Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft muss innerhalb 31. März 2017 für den Bezugszeitraum 2016 eingereicht werden.
Voraussetzungen:
mindestens 102 Tagschichten in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung
weniger als 270 Tagschichten im Bezugszeitraum
vorwiegende Tätigkeit als landwirtschaftlicher Arbeiter in den letzten zwei Jahren
Höhe des Arbeitslosengeldes:
40 Prozent der vertraglichen Entlohnung. Das Arbeitslosengeld wird für maximal der Höhe der gearbeiteten Tagschichten ausbezahlt bzw. bis zum Erreichen der 365 Tage.
Notwendige Unterlagen:
Steuererklärungen, Familienbogen und Steuernummern der Familienmitglieder, falls für das Familiengeld angesucht wird
Mod. U1, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde
IBAN-Code für die bargeldlose Überweisung sowie NISF-INPS Formblatt SR163 ausgefüllt und unterschrieben von Bank
gültige Identitätskarte und Steuernummer
Angaben Arbeitgeber im Vorjahr.

Sozialfürsorge

Regionaler Beitrag für Kindererziehungszeiten

Informieren Sie sich beim Patronat
Einzahlungsart Hausfrauen Selbständige
(vollständige
Arbeitsenthaltung)
Selbständige
(teilweise Arbeitsenthaltung)
Teilzeitbeschäftigte bis zu 70 %
(ausgeschlossen
öffentliche Angestellte)
Freiwillige
Weiterversicherung
9.000 Euro 4.000 Euro 3.500 Euro
Pflichtbeiträge
NISF/INPS
3.600 Euro
Zusatzrentenfonds 4.000 Euro 4.000 Euro 3.600 Euro 2.000 Euro
Beiträge NISF/INPS und Zusatzrentenfonds 4.000 Euro 4.000 Euro 3.600 Euro 2.000 Euro
Ein ähnlicher Beitrag wird auch gewährt, wenn Sie Familienangehörige in der 2., 3. und 4. Pflegestufe betreuen. Informationen in den Büros des Patronats KVW-ACLI.