Sozialfürsorge
Landesleistung für Rentner:innen über 65 Jahren

Elisabeth Scherlin, Direktorin des Patronats KVW Acli
Text: Elisabeth Scherlin, Direktorin Patronat KVW ACLI
Auch im Jahr 2026 sieht das Land die Aufstockung für Geringrenten für RentnerInnen 65 + vor. Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
im Dezember 2025 ein Lebensalter von mindestens 65 Jahren und Ansässigkeit in einer Gemeinde Südtirols und
Inhaber einer Früh-, Alters-, Invalidität- oder Hinterbliebenenrente sowie Sozialgeld ausbezahlt von der staatlichen Rentenkasse NISF/INPS oder Bezieher der Zivilinvalidenrente oder Hausfrauenrente von ASWE und
die bezogenen Renten müssen unter 1.000 Euro brutto im Monat sein (werden 2 Renten, zum Beispiel Altersrente und Hinterbliebenenrente bezogen, werden diese für die Berechtigung zusammengezählt) und gültige ISEE-Erklärung von maximal 20.000 Euro verfasst bis zum 30. September 2026.
Erfüllt der Rentner oben angeführte Voraussetzungen, erfolgt die Auszahlung der Leistung automatisch über die Rentenanstalt NISF/INPS, das heißt, es ist kein Antrag zu stellen. Im Vorjahr erfolgte die Auszahlung im Monat November.
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