Die Reform berührt nicht die Grundrechte des ersten Teils der Verfassung, gestaltet jedoch die Struktur der rechtsprechenden Gewalt neu. In einer oft polarisierten öffentlichen Debatte ist es wichtig, sowohl eine Dämonisierung als auch eine Idealisierung der Justiz zu vermeiden: Es geht nicht um ein „Für oder Gegen“ die Regierung, sondern um das Gleichgewicht der Gewalten und die Garantien für die Bürgerinnen und Bürger.
Was sich ändert
Artikel 102 wird künftig die „getrennten Laufbahnen“ von Richtern und Staatsanwälten ausdrücklich festschreiben. Der bisherige einheitliche Oberste Justizrat (CSM) wird in zwei autonome Gremien aufgeteilt, beide unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten. Die richterlichen Mitglieder werden ausgelost, die nicht richterlichen Mitglieder vom Parlament nach einem gemischten Verfahren bestimmt.
Zudem wird ein Hohes Disziplinargericht eingerichtet, das ausschließlich für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig ist. Das System wechselt damit von einem Wahlmodell zu einem stark auf Auslosung beruhenden Modell, mit dem erklärten Ziel, innerjustizielle Strömungen („Korrentismus“) zu reduzieren.
Getrennte Aufnahmeprüfungen sind nicht vorgesehen, ebenso wenig eine formelle Unterordnung der Staatsanwaltschaft unter die Exekutive; die konkrete Wirkung wird jedoch von den Ausführungsgesetzen abhängen.
Die Gründe für ein „Ja“
Die Befürworter, darunter die Unione delle Camere Penali Italiane, sind der Ansicht, dass die Trennung die Unparteilichkeit des Richters sichtbarer macht und das in Artikel 111 der Verfassung verankerte Prinzip des fairen Verfahrens stärkt. Die Einheitlichkeit der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten werde als problematische „Nähe“ wahrgenommen.
Die Auslosung der Mitglieder der Justizräte wird als Mittel gegen innerjustizielle Machtgruppen und als Instrument größerer Transparenz bei Ernennungen dargestellt. Aus dieser Perspektive schwächt die Reform die Unabhängigkeit nicht, sondern macht sie in den Augen der Bürger glaubwürdiger.
Die Gründe für ein „Nein“
Die ACLI und andere Kritiker weisen darauf hin, dass Funktionswechsel zwischen Richtern und Staatsanwälten bereits heute – auch nach der Cartabia-Reform – stark begrenzt und statistisch marginal sind. Die verfassungsrechtliche Trennung wäre daher eher symbolisch als notwendig.
Zudem werden mögliche Probleme genannt: steigende Kosten, übermäßige Verfassungsrigidität bei organisatorischen Fragen, Zufälligkeit bei sensiblen Ernennungen sowie das Risiko einer langfristigen Schwächung der Staatsanwaltschaft als unabhängiges Garantorgan.
Vor allem aber würde die Reform die eigentlichen strukturellen Probleme der italienischen Justiz nicht lösen: überlange Verfahrensdauern, Personalmangel, hohe Kosten für die Bürgerinnen und Bürger sowie organisatorische und digitale Defizite.
Mögliche Alternativen
Statt die Verfassung zu ändern, könnten bereits bestehende Instrumente gestärkt werden: die konsequente Umsetzung gesetzlicher Prioritätskriterien bei der Strafverfolgung (Gesetz 71/2022), Investitionen in die Zivilgerichtsbarkeit, organisatorische Verbesserungen und der Ausbau unterstützender Strukturen. Verfassungsreformen sind legitim – die italienische Verfassung wurde mehrfach geändert –, müssen jedoch der Umsetzung grundlegender Prinzipien dienen und dürfen empfindliche Gleichgewichte nicht gefährden.
Eine Frage des Gleichgewichts
Autonomie und Unabhängigkeit der Justiz sind keine standesrechtlichen Privilegien, sondern Garantien für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für die Schwächeren. Daher stellt sich die Frage, ob diese Reform tatsächlich notwendig ist, um reale Missstände zu beheben.
Das Referendum fordert die Bürgerinnen und Bürger zu einer nicht ideologischen, sondern verfassungsrechtlichen Bewertung auf: Welches Gleichgewicht zwischen Unabhängigkeit, Effizienz und demokratischer Kontrolle wünschen wir für die italienische Justiz?
Eine informierte Entscheidung auf der Grundlage von Argumenten – nicht von Schlagworten – ist der erste Schritt zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Institutionen.
TEXT: Italo Sandrini, Rechtanwalt und Vizepräsident der Acli