Die Landesregierung hat unter anderem folgende Kriterien für die Auszahlung des Landeskindergeldes mit Wirkung ab 1. Januar 2026 abgeändert:
Anhebung der Höchstgrenze des ISEE-Wertes für den Bezug der Leistung auf 46.000 Euro;
Erhöhung der zustehenden Beträge und Einführung einer neuen ISEE-Wertklasse zwischen 15.000,01 Euro und 30.000,00 Euro;
Eltern mit behinderten Kindern wird bei einer Überschreitung von 90 Tagen in einer stationären Fürsorgeeinrichtung das Landeskindergeld erst mit Wirkung ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind 90 Tage in einer Struktur verbracht hat, widerrufen und nicht mehr für das gesamte Bezugsjahr.
Der Antrag um Landeskindergeld muss alle Jahre erneuert werden. Für den Bezugszeitraum März 2026 bis Februar 2027 kann der Antrag ab Jänner 2026 bis 30. September 2026 gestellt werden. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, erhalten das Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Wer ist berechtigt?
Familien mit minderjährigen Kindern bzw. volljährigen Kinder mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 % können um das Landeskindergeld ansuchen.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen aufscheinen. Ausnahmeregeln dazu gibt es für Kinder, die anvertraut sind.
Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren. Hinsichtlich des historischen Wohnsitzes ist es nicht mehr notwendig, mindestens 1 Jahr in der Provinz Bozen ansässig zu sein, bevor der Antrag gestellt werden kann. Gleich nach Rückkehr nach Südtirol und der Wiedereinschreibung in eine Südtiroler Gemeinde kann der Antrag gestellt werden, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Familien aus Nicht-EU-Ländern müssen Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, falls vor dem 31.12.2020 in Italien ansässig, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, San Marino, Vatikan. Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 46.000 Euro vorgelegt werden. Die ISEE-Erklärung wird vom CAF erstellt.
TEXT: Elisabeth Scherlin, Direktorin Patronat KVW ACLI