Sozialfürsorge

Positive Bilanz für das Projekt für die regionale Zusatzvorsorge Pensplan

Über 374.000 verwaltete Positionen (+8,8 Prozent gegenüber 2024)
Am Donnerstag, den 28. Mai 2026, informierten der Regionalassessor für Zusatzvorsorge,
Carlo Daldoss, sowie der Verwaltungsrat der Pensplan Centrum AG im Rahmen einer Pressekonferenz über den aktuellen Stand des Projekts
für die regionale Zusatzvorsorge Pensplan.
In der Autonomen Region TrentinoSüdtirol ist weiterhin ein kontinuierlicher Anstieg der bei den territorialen Partnerzusatzrentenfonds geführten Positionen zu verzeichnen. Insgesamt werden 374.877 Positionen verwaltet.
Zum Jahresende 2025 erreichten die in der Region errichteten Zusatzrentenfonds ein Gesamtvermögen von 8 Milliarden Euro (+12 Prozent gegenüber 2024). Die Beteiligung ist zwischen Männern (49,2 Prozent) und Frauen (50,8 Prozent) ausgewogen und bestätigt den Erfolg der Sensibilisierungskampagnen gegenüber der weiblichen Bevölkerung. Gleichzeitig ist eine Verjüngung sichtbar: Der Anteil der unter 20Jährigen steigt, das Durchschnittsalter liegt nun bei 40 Jahren (2024: 42).
Das durchschnittlich angesparte Kapital beträgt rund 23.500 Euro pro Position. Es besteht weiterhin ein deutlicher geschlechtsspezifischer Unterschied: Männer erreichen im Schnitt 30.400 Euro, Frauen 19.800 Euro.
Die Pensplan Centrum AG erbringt kostenlose Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen für die Mitglieder der Partnerzusatzrentenfonds. 2025 wurden 374.877 Positionen und 49.603 Unternehmen verwaltet, bei 261.364 abgewickelten Verwaltungsvorgängen. Die Kontakte stiegen auf 236.148 (telefonisch, digital und persönlich).
Die Kosten der Dienstleistungen werden durch Erträge aus der Veranlagung des Gesellschaftskapitals gedeckt, wobei auch Mittel der regionalen Realwirtschaft zugutekommen. Ein besonderer Mehrwert ist das flächendeckende Netz von 152 Pensplan Infopoints, die Information, Beratung und Unterstützung anbieten.
Auch im Bereich der Finanzbildung zeigt sich eine positive Entwicklung: Insbesondere im schulischen Umfeld werden Kompetenzen für bewusste finanzielle Entscheidungen vermittelt und soziale Unterschiede reduziert. Das Projekt wurde 2025 mit dem „Qualitätssiegel“ des EdufinKomitees ausgezeichnet – als eine der ersten Einrichtungen in Italien und als einzige in der Region.
Der Jahresbericht 2025 ist in italienischer und deutscher Sprache an den Standorten der Pensplan Centrum AG sowie online im Bereich „Dokumente“ verfügbar.

Sozialfürsorge

Demenzdiagnose und Pflegegeld

Text: Elisabeth Scherlin, Direktorin Patronat KVW ACLI
Ab sofort können pflegebedürftige Personen mit einer Demenzdiagnose den Antrag um Pflegegeld stellen, der sich speziell auf die Demenzdiagnose bezieht. Bei Personen mit einer Demenzdiagnose wird keine Pflegeeinstufung durchgeführt, da die Zuweisung der Pflegestufe von Amts wegen erfolgt.
Bei Antragstellung muss ein ärztliches Zeugnis des Facharztes einer Memory Clinic des Südtiroler Santitätsbetriebs vorgelegt werden. Bis zum 30. September 2026 sind auch ärztliche Zeugnisse gültig, die ab dem 1. Oktober 2025 ausgestellt worden sind, nach dieser Übergangszeit darf das ärztliche Zeugnis nicht älter sein als 90 Tage.
Das Pflegegeld für Personen mit einer Demenzdiagnose wird für eine unbegrenzte Zeit ausbezahlt. Das Anrecht auf die Leistung besteht ab dem Folgemonat des Antrages.
Fallbeispiele:
Wenn bereits in der Vergangenheit eine Pflegeeinstufung durchgeführt worden ist, kann der Antrag um Pflegegeld für pflegebedürftige Personen mit einer Demenzdiagnose ab dem siebten Monat nach dem Monat der letzten Einstufung eingereicht werden.
Wenn bereits das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit gewährt wurde, kann der Antrag auf Pflegegeld mit Demenzdiagnose erst ab dem zwölften Auszahlungsmonat gestellt werden.
Wenn bereits ein Antrag um Pflegegeld eingereicht wurde und noch keine Einstufung stattgefunden hat, so soll ein neuer Antrag um Pflegegeld für Personen mit Demenzdiagnose eingereicht werden. Für den vorher eingereichten Antrag erfolgt rückwirkend die Einstufung von Amts wegen aufgrund der Demenzdiagnose der Memoryklinik. Es ist für diese Antragstellung kein zusätzliches Zeugnis der Hausärztin bzw. des Hausarztes mehr erforderlich!
Informationen und Antragstellung kostenlos im Patronat KVW-ACLI.
Der Bericht der Memoryklinik muss alle für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Informationen enthalten:
die Diagnose einer Demenzerkrankung,
den Wert der CDR-Skala (Clinical Dementia Rating Scale), welcher den aktuellen Schweregrad der Demenz erfasst
das eventuelle Vorliegen folgender Verhaltensstörungen:
- Weglauftendenz (Wandering), Unruhe bzw. Agitation, Aggressivität, Halluzinationen, Wahnvorstellungen