Sozialfürsorge

Regionale Unterstützungsmaßnahmen für wirtschaftliche Notlage

Die Region Trentino-Südtirol unterstützt Arbeitnehmer und Selbständige, die in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt des Ansuchens muss seit mindestens zwei Jahren der Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol vorliegen.
Ab der wirtschaftlichen Notlage muss der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein (ausgeschlossen sind individuelle Rentenpläne und bereits vor 1993 gegründete Zusatzrentenfonds).
Gründe für die Notlage
Bezug von Beihilfen auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei Verlust des Arbeitsplatzes bzw. vollständiger Aussetzung des Arbeitsplatzes (z.B. Naspi, Lohnausgleich).
Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber ausschließlich mit Verträgen für kontinuierliche und koordinierte Mitarbeit oder mit Verträgen für Projektarbeit, wobei die Personen, die eine direkte Rente beziehen, und die Mitglieder der Verwaltungs- und der Kontrollorgane der Gesellschaften sowie die Mitglieder von Gremien und Kommissionen ausgeschlossen sind.
Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die über den von dem jeweiligen Vorsorgeinstitut und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausgehen.
Zum Zeitpunkt des Antrages muss eine gültige EEVE-Erklärung vorliegen. Die wirtschaftliche Lage muss einem Nettoäquivalenzeinkommen von höchstens 30.000 Euro jährlich eines einköpfigen Haushalts entsprechen. Bei Mehrpersonenhaushalten finden die von den beiden Autonomen Provinzen für die Berechnung der jeweiligen Indikatoren der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandten Gewichtungsskalen Anwendung.
Höhe des Beitrags
Der Beitrag kann für nicht kontinuierliche Zeiträume für mindestens vier und höchstens 208 Wochen und im Betrag von 30 Euro pro Woche geleistet werden. Für die Personen, die Beihilfen im Zusammenhang mit den Tagen der vollständigen Suspendierung von der Arbeit beziehen, beläuft sich der genannte Betrag auf 10 Euro.
Zeitpunkt für Antragstellung
Das Ansuchen muss immer bei Ende der Notsituation, d.h. nach 208 Wochen eingereicht werden.
Innerhalb 30. Juni 2019 müssen die Anträge für den Zeitraum Jahr 2017 eingereicht werden. Natürlich können auch schon jetzt die Anträge für das Bezugsjahr 2018 über das Patronat KVW-ACLI an Pensplan übermittelt werden. Der Antrag ist kostenlos.
Notwendige Unterlagen
gültige Identitätskarte und Steuernummer
Stempelmarke zu 16 Euro
Schreiben des Zusatzrentenfonds, aus dem das Beitrittsdatum ersichtlich ist.

TEXT: Elisabeth Scherlin

Intern
AUER

Stets als Mensch behandeln

Kürzlich hielt die KVW Ortsgruppe im Pfarrsaal von Auer ihre Jahresversammlung ab.
Nach einem Wort der Besinnung lobte Pfarrer Peter Hofmann besonders, dass jeder, der Rat und Unterstützung vom KVW in Anspruch nimmt, in seinen persönlichen Anliegen noch als „Mensch“ behandelt wird. Auch Bürgermeister Roland Pichler unterstrich den hohen sozialen Stellenwert des KVW und dessen Einsatz in der Gemeinde. Grußworte seitens des KVW überbrachte Gebietsvertreterin Christine Ciech.
Nach einem kurzen Rückblick auf die durchgeführten Tätigkeiten der Orts- und Seniorengruppe des vergangenen Jahres, die verschiedenen Vorträge, die gemeinsamen Fahrten, den Suppensonntag, das Gesundheitsturnen und das gemeinsame Grillfest wurden insgesamt 14 treue Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt und ausgezeichnet.
Eine Fotopräsentation über die letzten zwei Jahrzehnte gab einen interessanten Rückblick auf viele interessante Ereignisse und unvergessliche Erlebnisse bei Tagesfahrten, Versammlungen und Veranstaltungen in der Ortsgruppe.