Thema
Füreinander vom Gebot zur Verantwortung

Oskar Peterlini, KVW Landesausschussmitglied
Text: Oskar Peterlini
Kein Staat der Welt ist als Rechtsstaat geboren worden. Dass Menschenwürde, Menschenrechte und soziale Solidarität heute in unseren Verfassungen verankert sind, erscheint uns selbstverständlich. Tatsächlich stehen hinter diesen Errungenschaften jedoch mehr als zweitausend Jahre des Ringens um Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung. Das „Füreinander“ war zunächst ein moralischer Auftrag. Erst nach und nach wurde daraus verbindliches Recht.
Ein früher Vorläufer findet sich bereits im Perserreich. Nach der Eroberung Babylons gewährte König Kyros der Große den unterworfenen Völkern Religionsfreiheit und grundlegende Rechte. Doch es dauerte viele Jahrhunderte, bis auch den Herrschenden selbst rechtliche Grenzen gesetzt wurden. Die Magna Carta (1215), die Petition of Right (1628) und die Habeas-Corpus-Akte (1679) in England sowie der Große Freiheitsbrief Tirols (1342) waren wichtige Schritte auf diesem Weg. Sie machten deutlich: Auch Könige und Fürsten stehen nicht über dem Recht.
Den geistigen Durchbruch brachte die Aufklärung. John Locke lehrte, dass auch der König dem Gesetz untersteht. Montesquieu forderte die Gewaltenteilung, Rousseau die Volkssouveränität und Immanuel Kant erinnerte daran, dass jeder Mensch niemals bloß Mittel zum Zweck sein darf. Diese Gedanken fanden ihren politischen Ausdruck in der Französischen Revolution von 1789. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit wurden zu den Grundwerten des modernen Staates. Gerade die Brüderlichkeit macht deutlich, dass Freiheit und Gleichheit allein nicht genügen. Eine Gemeinschaft lebt davon, dass Menschen Verantwortung füreinander übernehmen.
Nach den Schrecken der beiden Weltkriege erhielt dieser Gedanke weltweite Bedeutung. Mit der Gründung der Vereinten Nationen 1945 und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verpflichtete sich die Staatengemeinschaft erstmals gemeinsam zum Schutz der Menschenwürde. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ergänzte diesen Schutz und garantiert verfolgten Menschen bis heute internationales Asyl.
Europa ging noch einen Schritt weiter. Der Europarat schuf mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht nur einen Katalog von Grundrechten, sondern mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg auch ein wirksames Instrument zu ihrer Durchsetzung. Menschenrechte wurden damit nicht nur erklärt, sondern einklagbar.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Grund- und Menschenrechte schließlich in den modernen Verfassungen verankert. Sie stehen über den einfachen Gesetzen und bilden das Fundament des demokratischen Rechtsstaates. Besonders deutlich bringt dies die italienische Verfassung zum Ausdruck. Sie schützt nicht nur die unverletzlichen Rechte des Menschen, sondern verpflichtet zugleich zur politischen, wirtschaftlichen und sozialen Solidarität. Der Staat soll nicht nur Gleichheit vor dem Gesetz gewährleisten, sondern auch soziale Hindernisse beseitigen, die Freiheit und Chancengleichheit einschränken. So wird das „Füreinander“ selbst zum Verfassungsauftrag.
Damit endet der Weg jedoch nicht. Gesetze allein schaffen noch keine solidarische Gesellschaft. Sie geben den Rahmen vor - mit Leben erfüllen müssen wir ihn selbst. Solidarität beginnt im Alltag, dort, wo Menschen Hilfe brauchen. Sie verlangt aber ebenso Verantwortung für die Gestaltung unserer Gesellschaft. Gerade deshalb kommt dem KVW eine besondere Aufgabe zu. Er hilft nicht nur unmittelbar den Menschen, sondern muss auch jenen eine starke Stimme geben, die selbst keine starke Lobby haben.
Auch in Südtirol gibt es trotz unseres Wohlstandes viel versteckte Not. Mehr als 30 Prozent der Familien können am Monatsende keinen einzigen Euro auf die Seite legen. Was geschieht, wenn plötzlich einige Tausend Euro für eine Zahnspange oder eine notwendige Zahnbehandlung bezahlt werden müssen? Oder wenn das Auto kaputtgeht, während die Raten für den bisherigen Wagen noch immer abzubezahlen sind?
Besorgniserregend ist auch die demografische Entwicklung. 1965 wurden in Südtirol noch rund 9.000 Kinder geboren, heute sind es nur mehr etwa 4.500. Gleichzeitig bleiben jedes Jahr rund 800 junge Menschen dauerhaft im Ausland - etwa ein Fünftel eines Jahrgangs. Hohe Wohnkosten und steigende Lebenshaltungskosten verschärfen diese Entwicklung zusätzlich.
Gerade deshalb muss der KVW seine Stimme weiterhin kraftvoll erheben. Wirtschaftliche Interessen verfügen über starke und gut organisierte Vertretungen. Das ist legitim. Umso wichtiger ist es aber, dass auch die soziale Stimme mit derselben Entschlossenheit gehört wird. Der KVW setzt sich dafür ein, dass wirtschaftlicher Erfolg und soziale Gerechtigkeit im Gleichgewicht bleiben und bei politischen Entscheidungen immer der Mensch im Mittelpunkt steht.
Der Rechtsstaat und unser Sozialstaat sind keine Selbstverständlichkeit. Jede Generation muss sie neu mit Leben erfüllen und verantwortungsvoll weiterentwickeln. Genau dazu ruft das KVW-Jahresthema auf: „Füreinander - Solidarisch leben und handeln.“

