Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Die Fluchtbewegungen und Migrationsströme der vergangenen Jahre haben uns gezeigt, wie eng verstrickt die Welt ist. Der Wohlstand der industrialisierten Länder ist in den weniger entwickelten und ärmeren Ländern bekannt und wirkt wie ein Sog. Eine Abschottung ist nicht möglich. Auf der Welt gibt es viele Abhängigkeiten, dies ist nicht änderbar.
Und vor dem Hintergrund unserer christlichen Religion kommt noch ein anderer Aspekt dazu. Es geht um Menschen, es geht um die Nächsten. Wir kennen alle den Satz „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“. Diese Aussage griff die Kommission für Arbeit und soziale Gerechtigkeit auf und formulierte als Thema des heurigen Tags der Solidarität „Den Nächsten zuliebe ... per un futuro solidale“.
Professor Christian Spieß schreibt in der Titelgeschichte dieser Ausgabe ganz klar, worum es bei Solidarität und Nächstenliebe geht: es geht darum zu verstehen, dass das Wohl aller Menschen überall auf der Welt in einem Zusammenhang steht. Und es geht um die Wahrnehmung einer gegenseitigen Verpflichtung.
Bei Solidarität geht es nicht um den Zusammenhalt zwischen Menschen mit gleichen Interessen, und bei der Nächstenliebe geht es nicht um eine Art Nachbarschaftshilfe.
Diese klare Darstellung, was Solidarität und Nächstenliebe sind, passt gut als Erklärung für den Tag der Solidarität. Dieser wird in unserer Diözese am dritten Fastensonntag begangen, heuer ist es der 24. März.
Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Pension nach der Quote 100

Eine neue Rentenart für die Zeit zwischen 2019 und 2021
Die Pension Quote 100 ist eine neue Rentenart, die für den Zeitraum 2019 bis 2021 Gültigkeit hat. Jene Personen, die die Voraussetzungen innerhalb 31.12.2021 erreichen, könnenden Antrag um Rente Quote 100 trotzdem einreichen.
Voraussetzungen
Lebensalter von mindestens 62 Jahren (unabhängig Frau oder Mann)
38 Beitragsjahre, davon mindestens 35 effektive Arbeitsjahre.
Die Rente Quote 100 ist unvereinbar mit einem Arbeitseinkommen (aus lohnabhängiger und selbständiger Tätigkeit). Es gilt eine Ausnahme: gelegentliche selbständige Tätigkeit kann bis zu 5.000 Euro im Jahr ausgeübt werden. Die Unvereinbarkeit gilt bis zum Erreichen der Rentenvoraussetzung für die Altersrente.
Einstiegsfenster
Die Rente Quote 100 beginnt nicht mit dem darauffolgenden Monat der Rentenvoraussetzungen sondern zeitlich verschoben – unterschiedlich im Privatsektor und im öffentlichen Dienst.
Privaten Sektor:
Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre innerhalb 31.12.18: frühester Rentenbeginn 1. April 2019
Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre ab 1.1.19: der Rentenbeginn startet nach drei Monaten ab Anreifen der Voraussetzungen
Öffentlicher Dienst:
Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre innerhalb 29.1.19: frühester Rentenbeginn 1. August 2019
Rentenvoraussetzungen nach dem 29.1.19: der Rentenbeginn startet frühestens sechs Monate nach Erreichen der Rentenvoraussetzungen
für Lehrpersonen gilt das Fenster 1. September/1. November; der Antrag um Versetzung in den Ruhestand muss innerhalb 28.2.19 eingereicht werden, wenn man im Herbst 2019 die Rente Quote 100 beantragen möchte.
Der Antrag um Versetzung in den Ruhestand muss mindestens sechs Monate vor Berechtigung an die Verwaltung eingereicht werden.
Pension Quote 100 gilt nicht für die Polizei, Berufsfeuerwehr und Finanz.
Für öffentliche Angestellte starten die Zahlungszeiträume für die Abfertigung (TFR/TFS) erst nach dem virtuellen Erreichen der Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente oder Altersrente.
Ab 2019 können öffentliche Angestellte, die eine direkte Rente beziehen, einen Vorschuss auf die Abfertigung TFS beantragen. Der Höchstbetrag ist 30.000 Euro und wird als vergünstigtes Darlehen ausbezahlt.
TEXT: Elisabeth Scherlin