Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!


Das Thema des KVW fürs Arbeitsjahr 2019-2020 lautet „Ich baue am Wir“. Passend für den Verband ist es ein klares Bekenntnis zur Gemeinschaft. Es unterstreicht die Wichtigkeit des „Wir“ gegenüber des Einzelnen, des „Ich“.
Viele von uns kennen die Geschichte von Robinson Crusoe. Gezwungenermaßen lebte er alleine auf einer Insel. Mich hat beim Lesen des Buches immer fasziniert, wie er sich über die Gesellschaft einer Spinne freut und sie ihm eine willkommene Abwechslung ist. Wir Menschen sind nicht dazu gemacht, alleine zu sein. Wir brauchen Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn, wir brauchen andere Menschen, zu denen wir uns zugehörig fühlen.
Im Laufe unseres Lebens werden wir Mitglied vieler verschiedener Gemeinschaften, bei manchen bleiben wir, manche wechseln sich ab. Wir werden manche selbst gründen und ins Leben rufen, bei anderen werden wir aufgenommen.
Das KVW Jahresthema „Ich baue am Wir“ zielt auf die Arbeit im Verband. Der KVW ist eine große Gemeinschaft, er ist ein Sozialverband, dem ein soziales Südtirol das große Anliegen ist. Dies verbindet viele Menschen in Südtirol, dem geben sie durch eine Mitgliedschaft Ausdruck. Das zeigen sie durch ihren ehrenamtlichen Einsatz. An diesem „Wir“ gemeinsam weiter bauen, das hat sich der KVW als Motto fürs neue Arbeitsjahr vorgenommen.
Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Landeskindergeld

Um die Verlängerung für 2020 jetzt ansuchen
Seit 1. September 2019 kann um die Verlängerung des Landeskindergelds (ehemals Familiengeldes der Region) für den Bezugszeitraum 2020 angesucht werden.
Ausbezahlt wird das Landeskindergeld an Familien mit
einem Kind unter sieben Jahren oder
mindestens zwei minderjährigen Kinder oder
einem behinderten Kind mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent unabhängig vom Alter oder
zwei Kindern, die auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheinen, davon ein minderjähriges Kind.
VORAUSSETZUNGEN
Wohnsitz
Der Antragsteller muss einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen vorweisen beziehungsweise einen historischen Wohnsitz von mindestens 15 Jahren, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches. Liegt ein Wohnsitz von weniger als fünf Jahren vor aber ein andauernder Aufenthalt seit mindestens fünf Jahren in Südtirol, besteht gegebenenfalls auch Anrecht auf Landeskindergeld. Der ununterbrochene Aufenthalt kann durch einen Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Schulbesuch der Kinder usw. bewiesen werden.
Politische Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutz sind den italienischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Wenn die antragstellende Person diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss diese der Ehepartner besitzen.
Familienzusammensetzung
Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben. Dies muss aus dem Familienbogen hervorgehen. Ausnahmen gelten bei anvertrauten Kindern.
Den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind folgende Personen:
die volljährigen Kinder, falls eine Zivilinvalidität von mehr als 74 Prozent anerkannt wurde;
die minderjährigen Enkelkinder oder die volljährigen Enkelkinder, falls es sich um anerkannte Zivilinvaliden von mehr als 74 Prozent handelt;
die minderjährigen Geschwister, Nichten und Neffen, die Vollwaisen sind;
die Geschwister, Nichten und Neffen, falls es sich um anerkannte Zivilinvaliden von mehr als 74 Prozent handelt;
die vom Gericht oder mit Verwaltungsmaßnahme auf Vollzeit zur Betreuung überlassenen minderjährigen Kinder, auch wenn sie nicht auf dem Familienbogen der antragstellenden Person aufscheinen, die minderjährigen Kinder unter Vormundschaft der antragstellenden Person sowie behinderte Volljährige unter Vormund, Pfleg-, oder Sachwalterschaft oder anderem Rechtsschutz der antragstellenden Person.
Damit das Kindergeld auch tatsächlich ausbezahlt wird, dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft wird durch die EEVE-Erklärung festgestellt, die in der Steuerabteilung CAF der KVW Service kostenlos abgefasst werden kann. Erfasst wird das Einkommen und Vermögen des Kalenderjahres 2018. Das Finanzvermögen ist anzugeben, falls der Betrag von 5.000 Euro überschritten wird. Die ausführliche Checkliste ist im Internet abrufbar www.mycaf.eu
Zu beachten:
1. das Abfassen der EEVE für jedes Familienmitglied ist Voraussetzung für den Antrag um Landeskindergeld
2. jede Änderung der Familienzusammensetzung, des Wohnsitzes sowie der Bankdaten müssen innerhalb kürzester Zeit den Mitarbeitern des Patronats KVW-ACLI mitgeteilt werden
3. auch wenn im letzten Jahr kein Antrag um Landeskindergeld gestellt oder dieser abgelehnt wurde, soll der Antrag im Herbst eingereicht werden, wenn sich die Einkommens- und/oder Vermögenssituation und/oder Familienzusammensetzung geändert haben.
Das zuständige Amt führt Stichprobenkontrollen und alltägliche Kontrollen durch. Falscherklärungen werden mit Strafen und Widerruf der gesamten Begünstigung geahndet.
Das Landeskindergeld ist vereinbar, kann also gleichzeitig bezogen werden, mit dem Landesfamiliengeld in der Höhe von 200 Euro im Monat, dem staatlichen Familiengeld und den Familienzulagen auf dem Lohnstreifen.
Terminvereinbarung unter www.mycaf.eu
TEXT: Elisabeth Scherlin