Sozialfürsorge
Pflegegeld
Vereinfachte Zuweisung der 1. Pflegestufe

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Text: Elisabeth Scherlin, Direktorin Patronat KVW ACLI

Elisabeth Scherlin,
Direktorin des Patronats KVW Acli
Pflegebedürftige Personen können ab sofort die 1. Pflegestufe ohne Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs erhalten, wenn sie das 70. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer unbefristeten Anerkennung einer Behinderung gemäß Gesetz 104/92, Artikel 3, Absatz 3 sind, d. h., wenn sie einen Anspruch auf bezahlte Freistellungen von drei Tagen im Monat haben.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Zusätzlich zum ärztlichen Zeugnis, das vom zuständigen Allgemeinmediziner ausgestellt wurde, muss auch der Befund des Ärztekollegiums vorgelegt werden. Aus diesem muss hervorgehen, dass die Behinderung gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104/92 ohne Revision und unbefristet anerkannt wurde. Wenn noch keine Pflegeeinstufung erfolgt ist, aber bereits vor dem 1. Oktober 2026 ein Antrag eingereicht wurde, kann der Befund per E-Mail an einstufung.valutazione@provinz.bz.it oder über das Patronat, bei dem der Antrag auf Pflegegeld eingereicht wurde, übermittelt werden. Damit wird die vereinfachte Zuweisung der 1. Pflegestufe beantragt. Wenn sich der Gesundheitszustand nach der vereinfachten Zuweisung verschlechtert, kann erst ab dem siebten Monat nach Zuweisung der 1. Pflegestufe ein neuer Antrag gestellt werden. Inhaber der Anerkennung gemäß Gesetz Nr. 104/92 können auch weiterhin die Zuweisung der Pflegestufe durch Erhebung des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs beantragen und somit eventuell die Pflegestufe 2, 3 oder 4 erhalten.

| Pflegestufe | Anerkannter Pflege- und Betreuungsbedarf in Stunden am Tag |
Betrag Pflegegeld im Monat |
| 1. Pflegestufe | von 2 bis 4 Stunden am Tag | 599 Euro |
| 2. Pflegestufe | von mehr als 4 bis 6 Stunden am Tag | 900 Euro |
| 3. Pflegestufe | von mehr als 6 bis 8 Stunden am Tag | 1.350 Euro |
| 4. Pflegestufe | mehr als 8 Stunden am Tag | 1.800 Euro |
Fälligkeiten
Saisonsende:
Überprüfen des Anrechts um Arbeitslosengeld Naspi
Kita-Bonus:
Kontrollieren, ob die bezahlten Rechnungen für den beantragten Zeitraum Jahr 2026 übermittelt wurden
