Sozialfürsorge
Obligatorische Vaterschaft und Mutterschaft
Obligatorische Vaterschaft
Die obligatorische Vaterschaft wird für das Jahr 2019 von vier Tagen auf fünf Tagen erhöht und muss innerhalb von fünf Monaten ab Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Die obligatorische Vaterschaft ist mit der obligatorischen Mutterschaft vereinbar und wird zu 100 Prozent entlohnt. Der Antrag wird formlos über den Arbeitgeber eingereicht.
Auch im Jahr 2019 gibt es einen weiteren Tag, den der Vater in Anspruch nehmen kann – freiwillig. Dieser Tag wird jedoch von der obligatorischen Mutterschaft der Mutter abgezogen.
TEXT: Elisabeth Scherlin
Auch im Jahr 2019 gibt es einen weiteren Tag, den der Vater in Anspruch nehmen kann – freiwillig. Dieser Tag wird jedoch von der obligatorischen Mutterschaft der Mutter abgezogen.
Obligatorische Mutterschaft
Ab 2019 kann bis zur Geburt gearbeitet werden. Die obligatorische Mutterschaft beträgt dann fünf Monate nach der Geburt. Es sind die ärztlichen Atteste vom Arbeitsmediziner sowie vom mit der Sanitätseinheit konventionierten Frauenarztes notwendig.TEXT: Elisabeth Scherlin