Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Ingeburg Gurndin
Das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ soll die beiden bisherigen Gesetze der Raumordnung und des Landschaftsschutzes ersetzen. Der KVW hat sich in Treffen mit dem zuständigen Landesrat und anderen Verbänden und Organisationen für eine sozialgerechte Bodennutzung und für ein leistbares Wohnen ausgesprochen. Er hat Vorschläge und Anliegen vorgebracht, seine Sicht der Dinge erklärt und dargestellt.
Das Gesetz regelt einen wichtigen, elementaren Bereich für den Menschen: das Wohnen.
Lobbys und Interessensvertreter mischen sich ein, versuchen ihre Sicht aufs Wohnen einzubringen, ihre Standpunkte darin zu festzuschreiben.
Den wichtigsten Part müssen aber die Menschen einnehmen, die jungen Menschen, die selbständig wohnen werden, die Familien, deren Bedarf an Wohnraum sich ändert, die Senioren, deren Bedürfnisse sich im Laufe der dritten Lebenshälfte wieder wandeln.
Diese Stimmen kommen bei den laufenden Diskussionen zum Gesetzentwurf „Raum und Landschaft“ zu kurz.
Der KVW hat keine direkten oder indirekten Vorteile, er kann unabhängig seine Meinung sagen und die Interessen der „normalen“ Menschen vertreten.
Das Gesetz regelt einen wichtigen, elementaren Bereich für den Menschen: das Wohnen.
Lobbys und Interessensvertreter mischen sich ein, versuchen ihre Sicht aufs Wohnen einzubringen, ihre Standpunkte darin zu festzuschreiben.
Den wichtigsten Part müssen aber die Menschen einnehmen, die jungen Menschen, die selbständig wohnen werden, die Familien, deren Bedarf an Wohnraum sich ändert, die Senioren, deren Bedürfnisse sich im Laufe der dritten Lebenshälfte wieder wandeln.
Diese Stimmen kommen bei den laufenden Diskussionen zum Gesetzentwurf „Raum und Landschaft“ zu kurz.
Der KVW hat keine direkten oder indirekten Vorteile, er kann unabhängig seine Meinung sagen und die Interessen der „normalen“ Menschen vertreten.