Sozialfürsorge
Rentenauszahlung im Juni
Höhe kann sich geändert haben
Text: Elisabeth Scherlin
Die Rente vom Monat Juni ist für viele geringer ausgefallen als üblich.
Das Renteninstitut hat von Amts wegen Kürzungen vorgenommen, da mit Stabilitätsgesetz 2019 Ende Dezember 2018 die Inflationsanpassung der Renten neu festgelegt wurde. Die Aufträge zur Zahlung der Renten für das Jahr 2019 wurde aber zum Zeitpunkt der Gesetzesgenehmigung bereits erlassen, sodass erst mit der Rentenzahlung April 2019 die tatsächlich zustehende Rente ausbezahlt wurde. Für die drei Monate Jänner, Februar und März 2019 wurden die nicht zustehenden Beträge in der Juni-Rentenzahlung einbehalten. Renten bis zu 1.523 Euro brutto im Monat, das entspricht einer Rente von etwa 1.200 Euro netto im Monat, betrifft diese Regelung nicht, da die Inflationsanpassung von 1,1 Prozent auch vom Stabilitätsgesetz bestätigt wurde.
Die Rente vom Monat Juni ist für viele geringer ausgefallen als üblich.
Das Renteninstitut hat von Amts wegen Kürzungen vorgenommen, da mit Stabilitätsgesetz 2019 Ende Dezember 2018 die Inflationsanpassung der Renten neu festgelegt wurde. Die Aufträge zur Zahlung der Renten für das Jahr 2019 wurde aber zum Zeitpunkt der Gesetzesgenehmigung bereits erlassen, sodass erst mit der Rentenzahlung April 2019 die tatsächlich zustehende Rente ausbezahlt wurde. Für die drei Monate Jänner, Februar und März 2019 wurden die nicht zustehenden Beträge in der Juni-Rentenzahlung einbehalten. Renten bis zu 1.523 Euro brutto im Monat, das entspricht einer Rente von etwa 1.200 Euro netto im Monat, betrifft diese Regelung nicht, da die Inflationsanpassung von 1,1 Prozent auch vom Stabilitätsgesetz bestätigt wurde.
Inflationsanpassung Jahr 2019 | ||
Rentenhöhe | Rentenerhöhung | |
von | bis | |
1.522,26 € | 1,1 % (100 %) | |
1.522,27 € | 1.522,79 € | garantierter Betrag: 1.539,00 |
1.522,27 € | 2.029,68 € | 1,067 ( 97 %) |
2.029,69 € | 2.034,10 € | garantierter Betrag: 2.051,34 |
2.029,69 € | 2.537,10 € | 0,847 % (77 %) |
2.537,11 € | 2.544,04 € | garantierter Betrag: 2.558,59 |
2.537,11 € | 3.044,52 € | 0,572 % (52 %) |
3.044,53 € | 3.046,19 € | garantierter Betrag: 3.061,93 |
3.044,53 € | 4.059,36 € | 0,517 % (47 %) |
4.059,37 € | 4.060,25 € | garantierter Betrag: 4.080,35 |
4.059,37 € | 4.566,78 € | 0,494 % (45 %) |
4.566,79 € | 4.569,28 € | garantierter Betrag: 4.589,39 |
4.569,29 € | - | 0,44 % (40 %) |
RentnerInnen, die NISF/INPS Jahresrenten von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr beziehen, haben auch eine wesentliche Kürzung ab dem Monat Juni 2019. Für den Zeitraum 2019 bis 2023 werden nämlich Kürzungen von 15 bis 40 Prozent von Amts wegen getätigt. Von der Regelung ausgenommen sind Invalidenrenten, Hinterbliebenenrenten sowie Renten, die ausschließlich mit dem beitragsbezogenen Berechnungssystem liquidiert wurden.
Kürzungen auf hohe Renten | |
Rentenhöhe | Einbehalt |
Von 100.001 bis 130.000 € brutto im Jahr | 15 % |
Von 130.001 bis 200.000 € brutto im Jahr | 25 % |
Von 200.001 bis 350.000 € brutto im Jahr | 30 % |
Von 350.001 bis 500.000 € brutto im Jahr | 35 % |
Über 500.000 € brutto im Jahr | 40 % |