KVW Aktuell

Tag des freien Sonntags

Frauen im KVW erinnern an Sonntagschutz
Die Frauen im KVW, die Sonntagsallianz und andere Verbände machen am 3. März jeden Jahres auf den Wert des freien Sonntags aufmerksam. Die Frauen im KVW haben heuer Teebeutel mit Hinweisen auf die Wichtigkeit des gemeinsamen freien Tags anfertigen lassen.
Am 3. März 321 nach Christus hat der römische Kaiser Konstantin zum ersten Mal in der Geschichte den Sonntag zum staatlich geschützten wöchentlichen Feiertag erklärt und damit das erste Gesetz zum Schutz des Sonntags erlassen. Daran erinnern jährlich die Frauen im KVW, heuer haben sie Teebeutel mit Botschaften zum Wert des freien Sonntags verteilt. Angefertigt hat die kleinen Geschenke das Sozialzentrum „Fugger“ der Bezirksgemeinschaft Wipptal.
Den Frauen im KVW ist es ein Anliegen, dass der gesetzliche Schutz des Sonntags erhalten bleibt: unverplante, arbeitsfreie Zeit, gemeinsame Zeit mit und für die Familie, Zeit frei von Konsumzwang und Leistungsdruck, sind enorm wichtig. Der christliche Sonntag hebt sich von den normalten Arbeitstagen der Woche ab, er ist eine Einladung zu Ruhe, Mensch zu sein und auch zur Feier der heiligen Messe.
„Der freie Sonntag ist zunehmend gefährdet“, sagt KVW Frauenvorsitzende Helga Mutschlechner. „Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage nimmt zu, dies wurde gesetzlich ausgeweitet.“ Umso wichtiger sei es, dass das Bewusstsein für die Bedeutung des Sonntags und dessen Wichtigkeit für die Menschen und die Gemeinschaft erhalten bliebe.
Deshalb nutzen die Frauen im KVW den 3. März dazu, auf den internationalen Tag des freien Sonntags aufmerksam zu machen. Der Sonntag soll seine Bedeutung als Tag des Herrn, als Tag der Ruhe und Tag für die Familie erhalten.

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Einfach helfen leicht gemacht

Denken Sie an die katholische Kirche und an den KVW bei Ihrer Steuererklärung
Werner Atz
KVW Geschäftsführer
Vor einigen Jahren wurde bei der Erstellung der Steuererklärung oder durch das Formblatt CU die Möglichkeit eingeführt, fünf Promille der eigenen angefallen Steuer einem gemeinnützigen Verein zuzuführen. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Zweckbestimmung von acht Promille für die Katholische Kirche weitergeführt.
Für die Zweckbestimmung der fünf Promille ist eine einfache Unterschrift mit der Angabe der Steuernummer des Vereines zu machen, welchem die fünf Promille der Einkommenssteuer zugeführt werden sollen.
Durch die Zweckbindung der fünf Promille ist es für die Organisationen möglich, gemeinnützige Projekte und Tätigkeiten zu beginnen, voranzutreiben und weiterzuführen, welche ansonsten aufgrund fehlender Finanzmittel nicht umgesetzt werden könnten.
Keine Mehrkosten für Steuerpflichtigen
Sowohl die acht Promille als auch die fünf Promille werden von der ohnehin geschuldeten Einkommenssteuer abgezogen und erzeugen für Sie als Steuerpflichtigen keine Mehrkosten.
Auch für uns im KVW ist diese Finanzierungsquelle für viele unserer Tätigkeiten sehr wichtig und deshalb möchten wir uns bei allen jenen bedanken, die uns bereits in der Vergangenheit ihr Vertrauen geschenkt haben und gleichzeitig die Bitte aussprechen, dies auch weiterhin zu tun.
Helfen Sie den ehrenamtlichen Organisationen in Südtirol, indem Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Ich meinerseits werde die fünf Promille meiner Einkommenssteuer dem KVW und acht Promille der katholischen Kirche zukommen lassen und somit einen kleinen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
TEXT: Werner Atz