des Staates und des Landes gibt.
Auch heuer gibt es wieder viele tolle Anreize, die so manche Sanierungsmaßnahme erst lukrativ machen. Ohne die hohen Steuerabzüge und Förderungen würde so manches Gebäude keine neuen Fenster erhalten und schon erst gar nicht mit einer Wärmedämmung versehen werden.
Viele der Sanierungsmaßnahmen rechnen sich erst durch die hohen Zuwendungen von Seiten des Staates und des Landes oder werden erst aufgrund dessen in Betracht gezogen. Klimaschutz und Energieeinsparung alleine reichen oft als Argumente nicht aus.
Die hohen Steuerabzüge für die verschiedensten Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen, die staatliche Förderung für den Einsatz erneuerbare Energiequellen und die Landesbeiträge tragen somit aktiv zum Erhalt der Gebäude bei. Darüber hinaus führen sie zur Energieeinsparungen und unterstützen somit den Klima- und Umweltschutz.
Den Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten der verschiedenen Zuwendungen von Seiten des Staates und des Landes zu behalten, gestaltet sich schon etwas schwieriger. Ein kleiner Überblick soll etwas Licht ins Dunkel bringen und dabei behilflich sein, die richtige Wahl bzw. Kombination für seine Gebäudesanierung zu finden.
Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen
Für die Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden, sowie den Ankauf bereits sanierter Wohngebäude, kann noch bis Jahresende ein Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten (inkl. MwSt.) in Anspruch genommen werden. Dabei werden maximal 96.000 Euro pro Einheit als Kosten anerkannt. Dies bedeutet im Konkreten, dass maximal 48.000 Euro auf zehn Jahre aufgeteilt (4.800 Euro pro Jahr), von der Einkommenssteuer abgezogen werden können.
Einige Beispiele für Sanierungsmaßnahmen: außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, Restaurierungen, bauliche Umgestaltungen, Beseitigung architektonischer Barrieren für Behinderte, Errichtung von Gemeinschaftsantennen, Lärmschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie z.B. Wärmedämmungen oder der Einbau einer Fotovoltaikanlage, Sicherheitsmaßnahmen (Statik, Erdbeben, Einbrüche, ...), Erneuerung der Elektroanlage, Bau von Garagen und Parkplätzen als Zubehör zur Wohnung und vieles mehr.
In diesem Zuge kann auch für die Anschaffung von Möbel und energieeffizienten Elektrogeräte ein Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten bis zu einem Maximum von 10.000 Euro beansprucht werden. Auch hier müssen die Steuerabzüge zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden. Dies ergibt einen maximalen Abzug von 500 Euro pro Jahr.
Auch für die Pflege von Gärten, Grünanlagen und Terrassen für bestehende Gebäude kann ein Steuerabzug im Ausmaß von 36 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Wohneinheit steuerlich abgesetzt werden. Die maximale jährliche Abschreibschreibsummer beträgt hierfür 180 Euro.
Seit Jänner 2020 kann auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Restaurierung der Außenfassaden an bestehenden Gebäuden in den historischen Zentren (A-Zonen) oder B-Zonen, ein Steuerabzug im Ausmaß von 90 Prozent in Anspruch genommen werden. Auch dieser muss zu gleichen Teilen auf zehn Jahre aufgeteilt werden.
Steuerabzug für energiesparende Sanierungsmaßnahmen
Für die verschiedenen energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. die Anbringung einer Wärmedämmung an den Außenbauteilen, den Fensteraustausch, den Einbau von Verschattungselementen, den Austausch der alten Heizanlage, den Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung, kann ein Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent oder 65 Prozent in Anspruch genommen werden.
Der Steuerabzug kann bei den energetischen Sanierungsarbeiten an den Gemeinschaftsanteilen von Kondominien unten gewissen Voraussetzungen sogar bis zu 75 Prozent betragen.
Die abzugsfähigen Höchstbeträge orientieren sich beim Steuerabzug für die energetischen Sanierungsmaßnahmen, also dem so genannten Eco-Bonus, an den verschiedenen Maßnahmen und zum Teil an deren Energieeffizienz.
Bei den Steuerabzügen für Sanierungsmaßnahmen und energetische Maßnahmen ist einiges zu beachten!
Um in den Genuss der Steuerabzüge zu kommen, muss sichergestellt werden, dass ausreichend Steuern bezahlt werden. Wer keine bzw. wenig Steuern zahlt, kann nichts bzw. nur wenig abschreiben.
Die Rechnungen müssen ordnungsgemäß innerhalb 31. Dezember 2020 bzw. für energetische Sanierungsmaßnahmen an den Gemeinschaftsanteilen von Kondominien innerhalb 31. Dezember 2021 bezahlt werden.
Sämtliche erforderliche Meldungen, wie Baubeginn, Baukonzession, Bauende, Ersatzerklärungen, Meldungen über die Arbeitssicherheit müssen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Beim Steuerabzug für die Sanierungsarbeiten muss für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen sowie für die Elektrogeräte eine Mitteilung an die ENEA erfolgen.
Für den Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten muss für alle Maßnahmen eine eigene Mitteilung an die ENEA ausgefüllt werden.
In beiden Fällen muss die Mitteilung innerhalb von 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten eingereicht werden.
Für Mehrfamiliengebäude mit weniger als acht Wohneinheiten und mehr als einem Besitzer sowie Kondominien gelten eigene Regelungen, welche berücksichtigt werden müssen, um in den Genuss des Steuerabzuges zu kommen.
Staatliche Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen (Wärmekonto – Conto termico)
Für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen vergibt der Staat für Privatpersonen und Kondominien Beiträge von bis zu 65 Prozent vor. Diese werden zu gleichen Teilen in einmaliger Form, oder auf zwei bzw. fünf Jahre aufgeteilt. Die Höhe der Förderung hängt von einer Vielzahl von Kriterien ab.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss ein entsprechender Antrag innerhalb 60 Tagen ab Durchführung bzw. Fertigstellung der Arbeiten an die GSE gestellt werden.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
der Einbau einer elektrischen oder gasbetriebenen Wärmepumpe unter der Verwendung von Luft, Erdwärme oder Wasser als Energieträger;
der Einbau einer Biomasseanlage (Stückholz, Pellets, Hackgut), der Einbau von Holz- oder Pelletsöfen und Holz- oder Pellets-Heizkamine (termocamini);• der Austausch des elektrischen Warmwasserboilers und das Ersetzen mit einer Wärmepumpe;
der Einbau einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) auch kombiniert mit einem solaren Kühlsystem (solar cooling) – auch im Falle einer Neuinstallation;
der Einbau von hybriden Wärmepumpen (Kombinationen aus Wärmepumpen und anderen Heizwärmeerzeugern).
Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Für bestehende Gebäude wird von Seiten des Landes ein Beitrag im Ausmaß von bis zu 50 Prozent (70 Prozent für Kondominien mit mind. fünf Baueinheiten) auf die anerkannten Kosten vergeben.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Wärmedämmung von Außenbauteilen (Dach, Decken, Wände)
Austausch der Fenster und Fenstertüren
Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten
Durchführung eines hydraulischen Abgleiches an bestehenden Heiz- und Kühlanlagen
Einbau von thermischen Solaranlagen Gebäuden.
Bis zu 65 Prozent Beitrag vergibt das Land für den Einbau einer Photovoltaikanlage und den Bau eines Windkraftwerkes. Diese Zuschüsse werden aber nur für Anlagen vergeben, für welche keine wirtschaftlich oder technisch vertretbare Möglichkeit des Anschlusses an das öffentliche Stromnetz besteht.
Um in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen, müssen diverse Auflagen erfüllt werden. Zudem muss das Beitragsgesuch vor Beginn der Arbeiten und innerhalb 1. Jänner und 31. Mai im zuständigen Landesamt (Amt für Energie und Klimaschutz) eingereicht werden.
TEXT: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)