Sozialfürsorge

Zusatzvorsorge: Beratung vor dem Ruhestand

Die Pensplan Infopoints bieten eine neue Beratung für Personen an, die bald in den Ruhestand treten.
Foto: Pensplan Centrum AG
Die Beratung vor dem Ruhestand ist eine personalisierte und vertiefende Beratung mit einer Dauer von etwa 30 Minuten. Sie richtet sich an Personen, die kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen oder bereits pensioniert sind, in der Regel ab dem 57. Lebensjahr.
Ziel des Dienstes ist es, einen umfassenden Überblick über die persönliche Zusatzvorsorge zu bieten und den Nutzer bei den geeignetsten Entscheidungen in der Phase vor und nach dem Ruhestand zu unterstützen.
Die Beratung umfasst die Erhebung grundlegender vorläufiger Informationen zur beruflichen Situation, zu den Rentenfonds, zum angesparten Kapital, zur gewählten Investitionslinie, zu den geleisteten Beiträgen, zur Abfertigung, sowie zu möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Beitragszahlung.
Gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Pensplan Infopoints kann der Nutzer die verschiedenen Möglichkeiten der Zusatzvorsorge bewerten, beginnend mit dem Verbleib im Rentenfonds, unter Berücksichtigung der Vorteile in Bezug auf Flexibilität, dauerhafter Kapitalanlage und steuerliche Begünstigungen (Senkung des Steuersatzes bis auf 9 Prozent bei längerer Mitgliedschaft).
Ein zentrales Thema für Personen kurz vor dem Ruhestand ist zudem die Bewertung der Kohärenz der Investitionslinie im Hinblick auf den verbleibenden Zeithorizont und die individuelle Risikoneigung, mit besonderem Augenmerk auf den Schutz des angesammelten Kapitals.
Darüber hinaus unterstützt die Beratung bei der Wahl der geeignetsten Leistungsform: Ablöse, Kapital, Rente (in ihren verschiedenen Formen), Mischform, die vorzeitige, befristete Zusatzrente „RITA“ oder Übertragung auf einen anderen Rentenfonds, wobei die operativen und steuerlichen Unterschiede verständlich erläutert werden.
Die Pensplan Infopoints bieten den Bürgerinnen und Bürgern außerdem kostenlos folgende weitere Dienstleistungen an:
personalisierte Beratung zur Zusatzvorsorge
Ausdruck des Kontoauszugs der persönlichen Rentenposition
Unterstützung bei der Beantragung der Unterstützungsmaßnahmen der Region und der Provinzen
Unterstützung bei der Ausfüllung, Prüfung und Übermittlung von Leistungsansuchen
Analyse der eigenen Position in der Zusatzvorsorge mit der Möglichkeit, die Beitragsregelmäßigkeit, die individuelle Rendite sowie weitere vom jeweiligen Partnerzusatzrentenfonds veröffentlichte Unterlagen zu überprüfen.

Sozialfürsorge

Landesleistung für Rentner:innen über 65 Jahren

Elisabeth Scherlin, Direktorin des Patronats KVW Acli
Text: Elisabeth Scherlin, Direktorin Patronat KVW ACLI

Auch im Jahr 2026 sieht das Land die Aufstockung für Geringrenten für RentnerInnen 65 + vor. Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
im Dezember 2025 ein Lebensalter von mindestens 65 Jahren und Ansässigkeit in einer Gemeinde Südtirols und
Inhaber einer Früh-, Alters-, Invalidität- oder Hinterbliebenenrente sowie Sozialgeld ausbezahlt von der staatlichen Rentenkasse NISF/INPS oder Bezieher der Zivilinvalidenrente oder Hausfrauenrente von ASWE und
die bezogenen Renten müssen unter 1.000 Euro brutto im Monat sein (werden 2 Renten, zum Beispiel Altersrente und Hinterbliebenenrente bezogen, werden diese für die Berechtigung zusammengezählt) und gültige ISEE-Erklärung von maximal 20.000 Euro verfasst bis zum 30. September 2026.

Erfüllt der Rentner oben angeführte Voraussetzungen, erfolgt die Auszahlung der Leistung automatisch über die Rentenanstalt NISF/INPS, das heißt, es ist kein Antrag zu stellen. Im Vorjahr erfolgte die Auszahlung im Monat November.
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