Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der Leser:innen

Elisabeth Scherlin, Direktorin des Patronats KVW Acli
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass bereits Babys in die Zusatzrente eingeschrieben
werden können und die Region einen Beitrag gibt. Ich habe 2 Kinder, das jüngere ist am 24.02.2025 geboren und das ältere am 12.07.2023. Was muss ich tun?
Es stimmt, dass bereits Neugeborene in den Zusatzrentenfonds eingeschrieben werden können. Für steuerlich zu Lasten lebende Familienmitglieder also auch minderjährige Kinder kann eine Position bei einem Zusatzrentenfonds eröffnet werden. Ist bereits ein Elternteil in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben, so kann dieser grundsätzlich auch über seine Position die zu Lasten lebenden Familienmitglieder in den Fond einschreiben.
Vorteile der Einschreibung sind die Abzugsfähigkeit vom Einkommen der für das Familienmitglied eingezahlte Beiträge sowie die Zusatzrentenposition bereits in jungen Jahren mit der Möglichkeit langer angereifter Mitgliedsjahren.
Neu ist nun auch ein regionaler Beitrag für Neugeborene, der sog. „Bonus für Neugeborene“. Für leibliche Kinder unter 5 Jahre zahlt die Region Trentino-Südtirol bis zu 1.100 Euro in den Zusatzrentenfonds des Kindes ein. Auf Antrag wird für jedes neugeborene Kind ein Beitrag in der Höhe von 300 Euro in den Zusatzrentenfonds eingezahlt. Für die Jahre nach dem ersten Lebensjahr und bis zum fünften Lebensjahr des Kindes steht ein zusätzlicher Betrag in der Höhe von 200 € zu, sofern im Bezugsjahr des Beitrags ein Betrag von mindestens 100 Euro in einen auf den Namen des Minderjährigen lautende Zusatzrentenform eingezahlt wird. Der Beitrag steht auch für adoptierte Kinder oder Pflegekinder zu.
Der Antragsteller, also Elternteil des minderjährigen Kindes, muss seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen den Wohnsitz in der Gemeinde der Region Trentino-Südtirol haben. Das minderjährige Kind muss auch zum Zeitpunkt der Geburt bzw. für den Zeitraum des Bezugs des Beitrages in der Region wohnhaft sein.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die minderjährige Person bereits eine aktive Position in einem Zusatzrentenfonds haben. Für Kinder, die im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 geboren sind, ist der Antrag bis 31.12.2027 einzureichen. Für Geburten ab 1. Januar 2025 innerhalb 2 Jahren ab Geburt.
Wenn die Kinder noch nicht Mitglied in einem Zusatzrentenfonds sind, so ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um den ersten Schritt zu tun, denn zum Zeitpunkt des Antrages muss das Kind bereits Mitglied sein.
Für ihr Kind geboren im Jahr 2023 steht ein einmaliger Beitrag von 300 € zu. Für das Kind, das im Jahre 2025 geboren ist, kann ein Beitrag bis zu 1.100 € gewährt werden.
Der einmalige Antrag, der voraussichtlich mit einer Stempelmarke zu 16 € zu versehen sind, können erst im Laufe vom Monat November eingereicht werden. Beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Position beim Zusatzrentenfonds für das minderjährige Kind aktiv ist. Der Antrag um Beitritt reicht nicht aus, es ist die Annahme bzw. der Willkommensbrief mit Mitgliedsnummer notwendig. Das Patronat KVW-Acli ist bei der Antragstellung behilflich.
TEXT: Elisabeth Scherlin, Direktorin des Patronats KVW-Acli

Bildung

Grenzen überschreiten – Engagement verbinden

KVW Bildung im Erasmus+ Projekt „Gemeinsam engagiert“
Freiwilliges Engagement kennt keine Landesgrenzen – das zeigte das Erasmus+ Projekt „Gemeinsam engagiert“, an dem auch wir als KVW Bildung VFG teilgenommen haben. In Kooperation mit Caritas Steiermark, Caritas Köln, der VHS Eupen und weiteren Partnerorganisationen stand die Frage im Mittelpunkt: Wie kann Freiwilligenarbeit professionell begleitet und nachhaltig gestärkt werden?
In mehrtägigen Austauschtreffen in Graz, Eupen, Köln und Brixen wurden Erfahrungen geteilt, Praxisbeispiele vorgestellt und Modelle guter Koordination diskutiert. Besonders im Fokus: die Bedeutung von Anerkennung, professioneller Begleitung und einer wertschätzenden Haltung gegenüber Ehrenamtlichen.
Das Projekt hat einmal mehr gezeigt: Ehrenamt wirkt dort am stärksten, wo es gesehen, unterstützt und gut begleitet wird. Für die KVW Bildung sind das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit ein zentrales Fundament – in den Ortsgruppen, bei Projekten wie Senior Online oder bei Bildungsveranstaltungen im ganzen Land.