KVW Aktuell

5 Promille für den KVW - 8 Promille der Kirche

Durch eine Unterschrift kann jede/r Steuerpflichtige fünf und acht Promille seiner Steuer zweckbestimmen, z.B. dem KVW und der katholischen Kirche.

Die 5 und 8 Promille werden jedem Steuerpflichtigen abgezogen, er kann aber selbst bestimmen, wer sie erhalten soll. Um sie dem KVW zu geben, braucht man dafür nur die Steuernummer angeben (80006160214) und unterschreiben. Dies erfolgt beim Abfassen der Steuererklärung (UNICO oder Modell 730) oder über das Formblatt CU, ohne eine Steuererklärung zu machen. Wenn die Promilleanteile nicht zugewiesen werden, können diese Gelder nicht für soziale Zwecke in Südtirol verwendet werden.

KVW Aktuell

Zeit für die Steuererklärung

Beim KVW für Mod. 730 und Unico einen Termin vereinbaren
Für die Erstellung der Steuererklärung (Mod. 730/2017 bzw. UNICO 17) steht das Steuerbeistandszentrum des KVW gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in einem der KVW Büros. Sie können Ihren Termin rund um die Uhr und ohne telefonische Wartezeiten auf www.mycaf.eu selbst vormerken. Natürlich können Sie auch weiterhin Ihren Termin telefonisch vereinbaren.
Terminvereinbarung beim KVW
Bozen Tel. 0471 323 596
Brixen Tel. 0472 207 980
Bruneck Tel. 0474 413 707
Mals Tel. 0473 746 722
Meran Tel. 0473 229 540
Neumarkt Tel. 0471 820 033
Schlanders Tel. 0473 746 720
Sterzing Tel. 0472 760 436
Toblach Tel. 0474 413 704
Im Internet unter: www.mycaf.eu