Sozialfürsorge
Demenzdiagnose und Pflegegeld
Text: Elisabeth Scherlin, Direktorin Patronat KVW ACLI
Ab sofort können pflegebedürftige Personen mit einer Demenzdiagnose den Antrag um Pflegegeld stellen, der sich speziell auf die Demenzdiagnose bezieht. Bei Personen mit einer Demenzdiagnose wird keine Pflegeeinstufung durchgeführt, da die Zuweisung der Pflegestufe von Amts wegen erfolgt.
Bei Antragstellung muss ein ärztliches Zeugnis des Facharztes einer Memory Clinic des Südtiroler Santitätsbetriebs vorgelegt werden. Bis zum 30. September 2026 sind auch ärztliche Zeugnisse gültig, die ab dem 1. Oktober 2025 ausgestellt worden sind, nach dieser Übergangszeit darf das ärztliche Zeugnis nicht älter sein als 90 Tage.
Das Pflegegeld für Personen mit einer Demenzdiagnose wird für eine unbegrenzte Zeit ausbezahlt. Das Anrecht auf die Leistung besteht ab dem Folgemonat des Antrages.
Fallbeispiele:
Wenn bereits in der Vergangenheit eine Pflegeeinstufung durchgeführt worden ist, kann der Antrag um Pflegegeld für pflegebedürftige Personen mit einer Demenzdiagnose ab dem siebten Monat nach dem Monat der letzten Einstufung eingereicht werden.
Wenn bereits das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit gewährt wurde, kann der Antrag auf Pflegegeld mit Demenzdiagnose erst ab dem zwölften Auszahlungsmonat gestellt werden.
Wenn bereits ein Antrag um Pflegegeld eingereicht wurde und noch keine Einstufung stattgefunden hat, so soll ein neuer Antrag um Pflegegeld für Personen mit Demenzdiagnose eingereicht werden. Für den vorher eingereichten Antrag erfolgt rückwirkend die Einstufung von Amts wegen aufgrund der Demenzdiagnose der Memoryklinik. Es ist für diese Antragstellung kein zusätzliches Zeugnis der Hausärztin bzw. des Hausarztes mehr erforderlich!
Informationen und Antragstellung kostenlos im Patronat KVW-ACLI.
Der Bericht der Memoryklinik muss alle für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Informationen enthalten:
die Diagnose einer Demenzerkrankung,
den Wert der CDR-Skala (Clinical Dementia Rating Scale), welcher den aktuellen Schweregrad der Demenz erfasst
das eventuelle Vorliegen folgender Verhaltensstörungen:
- Weglauftendenz (Wandering), Unruhe bzw. Agitation, Aggressivität, Halluzinationen, Wahnvorstellungen
